ESMA veröffentlicht Bericht zur Anwendung von IFRS 13

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12.07.2017

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen Bericht 'Überprüfung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in IFRS Abschlüssen' herausgegeben. Der Bericht bietet einen Überblick über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' und die entsprechenden Angaben bei europäischen Emittenten.

Die Überprüfung konzentrierte sich auf vier Kernthemen: (1) Angaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, (2) Buchungseinheit, (3) Grad der Marktaktivität und beizulegender Zeitwert und (4) Bewertungsanpassungen für Derivate.

Bei der Überprüfung hat sich ergeben, dass IFRS 13 "allgemein gut in der Abschlüsse der Emittenten in der Stichprobe übernommen wurde". Dennoch wird im Bericht festgehalten, dass die Einhaltung von IFRS 13 und die sich daraus ergebende Vergleichbarkeit verbessert werden können.

Die Ergebnisse der Überprüfung sollen zu der Überprüfung von IFRS 13 nach dessen Einführung beitragen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Bericht auf der Internetseite von ESMA.

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