EZB äußert sich zu zu den möglichen Übergangsregelungen in Bezug auf IFRS 9
08.06.2017
Die europäische Zentralbank (EZB) hat sich in einem Schreiben an das Europäische Parlament zu den möglichen Übergangsregelungen bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' geäußert.
Die EZB nimmt zu den Merkmalen möglicher Übergangsregelungen wie folgt Stellung:
- Kreditinstitute sollten kein Wahlrecht zur Anwendung der Übergangsregelungen haben; stattdessen sollte entweder eine verpflichtende Anwendung oder eine Anwendung im Ermessen der jeweiligen Aufsicht vorgesehen werden.
- Die EZB befürwortet einen statischen Ansatz, also die einmalige Ermittlung des Erstanwendungseffekts.
- Für den Übergangszeitraum verweist die EZB auf die Regelungen des BCBS Standards (#401) von maximal fünf Jahren und weist darauf hin, dass BCBS #401 keine vollständige Neutralisation des Erstanwendungseffektes im ersten Jahr vorsieht. Nach BCBS #401 wird eine lineare Amortisation des Erstanwendungseffekts präferiert.
- Die EZB hält die Anpassung von verschiedenen Teilen der CRR für erforderlich, um mögliche Doppelerfassungen von Beträgen, die dem CET1-Kapital wieder zugerechnet werden, zu vermeiden.
- Übergangsregelungen sollten eine Anpassung des CET1-Kapitals vorsehen.
- Die EZB gibt zu bedenken, dass weitere Effekte der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 die Auswirkungen der geänderten Wertminderungsvorschriften teilweise oder vollständig neutralisieren könnten. Durch Übergangsregelungen, die nur die Auswirkungen der geänderten Wertminderungsvorschriften berücksichtigen, könnte so ein nicht gerechtfertigter (positiver) Effekt auf das CET1-Kapital entstehen.
Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der EZB.