März

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Verbesserungen an IFRS 8

29.03.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34)' herausgegeben. Er enthält vorgeschlagen Änderungen in fünf Bereichen. Stellungnahmen werden bis zum 31. Juli 2017 erbeten.

 

Hintergrund

Im Juli 2013 schloss der IASB die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 Geschäftssegmente ab. Im abschließenden Bericht wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass der Nutzen aus der Anwendung des Standards im Wesentlichen wie erwartet ausfällt, dass der Standard seine Zielsetzung erfüllt und dass er die Finanzberichterstattung verbessert hat. Allerdings kam der IASB auch zu dem Schluss, dass es eine Reihe von Sachverhalten gibt, bei denen Verbesserungen in Erwägung gezogen werden können oder bei denen weitere Untersuchungen nicht unangebracht erscheinen. Die nachfolgenden Erörterungen des IASB haben nun zu vorgeschlagenen Klarstellungen und Änderungen in Bezug auf fünf Sachverhalte geführt, von denen einer auch IAS 34 Zwischenberichterstattung berührt.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die Änderungen, die vom IASB in ED/2017/2 Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34) vorgeschlagen werden, betreffen die folgenden Aspekte:

  • Beschreibung des Hauptentscheidungsträgers. Der IASB schlägt vor, folgende Klarstellungen an IFRS 8 vorzunehmen:
    • Betonung, dass der Hauptentscheidungsträger die Unternehmensinstanz ist, die operative Entscheidungen und Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu Segmenten trifft und deren Ertragskraft bewertet;
    • Feststellung, dass der Hauptentscheidungsträger eine Einzelperson oder eine Gruppe sein kann;
    • Hinweis, dass eine als Hauptentscheidungsträger identifizierte Gruppe auch nicht ausführende Mitglieder haben kann; und
    • Vorschrift, dass das Unternehmen die Position und die Rollenbeschreibung der Einzelperson oder der Gruppe angibt, die als Hauptentscheidungsträger identifiziert wird.
  • Identifizierung von Berichtssegmenten. In diesem Zusammenhang schlägt der IASB folgende Änderungen an IFRS 8 vor:
    • Vorschrift, dass die Gründe zu erläutern sind, wenn die im Abschluss identifizierten Segmente sich von den Segmenten in der sonstigen Berichterstattung des Unternehmens unterscheiden; und
    • Aufnahme weiterer Beispiele von Zusammenfassungskriterien für Geschäftssegmente mit ähnlichen wirtschaftlichen Eigenschaften.
  • Zusätzliche Segmentinformationen. Der IASB ist der Meinung, dass IFRS 8 in dieser Hinsicht wie folgt klargestellt werden sollte:
    • Feststellung, dass ein Unternehmen unter bestimmten Umständen Segmentinformationen angeben kann, die über diejenigen hinausgehen, die dem Hauptentscheidungsträger regelmäßig berichtet und von diesem geprüft werden.
  • Beschreibung von Überleitungsposten. Der IASB schlägt folgende Ergänzung an IFRS 8 vor:
    • Klarstellung, dass ausreichend detaillierte Erläuterungen für Überleitungsposten erforderlich sind, damit Adressaten deren Wesen verstehen können.
  • Änderung der Zusammensetzung der Berichtssegmente eines Unternehmens. Diese Änderung bezieht sich auf IAS 34, wo der IASB Folgendes vorschlägt:
    • Vorschrift, dass im ersten Zwischenbericht nach einer Änderung in der Zusammensetzung der Berichtssegmente eines Unternehmens neu dargestellte Segmentinformationen für alle dargestellten Zwischenberichtsperioden auszuweisen sind.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Im Entwurf ist kein vorgeschlagener Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen enthalten, weil der IASB darüber erst während der erneuten Erörterungen entscheiden will. Dennoch ist der IASB bereits zu dem Schluss gekommen, dass eine vorzeitige Anwendung zulässig sein soll, vorausgesetzt, die Änderungen an IFRS 8 und IAS 34 werden gleichzeitig angewendet.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Mitschriften von der IASB-Sitzung im März 2017

29.03.2017

Der IASB ist am 21. und 22. März 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Der IASB hat sich der allgemeineren Unternehmensberichterstattung angenommen. Bisher hat der IASB die Entwicklungen in der Unternehmensberichterstattung einschließlich der integrierten Berichterstattung, der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der jüngsten Arbeiten zu klimabezogenen Angaben beobachtet und mit anderen Gremien zusammengearbeitet. Der IASB hat sich entschieden, eine aktivere Rolle bei der Erwägung von Sachverhalten der allgemeineren Unternehmensberichterstattung zu übernehmen. Als ersten Schritt wird der IASB erwägen, ob er sein Leitliniendokument zur Lageberichterstattung überprüfen und aktualisieren sollte.

