EU-Kommission verabschiedet Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen

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27.06.2017

Die Richtlinie über die Offenlegung nicht finanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne, mit der bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben wird, zusätzliche Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen zu leisten, trat am 6. Dezember 2014 in Kraft. Die EU-Kommission hat nun nicht bindende Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen durch Unternehmen herausgegeben. Ziel ist, Unternehmen dabei zu helfen, die Verpflichtung, relevante und entscheidungsnützliche Informationen zum Umwelt- und Sozialaspekten anzugeben, einheitlich und vergleichbar zu erfüllen.

In den Leitlinien wird vorgeschlagen, dass Unternehmen relevante Informationen zu den tatsächlichen und möglichen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt angeben und auch darstellen, wie gegenwärtige und absehbare Umweltaspekte die Unternehmen beeinflussen können. Die Kommission erhofft sich, dass größere und relevante Transparenz zu einer bedeutenden Verringerung des Treibhausgasausstoßes und zu klimafestem Wachstum und mehr Arbeitsplätzen führt.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite der Kommission zur Verfügung (wenn nicht anders angegeben, nur in englischer Sprache):

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