März

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

24.03.2017

Im Nachgang seiner Märzsitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Darin zeigt sich, dass das Diskussionspapier zu Angabeprinzipien und die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 8 als Ergebnis der Überprüfung nach der Einführung nächste Woche veröffentlicht werden sollen.

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung aller Änderungen seit der letzten Aktualisierung im Februar 2017.

Größere Projekte

  • Angabeninitiative - Wesentlichkeit (Leitliniendokument) — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung hat sich nach vorne verschoben und liegt jetzt im Juni 2017
  • Angabeninitiative - Wesentlichkeit (vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8) — der erwartete Zeitpunkt der vorgeschlagenen Änderungen hat sich ebenfalls in den Juni 2017 verschoben

Umsetzungsprojekte

Forschungsprojekte

Interpretationen

Überprüfungen nach der Einführung

Das aktualisierte Arbeitsprogramm mit Stand vom 23. März 2017 steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Accountancy Europe veröffentlicht zweites Papier zur Kern- und Mantelberichterstattung

23.03.2017

Accountency Europe (vormals FEE) hat eine nachfassendes Papier zum FEE-Papier von 2015 veröffentlicht, in dem die Idee einer Kern- und Mantelberichterstattung (CORE & MORE) als neues Modell für die Unternehmensberichterstattung vorgestellt worden war.

Das zweite Papier bietet eines Zusammenfassung der Rückmeldungen zum ersten Papier, die sowohl schriftlich als auch bei öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen eingegangen sind. Anhand dieser Rückmeldungen hat Accountancy Europe drei große Themen ausgemacht, die weiter verfolgt werden sollen. Accountancy Europe beabsichtigt:

  • das Konzept weiter auszuarbeiten, da in den Rückmeldungen um Klarstellungen gebeten worden war und auch der Ansicht Ausdruck verliehen wurde, das Teile des Konzepts missverstanden werden könnten;
  • die Koordinierung und Entwicklung der Berichterstattung über nicht finanzielle Informationen zu unterstützen, da man der Meinung ist, dass es wichtig ist, dass eine Partei (oder mehrere Parteien) gemeinsam sich für ein globales, prinzipienbasiertes Rahmenkonzept für die Berichterstattung nicht finanzieller Informationen fühlt (fühlen); und
  • weitere Untersuchungen zu den Auswirkungen und den Chancen von technologischen Entwicklungen als Treiber oder Katalysator von Änderungen in der Berichterstattung durchzuführen, was auch Online-Berichterstattung und soziale Medien sowohl aus der Perspektive von Erstellern als auch von Adressaten einschließen soll.

Das Ziel von Accountancy Europe ist es, separate Beiträge in den oben genannten Bereichen zu erarbeiten und in der zweiten Jahreshälfte 2017 ein Forum zu diesen Themen abzuhalten.

Das Papier steht Ihnen auf der Internetseite von FEE zur Verfügung.

Kanadische Aufsicht beschränkt Wahlmöglichkeiten bei der Anwendung von IFRS 9

23.03.2017

Die kanadische Aufsicht für Finanzinstitute (Canadian Office of the Superintendent of Financial Institutions, OSFI) hat ein Rundschreiben veröffentlicht, das die Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' durch Lebensversicherer betrifft.

Im September 2016 hat der IASB Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Änderungen an IFRS 4) herausgegeben. Mit der Verlautbarung werden Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 begeben, zwei Optionen eingeräumt: den sogenannten Überlagerungsansatz und den sogenannten Aufschubansatz.

Die OSFI hat nun entschieden, dass alle von ihr regulierten Versicherungsunternehmen, die für den Aufschubansatz qualifizieren, diesen auch anwenden müssen. Auf diese Weise stellt die OSFI sicher, dass alle Versicherungsunternehmen, die unter die Möglichkeit des vom IASB gewährten Aufschubs fallen, zum selben Zeitpunkt auf den neuen Standard übergehen, während gleichzeitig die Einhaltung aller IASB-Vorschriften gewahrt bleibt. Die OSFI hat schon in der Vergangenheit die Möglichkeit genutzt, Wahlrechte einzuschränken oder die vorzeitige Anwendung zu verbieten, um die kanadische Berichterstattungslandschaft homogen und Abschlüsse vergleichbar zu halten.

Das Rundschreiben steht Ihnen auf der Internetseite der OSFI zur Verfügung.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

23.03.2017

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei CSA, GRI und SASB.

Die kanadische Wertpapierverwaltung (Canadian Securities Administrator, CSA) hat ein Projekt angekündigt, in dessen Rahmen die Angabe von Risiken und finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel untersucht werden soll. Dazu sollen Informationen zum gegenwärtigen Stand von Klimawandelangaben in Kanada und international zusammengetragen werden, da die Angabepraxis von börsennotierten Unternehmen hinsichtlich des Klimawandels in den letzten Jahren bedeutende internationale Aufmerksamkeit erfahren haben und gleichzeitig diverse freiwillige Rahmenkonzepte für Angaben entwickelt wurden. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite der CSA.

