EU-Konsultation zu den ESA enthält auch Abschnitt zur Finanzberichterstattung

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24.03.2017

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Tätigkeit der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) angestoßen, von denen eine die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ist. In der Konsultation wird nahegelegt, dass die Überprüfung der Tätigkeit der ESA auch genutzt werden könnte, um den EU-Übernahmeprozess zu "verschlanken", indem ESMA eine "beratende Rolle" gegeben wird.

Der Abschnitt zu Finanzberichtberichterstattung beginnt mit der Beschreibung der Rolle von ESMA als Durchsetzungsbehörde für Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards und enthält einen Überblick über die Bemühungen, die unternommen wurden, um die Rechnungslegungs- und Prüfungspraxis in Europa zu vereinheitlichen. Es werden dann verschiedene Möglichkeiten genannt, wie die Rolle von ESMA in diesem Zusammenhang gestärkt werden könne, weil aufsichtliche und Enforcement-Konvergenz bis dato relativ begrenzt geblieben sind.

Der letzte Absatz des Abschnitts wird dann genutzt, um einen zusätzlichen Vorschlag zu unterbreiten:

Schließlich könnte es auch Spielraum geben, um den Übernahmeprozess für internationale Rechnungslegungsstandards zu verschlanken. Ein möglicher Weg vorwärts, der bereits im Maystadt-Bericht erwogen würde, der im Oktober 2013 veröffentlicht wurde, wäre, ESMA eine beratende Rolle im Übernahmeprozess zu geben, wobei angemessene Absicherungen eingerichtet werden müssten, um sicherzustellen, dass das öffentliche Interesse der EU im Rahmen des Übernahmeprozesses vollständig berücksichtigt wird.

Die Fragen, die am Ende des Abschnitts gestellt werden, scheinen dann die Themen Tätigkeit der ESA und Änderungen am Übernahmeprozess zu verknüpfen, indem gefragt wird, (a) welche Verbesserungen an der gegenwärtigen Organisation und Tätigkeit der verschiedenen Organe vorgenommen werden können und (b) wie der gegenwärtige Übernahmeprozess wirksamer und effizienter gestaltet werden kann.

Auf der Internetseite der EU-Kommission haben Sie Zugang zu den Konsultationsdokumenten.

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