IDW veröffentlicht Entwurf einer Fortsetzung von HFA 48 zu Modifikationen
20.06.2017
Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat heute einen Verlautbarungsentwurf veröffentlicht: 'Entwurf einer Fortsetzung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48) - Modifikation finanzieller Vermögenswerte'.
In HFA 48 sollen drei Textziffern sowie ein Anhang aufgenommen werden. Der Anhang ist integraler Bestandteil der Verlautbarung. Darin werden ausgewählte Einzelfragen zur Modifikation finanzieller Vermögenswerte erörtert. Der Entwurf ist untergliedert in die folgenden Abschnitte:
- Grundlegende Überlegungen
- Zusammenspiel der Abgangskriterien (zeitliche Abfolge bei der Prüfung der Abgangskriterien)
- Abgrenzung zwischen substantiellen und nicht-substantiellen Modifikationen
- Substantielle Modifikationen: Abgangserfolg
- Nicht-substantielle Modifikationen: Modifikationsgewinn oder -verlust
- Klassifizierung
- Hedge Accounting
Die Kommentierungsfrist beträgt sechs Monate. Zugang zum Entwurf auf der Internetseite des IDW haben Sie hier.