Juni

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 in Bezug auf Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung

20.06.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16)' herausgegeben. Dabei geht es um Einnahmen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um diese in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. Stellungnahmen werden bis zum 19. Oktober 2017 erbeten.

 

Hintergrund

Der Sachverhalt wurde ursprünglich dem IFRS Interpretations Committee zur Kenntnis gebracht, das zunächst eine Interpretation von IAS 16 Sachanlagen entwickeln wollte, um eine Lösung zu finden. Während der Erörterungen ergab sich jedoch, dass eng umrissene Änderungen an IAS 16 eine bessere Problemlösung darstellen würden.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Mit dem Entwurf ED/2017/4 Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16) schlägt der IASB vor, IAS 16 dahingehend zu ändern, dass verboten wird, von den Kosten einer Sachanlage die Einnahmen abzuziehen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um diese in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. Stattdessen würde ein Unternehmen die Einnahmen aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Artikel im Betriebsergebnis erfassen.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Im Entwurf ist kein vorgeschlagener Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen enthalten, weil der IASB darüber erst während der erneuten Erörterungen entscheiden will. Dennoch ist der IASB bereits zu dem Schluss gekommen, dass eine vorzeitige Anwendung zulässig sein soll.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Erste Sitzung des DRSC-Anwenderforums zur Einführung von IFRS 16

20.06.2017

Am Montag, den 19. Juni, fand in Berlin die erste Sitzung des DRSC-Anwenderforums zur Einführung von IFRS 16 'Leasingverhältnisse' statt.

In der ganztägigen Veranstaltung tauschten sich Vertreter von rund 30 Unternehmen und Verbänden aus dem Kreis der Mitglieder des DRSC intensiv zu verschiedensten Fragestellungen aus der Umsetzung und Anwendung des neuen Standards aus. Einen Bericht von der Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

19.06.2017

Der IASB wird am 21. und 22. Juni 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Umfangreiche Themen auf der Tagesordnung sind primäre Abschlussbestandteile und IFRS-Umsetzungsfragen (Änderungen an IAS 28 und IAS 8). Außerdem wird der Stab eine Analyse der eingegangenen Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9 in Bezug auf Vorauszahlungsoptionen vorstellen und erhofft sich Zustimmung des Boards, das Projekt zügig abzuschließen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

IDW veröffentlicht Positionspapier zur nichtfinanziellen Erklärung

19.06.2017

Das vom Bundestag am 9. März 2017 verabschiedete Umsetzungsgesetz der CSR-Richtlinie, dem der Bundesrat mit Beschluss vom 31. März 2017 zugestimmt hat, führt dazu, dass bestimmte große Unternehmen ihre (Konzern-)Lageberichte um eine nichtfinanzielle Erklärung erweitern müssen. Diese ist Bestandteil der Unternehmensführung. Das IDW hat zu diesem Thema ein Positionspapier veröffentlicht, in dem es sich u.a. mit den Pflichten und Zweifelsfragen der nichtfinanziellen Erklärung auseinandersetzt.

Das 24-seitige, in deutscher Sprache verfasste Positionspapier richtet sich zwar insbesondere an Unternehmen, die das neue Berichtsinstrument verpflichtend oder freiwillig anwenden; es behandelt darüber hinaus aber auch die Auswirklungen der Verpflichtungen bspw. auf Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfer und Berichtsadressaten.

Das Positionspapier sowie die entsprechende Presseerklärung können Sie auf der Internetseite des IDW herunterladen.

Jahresbericht 2016 von EFRAG

15.06.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Jahresbericht 2016 veröffentlicht.

Neben den Finanzzahlen für 2016 enthält der Bericht Berichte des EFRAG-Boardpräsidenten, des TEG-Vorsitzenden und Geschäftsführers, Beiträge zu den Aktivitäten von EFRAG, zu Gedankenführerschaft, zur Verbesserung der Finanzberichterstattungsstandards, zu Übernahmeempfehlungen und zu Governance und Transparenz.

Sie haben Zugang zum Jahresbericht 2016 über die Internetseite von EFRAG.

ICAEW-Bericht zu Unternehmensberichterstattung und neuen Technologien

14.06.2017

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat einen Bericht 'Was als nächstes in der Unternehmensberichterstattung: Zeit zu entscheiden?' herausgegeben, in dem argumentiert wird, dass Entscheidungsträger sich der Frage stellen müssen, wie neue Technologien genutzt werden können, um die zunehmende Nachfrage nach Informationen zu befriedigen.

Die folgenden Punkte werden in dem Bericht festgehalten:

  • Traditionelle papierbasierte Berichterstattung wird weiterhin von vielen als die primäre Form der Kommunikation wahrgenommen.
  • Es ist steigende Nachfrage nach einer großen Bandbreite von Informationen, über die Unternehmen berichten sollen und die Unternehmen auch zur Verfügung zu stellen bereit zu sein scheinen.
  • Dies führt zu Befürchtungen, dass die traditionellen Berichte zu lang und damit weniger entscheidungsnützlich werden könnten (Informationsüberfrachtung).

In dem Bericht wird nahegelegt, dass in die Erörterung der Möglichkeiten, wie dieses Problem angegangen werden kann, auch Experten aus dem Digital- und Technologiebereich mit einbezogen werden sollten, denn eine Lösung könnte bspw. darin bestehen, zusätzlich Informationen außerhalb des Jahresberichts in digitaler Form zur Verfügung zu stellen, die nutzerfreundlich und leicht zugänglich ist.

Nach Meinung des ICAEW ist es wichtig, dieses Problem so rasch wie möglich zu adressieren, weil die Nachfrage nach Zugang zu Informationen vermutlich beständig weiter wachsen wird. Dennoch hält das ICAEW auch fest, dass es weitere Untersuchungen geben muss, welche Auswirkungen die Digitalisierung haben kann. Außerdem müssten einige politische Kernentscheidungen gefällt werden, wenn echte Fortschritte bei der Fortentwicklung der Unternehmensberichterstattung gemacht werden sollen.

Auf der Internetseite des ICAEW haben Sie Zugang zum vollständigen Bericht in englischer Sprache.

Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im April 2017

14.06.2017

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 4. und 5. April 2017 in London stattfand. Höhepunkte der Diskussionen waren (1) Finanzstabilität und die IFRS-Stiftung, (2) Entwicklungen in der allgemeineren Unternehmensberichterstattung und (3) das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit.

Im Bericht von der Sitzung — erstellt von der Vorsitzenden des IFRS-Beirats Joanna Perry — werden die folgenden Diskussionen hervorgehoben:

  • Finanzstabilität und die IFRS-Stiftung — Die Mitglieder des Beirats erhielten einen Bericht vom Generalsekretär des Finanzstabilitätsrats. Der Bericht und die anschließende Diskussion bezogen sich sowohl auf die makroökonomische Perspektive von Finanzstabilität als auch auf die wesentliche Rolle, die Finanzberichterstattungsstandards als Grundlage von Finanzstabilität spielen. Die Mitglieder des Beirats erörterten dann wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Rolle der IFRS-Stiftung in Bezug auf Finanzstabilität in Kleingruppen. Eine der wesentlichen Botschaften, die sich ergab, war, dass Finanzstabilität zwar eines der Resultate von Rechnungslegung ist, aber nicht deren alleiniges Ziel sein kann.
  • Entwicklungen in der allgemeineren Unternehmensberichterstattung — Der Beirat merkte an, dass anerkannt werden sollte, dass die allgemeinere Unternehmensberichterstattung an Bedeutung gewinnt und dass es darin eine Rolle gibt, die der IASB spielen sollte - auch wenn diese Rolle bis jetzt noch nicht klar sei. Es gab allgemeine Unterstützung dafür, dass der Board sowohl weitere Untersuchungen zu diesem Thema vornehmen sollte als auch mit einem anderen Gremium zusammenarbeiten sollte, um weiter zu untersuchen, welche Rolle der Board spielen kann.
  • Leitliniendokument zu Wesentlichkeit — Zu den Ratschlägen in Bezug auf die Kommunikationsstrategie hinsichtlich des Leitliniendokuments zu Wesentlichkeit gehörte auch, dass der Board sich des bedeutenden Ausmaßes bewusst sein sollte, das für wahrscheinliche Überarbeitungen bisheriger Abschlüsse als Ergebnis des Leitliniendokuments gelten würde. Auch empfahl der Beirat, die Kommunikationsstrategie als eine ernsthafte Übung in Bezug auf Promotion und Marketing zu begreifen.

Die nächste Sitzung des Beirats wird am 17. und 18. Oktober 2017 in London stattfinden.

Der vollständige Bericht von der Aprilsitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Mitschnitte von den Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Juni

13.06.2017

Der IFRS-Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss haben am 8. und 9. Juni 2017 zum Teil gemeinsam getagt. Mitschnitte von allen Sitzungen sind jetzt verfügbar.

Während der 11. gemeinsamen Sitzung haben beide Fachausschüsse folgendes Thema besprochen:

  • DRS 20 Konzernlagebericht und Umsetzung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes

Den entsprechenden Mitschnitt finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 59. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die entsprechenden Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 32. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgendes Thema besprochen:

  • Stand der Diskussion im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Standards zur Währungsumrechnung

Den entsprechenden Mitschnitt finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IDW veröffentlicht Modulentwurf zu IAS 19

13.06.2017

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat 'IDW RS HFA 50: Modulentwurf IAS 19: M2' veröffentlicht.

Das IDW hält fest, dass in der Praxis mitunter nicht-finanzielle Vermögenswerte (z.B. Sachanlagen) auf einen Fonds i.S.v. IAS 19.8 übertragen und als Planvermögen qualifiziert werden, wobei vereinbarungsgemäß das Trägerunternehmen des Fonds die übertragenen Vermögenswerte weiterhin nutzen darf. Dazu seien in den IFRS aber keine Regelungen enthalten.

Der Modulentwurf IAS 19-M2 befasst sich deshalb mit der bilanziellen Abbildung derartiger Übertragungen nicht-finanzieller Vermögenswerte auf einen Fonds mit anschließender Nutzungsüberlassung aus Sicht des Trägerunternehmens und beantwortet die Frage, ob und inwieweit unter Berücksichtigung der Regelungshierarchie von IAS 8 die Vorschriften zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen nach IFRS 16 analog anwendbar sind.

Das IDW erbittet Stellungnahmen zum Modulentwurf bis zum 9. August 2017. Sie können ihn sich hier von der Internetseite des IDW herunterladen.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9

13.06.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat nach der Veröffentlichung ihrer endgültigen Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2017/3 'Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9)' eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf erstellt.

Ähnlich wie die Mehrheit der Adressatengruppen hatte EFRAG eine kritische Meinung zu den vorgeschlagenen Änderungen eingenommen. In der Zusammenfassung werden die wesentlichen Rückmeldungen, die bei EFRAG zum Stellungnahmeentwurf eingegangen sind, vorgestellt und deren Berücksichtigung in der endgültigen Stellungnahme dargestellt.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen ist auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

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