EZB äußert sich zu zu den möglichen Übergangsregelungen in Bezug auf IFRS 9

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08.06.2017

Die europäische Zentralbank (EZB) hat sich in einem Schreiben an das Europäische Parlament zu den möglichen Übergangsregelungen bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' geäußert.

Die EZB nimmt zu den Merkmalen möglicher Übergangsregelungen wie folgt Stellung:

  • Kreditinstitute sollten kein Wahlrecht zur Anwendung der Übergangsregelungen haben; stattdessen sollte entweder eine verpflichtende Anwendung oder eine Anwendung im Ermessen der jeweiligen Aufsicht vorgesehen werden.
  • Die EZB befürwortet einen statischen Ansatz, also die einmalige Ermittlung des Erstanwendungseffekts.
  • Für den Übergangszeitraum verweist die EZB auf die Regelungen des BCBS Standards (#401) von maximal fünf Jahren und weist darauf hin, dass BCBS #401 keine vollständige Neutralisation des Erstanwendungseffektes im ersten Jahr vorsieht. Nach BCBS #401 wird eine lineare Amortisation des Erstanwendungseffekts präferiert.
  • Die EZB hält die Anpassung von verschiedenen Teilen der CRR für erforderlich, um mögliche Doppelerfassungen von Beträgen, die dem CET1-Kapital wieder zugerechnet werden, zu vermeiden.
  • Übergangsregelungen sollten eine Anpassung des CET1-Kapitals vorsehen.
  • Die EZB gibt zu bedenken, dass weitere Effekte der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 die Auswirkungen der geänderten Wertminderungsvorschriften teilweise oder vollständig neutralisieren könnten. Durch Übergangsregelungen, die nur die Auswirkungen der geänderten Wertminderungsvorschriften berücksichtigen, könnte so ein nicht gerechtfertigter (positiver) Effekt auf das CET1-Kapital entstehen.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der EZB.

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