ASBJ gibt zwei Papiere zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten frei

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12.06.2017

Der japanische Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) hat sein Forschungspapier Nr. 3 'Sichtweisen von Analysten zu Finanzinformationen zu Geschäfts- oder Firmenwerten' und ein Agendapapier mit dem Titel 'Möglicher Ansatz für die Adressierung des 'zu wenig, zu spät'-Problems' veröffentlicht. Beide Papiere sollen bei der kommenden Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) am 6. und 7. Juli 2017 in London vorgestellt werden.

Für das Forschungspapier hat der ASBJ ausführliche Befragungen von 11 Analysten in Japan mit dem Ziel durchgeführt, deren gegenwärtige Sichtweise zur Wertminderung von Geschäfts-oder Firmenwerten gründlicher zu verstehen. Im Papier werden die folgenden Ergebnisse festgehalten:

  • Die Analysten verwenden unterschiedliche Analysemethoden.
  • Die Sichtweisen zur Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten (Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten) unterscheiden sich zwischen den Analysten.
  • Einige Analysten waren der Meinung, dass die Informationen zu den Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich der Periode, in der sich eine Zunahme der Cashflows als Ergebnis eines Unternehmenszusammenschlusses ergeben würde, entscheidungsnützlich sei.
  • Viele Analysten waren der Meinung, dass Wertminderungsverluste von Geschäfts- oder Firmenwerten später erfasst würden als ihrer Meinung nach die Wertminderung eingetreten sei.

Sie können sich das Forschungspapier über diese Presseerklärung auf der Internetseite des ASBJ herunterladen.

Das Agendapapier soll die Grundlage für die Erörterung eines neuen optionalen Ansatzes bei der ASAF-Sitzung bieten. Nach dem Ansatz wäre es Unternehmen vorgeschrieben, entweder das gegenwärtige Wertminderungsmodell nach IAS 36 zu wählen oder ein Modell, das sowohl Wertminderung als auch Abschreibung vorsieht. Die Entscheidung müsste danach gefällt werden, was das Unternehmen für den besseren Weg hält, um seine Rechenschaftspflicht zu erfüllen. Der ASBJ ist der Meinung, dass dieser Ansatz eine Möglichkeit für Ersteller und Anleger bietet, wirkungsvoller miteinander zu kommunizieren. Das Agendapapier ist über diese Presseerklärung auf der Internetseite des ASBJ verfügbar.

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