Der IASB hielt einen kurzen Sitzungsteil zur Prüfung seiner Arbeiten zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten. Dies diente in erster Linie Informations- und Planungszwecken.

Der IASB hat auch seine Arbeiten zu Abzinsungssätzen im Rahmen eines seiner Forschungsprojekte geprüft. Das Projekt wird eingestellt, und es werden keine weiteren Arbeiten durchgeführt, außer dass sichergestellt wird, dass die Analyse sauber dokumentiert und auf der Internetseite des IASB verfügbar gehalten wird, und der Stab wird im Rahmen von anderen Projekten darauf Bezug nehmen. Dies hält den IASB nicht davon ab, niedrige und negative Zinssätze zu erörtern, was er später im Lauf von 2017 zu tun gedenkt.

Zum Versicherungsprojekt gab es einen kurzen, rein mündlichen Sitzungsteil von zehn Minuten. Die Abstimmungsunterlagen wurden intern verbreitet, und der Stab geht davon aus, den endgültigen Standard im Mai in der zweiten Monatshälfte veröffentlichen zu können.

Der IASB hat seine Erörterungen zu den primären Abschlussbestandteilen fortgesetzt. Der Board unterstützte die Empfehlung des Stabs, dass es Unternehmen vorgeschrieben wird, das EBIT als Zwischensumme in die Gesamtergebnisrechnung aufzunehmen. Er ist sich bewusst, dass dies auch die Diskussion erfordert, was Finanzierungsaufwendungen und -erträge aus gewöhnlicher Tätigkeit ausmacht und wie Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen da hineinpassen. Der Board erörterte außerdem, ob es Unternehmen vorgeschrieben oder gestattet werden sollte, eine Kennzahl der operativen Leistung auszuweisen, der sie ihre eigene Definition zugrunde legen dürfen. Schließlich wurden in den Papieren für diesen Sitzungsabschnitt auch allgemeine Prinzipien für die Zusammenfassung von Posten erörtert.

Der IASB hat seine öffentlichen Erörterungen des Rahmenkonzepts abgeschlossen. Unternehmen, die sich auf das Rahmenkonzept stützen, um Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden für regulatorische Abgrenzungsposten zu entwickeln, müssen sich weiter auf das alte Rahmenkonzept beziehen, bis sie den künftigen Standard zu preisregulierten Geschäftsvorfällen anwenden.

Der IASB erhielt eine Unterrichtseinheit zu dynamischem Risikomanagement. Der Stab hofft, dass der IASB bis etwa Oktober 2017 ein vorgezogenes Modell identifiziert, das dann weiter entwickelt wird.

Die aktuelle Phase des Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital wurde abgeschlossen. Der IASB erörterte, wie das vorgeschlagene Modell auf Derivate auf eigenes Eigenkapital anzuwenden ist, wenn in einem Konzern die funktionale Währung der Mutter von der funktionalen Währung der Tochter abweicht. Sie haben auch die Auswirkungen des Modells auf andere Standards erörtert, insbesondere auf IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und IAS 33 Ergebnis je Aktie. Der nächste Schritt wird die Erarbeitung eines Diskussionspapiers sein, dass der Stab Ende 2017 herauszugeben hofft.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile und die auf dieser Grundlage erfolgten Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Ergebnisse der Märzsitzung des IFRS-Fachausschusses

29.03.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 9. und 10. März 2017 getagt (erster Sitzungstag physisch in Berlin, zweiter Sitzungstag per Telefonkonferenz). Ein Ergebnisbericht zur Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 57. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht der Sitzung nebst aktualisiertem Arbeitsprogramm des IFRS-Fachausschusses finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden bereits am 11. März 2017 zur Verfügung gestellt.

IFRS-Übernahme in Australien verlief "relativ glatt"

28.03.2017

Der australische Standardsetzer AASB hat den Forschungsbericht Nr. 4 'Überprüfung der IFRS-Übernahme in Australien' veröffentlicht. In dem Bericht wird festgehalten, dass die IFRS-Übernahme für die meisten Unternehmen in Australien relativ glatt verlief. Allerdings sei zusätzliche Unterstützung für gemeinnützige Unternehmen nötig.

