IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 in Bezug auf Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung

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20.06.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16)' herausgegeben. Dabei geht es um Einnahmen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um diese in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. Stellungnahmen werden bis zum 19. Oktober 2017 erbeten.

 

Hintergrund

Der Sachverhalt wurde ursprünglich dem IFRS Interpretations Committee zur Kenntnis gebracht, das zunächst eine Interpretation von IAS 16 Sachanlagen entwickeln wollte, um eine Lösung zu finden. Während der Erörterungen ergab sich jedoch, dass eng umrissene Änderungen an IAS 16 eine bessere Problemlösung darstellen würden.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Mit dem Entwurf ED/2017/4 Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16) schlägt der IASB vor, IAS 16 dahingehend zu ändern, dass verboten wird, von den Kosten einer Sachanlage die Einnahmen abzuziehen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um diese in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. Stattdessen würde ein Unternehmen die Einnahmen aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Artikel im Betriebsergebnis erfassen.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Im Entwurf ist kein vorgeschlagener Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen enthalten, weil der IASB darüber erst während der erneuten Erörterungen entscheiden will. Dennoch ist der IASB bereits zu dem Schluss gekommen, dass eine vorzeitige Anwendung zulässig sein soll.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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