ESMA sieht Raum für Verbesserungen bei der Aufsicht über die Durchsetzung der IFRS
19.07.2017
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die Ergebnisse einer Überprüfung der Überwachung der Durchsetzung der IFRS nach den ESMA-Leitlinien zur Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen veröffentlicht.
Im Bericht wird festgehalten, dass insbesondere in den folgenden drei Bereichen noch Verbesserungen nötig sind:
- wie Ersteller für die Überprüfung ihrer Finanzinformationen ausgewählt werden;
- Tiefe der Überprüfung der Abschlüsse über die Korrektur von Angaben hinaus; und
- finanzielle und Humanressourcen, die der Durchsetzung der IFRS zugeordnet werden.
Im Bericht wird auch festgehalten, dass in fünf Mitgliedstaaten – Malta, Portugal, Rumänien, Schweden und Großbritannien – die fünfte der endgültigen Leitlinien, in der festgehalten wird, dass Auswahlmechanismen verwendet werden müssen, nach denen alle Emittenten in eine Stichprobe fallen können, nicht vollständig eingehalten wird.
Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung: