Zusammenfassung der Rückmeldungen zur ESA-Konsultation

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28.06.2017

Am 21. März 2017 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Tätigkeit der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) angestoßen, von denen eine die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ist. Im Konsultationsdokumente wurde nahegelegt, dass die Überprüfung der Tätigkeit der ESA auch genutzt werden könnte, um den EU-Übernahmeprozess zu "verschlanken", indem ESMA eine "beratende Rolle" gegeben wird. Die Zusammenfassung der Rückmeldungen zeigt, dass die Adressatengruppen diese Sichtweise nicht teilten.

Wie auch schon aus den öffentlich verfügbaren Rückmeldungen klar wurde, sind die Adressatengruppen nicht der Meinung, dass die gegenwärtigen Vereinbarungen geändert werden müssen. In der Zusammenfassung der Rückmeldungen heißt es (unsere Übersetzung):

Die große Mehrheit der Stellungnehmenden sind der Meinung, dass es keinen Grund gibt, den gegenwärtigen Übernahmeprozess oder die Rolle von EFRAG zu ändern. EFRAG arbeitet seit November 2014 und der Umsetzung der Maystadt-Empfehlungen erfolgreich unter der neuen Governance-Struktur. Diese Adressatengruppen sind der Meinung, dass eine Stärkung der Rolle von ESMA nachteilig sein könnte, weil ESMA die Standards nur aus der Perspektive der Anleger beurteilen würde. Eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Standardsetzung und Enforcement sollte erhalten bleiben, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Die vollständige Zusammenfassung der Rückmeldungen in englischer Sprache finden Sie hier auf der Internetseite der EU-Kommission.

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