Australien hat die IFRS mit Wirkung zum 1. Januar 2015 übernommen, und 2015 hat der AASB eine Überprüfung der Übernahme angestoßen, um festzustellen, ob die IFRS weiterhin relevant für gewinnorientierte und gemeinnützige Unternehmen in Australien sind.

Die folgenden Kernbotschaften würden während der Überprüfung herausgearbeitet:

  • Der Übergangsprozess verlief in den meisten Sektoren relativ glatt.
  • IFRS sind eine angemessene Grundlage für die Entwicklung von Standards für gemeinnützige Unternehmen durch den AASB, allerdings sind weitere Änderungen in Bezug auf die Qualität und die Kosteneffizienz der Berichterstattung notwendig.
  • Die IFRS für alle Sektoren zu übernehmen hat es Adressaten und Erstellern ermöglicht, sich mit dem gleichen Wissen und den gleichen Fähigkeiten zwischen den Sektoren und über Ländergrenzen hinweg zu bewegen.
  • International tätige Firmen konnten Kostenersparnisse bei der Erstellung von Abschlüssen wahrnehmen.
  • Kleine und mittelgroße sowie gemeinnützige Unternehmen hegen Bedenken hinsichtlich der Kosten der vollständigen Einhaltung der neuen Standards - besonders im Bereich der Angabevorschriften.

In der Presseerklärung auf der Internetseite des AASB werden die Projekte aufgelistet, die der AASB derzeit betreibt oder in Erwägung zieht, die insbesondere die Bedürfnisse gemeinnütziger Unternehmen adressieren sollen. Der Forschungsbericht selbst steht Ihnen hier zur Verfügung.

Die Herausforderungen bei der Einbettung integrierter Berichterstattung in nordamerikanische Unternehmen

27.03.2017

Im Januar 2017 wurde Bob Laux als Leiter für Nordamerika in den internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) berufen. Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, fasst seine Eindrücke aus einem Interview mit ihm zusammen.

In dem Interview spricht Laux über die Herausforderung, integrierte Berichterstattung in Nordamerika zu etablieren, die große Herausforderung, die in dem bestehenden gewaltigen Umfang von Regeln und Compliance-Vorschriften liegt, und die Rolle, die der IIRC bei der Zusammenführung diverser Interessengruppen übernehmen könnte. Sie können sich das Interview hier ansehen oder die Zusammenfassung von Robert Bruce hier lesen. Die im Januar zur Berufung von Laux vom IIRC herausgegebene Presseerklärung finden Sie hier.

EFRAG finalisiert Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 16

27.03.2017

Nach dem sehr ausführlichen Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu IFRS 16, die auch von einer externen Studie zum Kosten-Nutzen-Verhältnis gestützt war, hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) jetzt eine endgültige Übernahmeempfehlung ausgesprochen.

Wie schon im Entwurf der Übernahmeempfehlung kommt EFRAG zu dem Schluss, dass der Standard alle fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung erfüllt. Während EFRAG einige Einschränkungen in Bezug auf Relevanz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit identifizieren konnte, kam man zu dem Schluss, dass diese einen “akzeptablen Kompromiss zwischen dem Ziel, eine vollständige und getreue Darstellung von Informationen zu erreichen, auf der einen Seite und der Reduzierung der Anwendungskomplexität von IFRS 16 auf der anderen Seite” darstellen. Darüber hinaus ist EFRAG der Meinung, dass die Übernahme des Standards dem öffentlichen Interesse in Europa dienen würde.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine entsprechende Presseerklärung, die auch Zugang zum Schreiben an die EU-Kommission gewährt. Außerdem hat EFRAG den Bericht zum Status der Übernahme in Europa entsprechend aktualisiert.

Weitere Internetpräsentation des IASB zum Übergang auf IFRS 16

27.03.2017

Der IASB erarbeitet eine Reihe von Internetpräsentationen zum Übergang auf IFRS 16 'Leasingverhältnisse'. Jetzt steht eine Präsentation zu den Vorschriften bezüglich Leasingmodifikationen in IFRS 16 für Leasingnehmer zur Verfügung.

Schwerpunkt der Präsentation sind vor allem Umsetzungsfragen zu Leasingmodifikationen, die in der Praxis aufgetreten sind.

Die neue Internetpräsentation sowie alle früheren Präsentationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Während direkte Übernahme der IPSAS oder IFRS selten ist, wenden die meisten Regierungen von OECD-Staaten duale Rechnungslegung an

27.03.2017

Eine neue Studie, die gemeinsam vom internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) und von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) durchgeführt wurde, zeigt, dass fast drei Viertel aller OECD-Staaten für ihre Jahresabschlüsse duale Rechnungslegung nutzen. 2003 lag der Anteil noch bei einem Viertel.