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat ein Verknüpfungsdokument veröffentlicht, mit dem gezeigt wird, wie die GRI-Standards genutzt werden können, um alle Anforderungen der EU-Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen zu erfüllen. Das Dokument ist auf der Internetseite von GRI verfügbar.

GRI hat bekanntgegeben, dass sich Übersetzungen der GRI-Standards in indonesische, japanische, spanische und vietnamesische Sprache sowie in chinesische Langzeichen in Erarbeitung befinden und zwischen April und Juni 2017 veröffentlicht werden sollen. Übersetzungen in arabische, französische, deutsche, italienische und portugiesische Sprache sowie in chinesische Kurzzeichen sind geplant, allerdings sucht GRI noch nach Sponsoren und Übersetzungsprüfern. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Übersetzungsseite von GRI.

Die Vorsitzende von GRI und des US-amerikanischen Rats für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) haben einen gemeinsamen Artikel veröffentlicht, indem sie erläutern, dass die Standards ihrer jeweiligen Organisationen nicht im Wettbewerb miteinander stehen, sondern darauf ausgerichtet sind, unterschiedliche Zwecke für ein jeweils unterschiedliches Publikum zu erfüllen: GRI-Standards sollen Informationen für verschiedene Interessengruppen bieten, und es wird eine große Bandbreite von Themen abgedeckt; die Standards des SASB zielen nur auf Anleger ab und behandeln nur den Unterbereich der Nachhaltigkeitsthemen, die finanziell wesentlich sind. der gemeinsame Artikel wurde auf GreenBiz veröffentlicht.

Tagesordnung für die nächste TEG-Sitzung

22.03.2017

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 29. und 30. März 2017 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung ist jetzt verfügbar.

Es sollen folgende Themen besprochen werden:

29. März

  • Aktuelle Entwicklungen:
    • EFRAG
    • ESMA
    • IASB/IFRS Interpretations Committee
  • IASB-Projekt zu Angabeprinzipien
  • IASB-Verlautbarung Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Änderungen an IAS 40)
  • IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen
  • IASB-Forschungsprojekt zu primären Abschlussbestandteilen
  • IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
  • EFRAG-Forschungsprojekt zu Eigenkapitalinstrumenten - Wertminderung und Recycling

30. März

  • IASB-Projekt zu symmetrischen Vorfälligkeitsentschädigungen
  • IASB-Verlautbarung Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014–2016
  • IASB-Projekt zur Definition von Wesentlichkeit
  • IASB-Entwurf zum Rahmenkonzept
  • IASB-Projekt zu Änderungen, die sich aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 ergeben
  • IASB-Forschungsprojekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Die genaue Tagesordnung steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Die Möglichkeit zur Registrierung als Beobachter finden Sie in der zugehörigen Presseerklärung.

EFRAG sucht neue Mitglieder

22.03.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Interessensbekundungen möglicher neuer Mitgliedsorganisationen.

In der Presseerklärung wird darauf hingewiesen, dass EFRAG ausdrücklich Interessensbekundungen von Adressaten- und nationalen Organisationen in Süd-, Mittel- und Osteuropa begrüßt.

Mitgliedsorganisationen entscheiden über die Governance von EFRAG, und vor dem Hintergrund der ersten Rotation im EFRAG-Board, die dieses Jahr ansteht, würden neue Mitglieder auch an der Nominierung von Kandidaten für den Board sowie der Entscheidung über die Zusammensetzung des Boards teilhaben.

Weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Konferenz der IFRS-Stiftung zur Umsetzung von IFRS 16

21.03.2017

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass am 9. Mai 2017 eine IFRS-Konferenz 'Umsetzung der Vorschriften von IFRS 16 'Leasingverhältnisse'' in London stattfinden wird.

Bei der Konferenz sollen die folgenden Themen erörtert werden:

  • Begrüßung durch IASB-Mitglied Stephen Cooper
  • IFRS 16: Ein Überblick
  • Übergang – Optionen, Entscheidungen und was sollten Sie gerade tun?
  • Podiumsdiskussion: Umsetzung - Heiße Themen
  • Ratings und Bewertungen
  • Der näher rückende Zeitpunkt des Inkrafttretens
  • Abschließende Fragerunde und Schlussbemerkungen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Konferenzwebseite.

FSR-Brief an die Finanzminister und Notenbankchefs der G-20 betont die Bedeutung klimabezogener Finanzangaben

20.03.2017

In einem Schreiben an die Finanzminister und Notenbankchefs der G-20, die sich am 17. und 18. März in Baden-Baden getroffen haben, identifiziert der Finanzstabilitätsrat (FSR) auch neue und aufkommende Verwundbarkeiten, die adressiert werden müssen.

In diesem Kontext weist der FSR auf die Arbeit der sogenannten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) hin und fügt hinzu:

Zugang zu Informationen besserer Qualität über klimabezogene Finanzrisiken ist unabdingbar, um es Marktteilnehmern zu ermöglichen, diese Risiken besser zu verstehen und zu steuern. Ohne die notwendigen Informationen, können Marktanpassungen an den Klimawandel unvollständig, spät und möglicherweise destabilisierend sein.

