DRSC veröffentlicht E-DRÄS 8 zur Überarbeitung von DRS 20 'Konzernlagebericht'
20.06.2017
Das DRSC hat heute den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 8 (E-DRÄS 8) zur Konsultation veröffentlicht.
Nachdem das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) erst im April dieses Jahres in Kraft getreten, jedoch bereits im laufenden Jahr anzuwenden ist, bestand die Herausforderung, DRS 20 Konzernlagebericht kurzfristig zu ergänzen und den Unternehmen eine Interpretationshilfe an die Hand zu geben. Mit der Überarbeitung des DRS 20 sollen die gesetzlichen Bestimmungen konkretisiert werden, ohne dabei über die Anforderungen hinaus zu gehen. Dabei wurden sämtliche Erkenntnisse aus den Begleitmaterialien des Gesetzes berücksichtigt.
Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 14. August 2017 erbeten. Wie bereits berichtet, findet am 31. August 2017 eine öffentliche Diskussion in Frankfurt am Main statt. Anmeldungen für die Teilnahme sind ab sofort möglich.
Auf der Internetseite des DRSC finden Sie:
- Presseerklärung mit einer Einordnung des Entwurfs durch das DRSC-Präsidium und mit weiteren Informationen zur öffentlichen Diskussion
- Zugang zu E-DRÄS 8