Vorläufige Vereinbarung zur EFRAG-Finanzierung
01.03.2017
Die Maltesische EU-Ratspräsidentschaft und Vertreter des EU-Parlaments haben vorläufig vereinbart, die Finanzierung der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) über 2016 hinaus zunächst bis 2020 fortzusetzen.
Voraussetzung für die nun getroffene, vorläufige Vereinbarung war, dass EFRAG im Maystadt Report enthaltene Reformvoschläge umsetzt, was insbesondere durch die Schaffung einer neuen EFRAG-Struktur zwischenzeitlich erfolgt ist. Um Gültigkeit zu erlangen, muss die Vereinbarung noch vom EU-Rat und vom EU-Parlament bestätigt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.