Basler Ausschuss noch ohne endgültige Schlussfolgerung zu IFRS 9

  • BCBS (Basel Committee on Banking Supervision) Image

31.03.2017

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) hat eine Erklärung zur regulatorischen Interimsbehandlung von Bilanzierungsvorschriften und -standards angesichts der begrenzten Zeit vor dem Inkrafttreten von IFRS 9 'Finanzinstrumente' veröffentlicht.

In der Erklärung wird betont, dass der Ausschuss die Verwendung von Rechnungslegungsansätzen unterstützt, die auf erwarteten Kreditverlusten aufbauen. Er ist der Meinung, dass diese auf eine Art und Weise angewendet werden können, die zum einen zu einer früheren Erfassung von Kreditverlusten als unter einem Modell der eingetretenen Verluste führt und zum anderen einen Anreiz für Banken darstellt, solide Praxis in Bezug auf Kreditrisikomanagement anzuwenden. Dennoch hält der Ausschuss auch fest, dass die Umsetzung eines Modells der erwarteten Verluste mit großer Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf das regulatorische Eigenkapital und die qualitative und quantitative Vorsorgepraxis von Banken haben wird.

Vor dem Hintergrund der begrenzten Zeit bis zum verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 (1. Januar 2018) hat sich der Ausschuss daher entschlossen, die gegenwärtige aufsichtliche Behandlung nach den Basel-Vorschriften für eine Interimsperiode beizubehalten. Währenddessen wird der Ausschuss die langfristige regulatorische Behandlung von Vorsorge ausführlich prüfen. In der Erklärung wird auch festgehalten, dass Rechtskreise Übergangsvorschriften erlassen können, um mögliche bedeutende negative Auswirkungen von einer Bilanzierung erwarteter Verluste auf das regulatorische Eigenkapital abzufedern.

Die englischsprachige Erklärung steht Ihnen auf der Internetseite der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zur Verfügung.

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