Der FSR weist darauf hin, dass die TCFD im Dezember 2016 ein Konsultationsdokument mit empfohlenen Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken herausgegeben hat, dem im Juni 2017 (und somit vor dem G-20-Gipfel in Hamburg Anfang Juli) ein endgültiger Bericht als "Lösung durch den Markt für den Markt" folgen soll.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des FSR zur Verfügung.

CAQ veröffentlicht Bericht zur Stärkung der Finanzberichterstattung zwecks Betrugsbekämpfung

20.03.2017

Das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat einen Bericht zur Adressierung von Herausforderungen bei hoch subjektiven und komplexen Rechnungslegungsbereichen als Schlüssel zur Betrugbekämpfung und Reduzierung erforderlicher Bilanzkorrekturen veröffentlicht.

Der Bericht basiert auf zwei Workshops letztes Jahr, bei denen verschiedene allgemeines sowie einige auf Erlöserfassung fokussierte Empfehlungen herausgearbeitet wurden.

Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und -prozesse:

  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen den Vorgaben der Rechnungslegungsstandards folgen. Es ist unabdingbar, dass die Methoden auch von Nichtrechnungslegern verstanden werden können, die möglicherweise kein besonders tiefes Verständnis von Rechnungslegungsaspekten haben.
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen regelmäßig überprüft werden, und Unternehmen sollten einen Prozess entwickeln, um Änderungen in der Geschäftstätigkeit zu identifizieren und zu überwachen, die Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben können.
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen vor Umsetzung in der Praxis erprobt werden und nachfolgend in Bezug auf ihre Einhaltung überwacht werden.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf Erlöserfassung:

  • Die Erlöserfassungsbilanzierungs- und Bewertungsmethoden sollten sehr detailliert sein, weil selbst kleine Unterschiede in der Interpretation große Auswirkungen auf die Erlöserfassung haben können.
  • Wo dies möglich ist, sollten Vertragsbedingungen standardisiert werden und widerspiegeln, in welchem Zusammenhang Geschäftsvorfälle auf Vertragsebene mit den Vorschriften der Rechnungslegungsstandards stehen.
  • Abweichungen von üblichen Vertragsbedingungen, die Auswirkungen auf die Erlöserfassung haben, sollten klar dokumentiert werden.
  • Klare Verantwortungs- und Kommunikationsstrukturen in Bezug auf Recht, Geschäftstätigkeit und Finanzierung sollten eingerichtet werden, so dass alle wesentlichen Beteiligten Transaktionen verstehen und billigen.

Der Bericht enthält auch einige Empfehlungen in Bezug auf interne Kontrollstrukturen hinsichtlich der Finanzberichterstattung.

Der englischsprachige Bericht steht Ihnen auf der Internetseite des CAQ zur Verfügung.

Finance for the Future Preis für das Kommunizieren integrierten Denkens geht in die zweite Runde

17.03.2017

Die 'Finance for the Future Awards', die seit 2012 vom Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) und der Nachhaltigkeitsinitiative des britischen Thronfolgers (Accounting for Sustainability Project, A4S) vergeben werden, sollen die grundlegenden Rolle betonen, die Finanzierung im Zusammenhang mit integriertem Denken und nachhaltigem Handeln spielt. Seit letztem Jahr gibt es auch einen Preis für die 'Kommunikation integrierten Denkens'.

Der Preis wird für Unternehmen ausgelobt, die ihren Kapitalgebern klar kommunizieren, wie Nachhaltigkeit in ihre allgemeine Strategie und Entscheidungsfindung integriert ist und wie dieses integrierte Denken zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell beiträgt, das zur Schaffung langfristiger Werte beiträgt. In diesem Kontext wird integriertes Denken als ein Prozess angesehen, der vor der Berichterstattung kommt aber schließlich in diese mündet, um extern über Fortschritte zu berichten.

Bewerber für den Preis müssen drei Jahresberichte und drei Abschlüsse einreichen sowie zumindest eine weitere Kommunikation, mit der Folgendes gezeigt wird:

  • Wie den Kapitalgebern gezeigt wird, dass Umwelt- und soziale Aspekte in der Geschäftstätigkeit des Unternehmens berücksichtigt werden und wie dies zur Nachhaltigkeit des unternehmerischen Wirkens beiträgt;
  • dass die Kommunikationen widerspiegelt, wie das Unternehmen tatsächlich gesteuert wird;
  • wie die Finanzierungsfunktion in die integrierte Denkweise einbezogen wird; und
  • warum das Unternehmen glaubt, dass diese Art der Kommunikation ihm nützt.

Die Finance for Future Awards, die von Deloitte gesponsort werden, stehen allen Unternehmen unabhängig von Größe, Börsennotierung und Sektor offen.

Weiterführende Informationen auch zur Einreichung von Bewerbungen bis zum 5. Mai 2017 finden Sie hier.

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