Die Studie wurde von November 2015 bis Juni 2016 unter allen der (damals) 34 OECD-Staaten durchgeführt. Von diesen 34 Staaten erstellen 25 (73%) ihre Abschlüsse auf der Grundlage dualer Rechnungslegung, und weitere 3 Staaten (9%) gehen derzeit auf duale Rechnungslegung über. Nur 6 Staaten (unter ihnen Deutschland) verwenden weiterhin einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Laut den Ergebnissen der Studie bleibt die direkte Übernahme internationaler Standards wie International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) der International Financial Reporting Standards (IFRS) durch nationale Regierungen niedrig. Allerdings nutzen knapp 40% IPSAS (28%) oder IFRS (9%) als Referenz und Grundlage für die Entwicklung ihrer nationalen Standards.

Die 130 Seiten umfassende Studie biete eine zusammenfassende Einleitung, ein Analyse der Rechnungslegungspraxis über alle OECD-Staaten hinweg (15 Seiten) und daran anschließend eine detaillierte Analyse der Rechnungslegungspraxis in jedem einzelnen Land.

Die Publikation Accrual Practices and Reform Experiences in OECD Countries steht Ihnen auf der Internetseite von IFAC zur Verfügung.

EU-Konsultation zu den ESA enthält auch Abschnitt zur Finanzberichterstattung

24.03.2017

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Tätigkeit der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) angestoßen, von denen eine die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ist. In der Konsultation wird nahegelegt, dass die Überprüfung der Tätigkeit der ESA auch genutzt werden könnte, um den EU-Übernahmeprozess zu "verschlanken", indem ESMA eine "beratende Rolle" gegeben wird.

Der Abschnitt zu Finanzberichtberichterstattung beginnt mit der Beschreibung der Rolle von ESMA als Durchsetzungsbehörde für Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards und enthält einen Überblick über die Bemühungen, die unternommen wurden, um die Rechnungslegungs- und Prüfungspraxis in Europa zu vereinheitlichen. Es werden dann verschiedene Möglichkeiten genannt, wie die Rolle von ESMA in diesem Zusammenhang gestärkt werden könne, weil aufsichtliche und Enforcement-Konvergenz bis dato relativ begrenzt geblieben sind.

Der letzte Absatz des Abschnitts wird dann genutzt, um einen zusätzlichen Vorschlag zu unterbreiten:

Schließlich könnte es auch Spielraum geben, um den Übernahmeprozess für internationale Rechnungslegungsstandards zu verschlanken. Ein möglicher Weg vorwärts, der bereits im Maystadt-Bericht erwogen würde, der im Oktober 2013 veröffentlicht wurde, wäre, ESMA eine beratende Rolle im Übernahmeprozess zu geben, wobei angemessene Absicherungen eingerichtet werden müssten, um sicherzustellen, dass das öffentliche Interesse der EU im Rahmen des Übernahmeprozesses vollständig berücksichtigt wird.

Die Fragen, die am Ende des Abschnitts gestellt werden, scheinen dann die Themen Tätigkeit der ESA und Änderungen am Übernahmeprozess zu verknüpfen, indem gefragt wird, (a) welche Verbesserungen an der gegenwärtigen Organisation und Tätigkeit der verschiedenen Organe vorgenommen werden können und (b) wie der gegenwärtige Übernahmeprozess wirksamer und effizienter gestaltet werden kann.

Auf der Internetseite der EU-Kommission haben Sie Zugang zu den Konsultationsdokumenten.

Unternehmensberichterstattung am Scheideweg

24.03.2017

In einem Beitrag für den Betriebs-Berater (BB 2017, Heft 13) geht Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsident des DRSC, der Frage nach, ob der zunehmende Umfang der Berichterstattung durch Unternehmen mehrwertige Informationsvermittlung darstellt oder eine bloße Compliance-Übung ist.

In dem Beitrag heißt es unter anderem: "Alle am Prozess Beteiligten beklagen die Informationsfülle, die nicht mehr zu verarbeiten sei. Und legen beständig Scheite mit weiteren Berichtspflichten nach. Verstärkt ins Visier der Akteure gerät dabei die nichtfinanzielle Berichterstattung, und zwar als Teil des traditionellen Finanzberichts."

Der Betriebs-Berater hat den Beitrag in voller Länge kostenfrei im Internet zur Verfügung gestellt. Sie finden ihn hier in der Online-Datenbank R&W-Online.

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