EU-Kommissionstext mit "top-up" der Änderungen an IFRS 4
14.07.2017
Die EU-Kommission hat den Text verfügbar gemacht, der an das EU-Parlament und den Europäischen Rat in Bezug auf die Übernahme von 'Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge (Änderungen an IFRS 4)' gesendet wurde. Der Text enthält ein "top-up", mit dem einem Finanzkonglomerat gestattet wird, zu entscheiden, dass keines seiner Unternehmen, die in der Versicherungsbranche tätig sind, in den Konzernabschlüssen der vor dem 1. Januar 2021 beginnenden Geschäftsjahre IFRS 9 anwendet, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die Bedingungen, für den zusätzlich zu der Verlautbarung des IASB aufgenommenen "top-up" finden Sie in Artikel 2 des Texts, der Ihnen hier in deutscher und allen offiziellen Sprachen der EU zur Verfügung steht.
EFRAG hat den Statusbericht zur Übernahme aktualisiert, um einen Verweis auf den Text aufzunehmen.