Kanadische Aufsicht beschränkt Wahlmöglichkeiten bei der Anwendung von IFRS 9
23.03.2017
Die kanadische Aufsicht für Finanzinstitute (Canadian Office of the Superintendent of Financial Institutions, OSFI) hat ein Rundschreiben veröffentlicht, das die Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' durch Lebensversicherer betrifft.
Im September 2016 hat der IASB Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Änderungen an IFRS 4) herausgegeben. Mit der Verlautbarung werden Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 begeben, zwei Optionen eingeräumt: den sogenannten Überlagerungsansatz und den sogenannten Aufschubansatz.
Die OSFI hat nun entschieden, dass alle von ihr regulierten Versicherungsunternehmen, die für den Aufschubansatz qualifizieren, diesen auch anwenden müssen. Auf diese Weise stellt die OSFI sicher, dass alle Versicherungsunternehmen, die unter die Möglichkeit des vom IASB gewährten Aufschubs fallen, zum selben Zeitpunkt auf den neuen Standard übergehen, während gleichzeitig die Einhaltung aller IASB-Vorschriften gewahrt bleibt. Die OSFI hat schon in der Vergangenheit die Möglichkeit genutzt, Wahlrechte einzuschränken oder die vorzeitige Anwendung zu verbieten, um die kanadische Berichterstattungslandschaft homogen und Abschlüsse vergleichbar zu halten.
Das Rundschreiben steht Ihnen auf der Internetseite der OSFI zur Verfügung.