März

DRSC-Veranstaltungen Diskussionspapier zu Angabeprinzipien

16.03.2017

Der IASB wird Ende März sein Diskussionspapier zu Angabeprinzipien veröffentlichen. Gemeinsam mit den Standardsetzern aus Österreich und der Schweiz lädt das DRSC seine Mitglieder sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen zu zwei Veranstaltungen ein, um das Diskussionspapier zu erläutern und zu erörtern.

Die erste Veranstaltung wird eine Schulungsveranstaltung sein, in die Kerninhalte des Dokuments vorgestellt und auf erste wichtige Änderungen hinwiesen werden wird. Diese Veranstaltung findet am Freitag, den 28. April 2017 im Airport Conference Center (Raum K20) in Frankfurt/Main von 10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr statt.

Die zweite Veranstaltung wird eine öffentliche Diskussion sein, bei der die Teilnehmer die Gelegenheit haben werden, ihre Sichtweisen unmittelbar mit den deutschsprachigen Standardsetzern und mit Vertretern des IASB und von EFRAG zu erörtern. Dieser Termin wird gegen Ende der Kommentierungsfrist im September stattfinden und rechtzeitig bekanntgegeben.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei, das DRSC bittet aber aus logistischen Gründen um eine vorherige Anmeldung bis zum 19. April 2017 unter bahrmann@drsc.de.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

15.03.2017

Der IASB wird am 21. und 22. März 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammenkommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung befinden sich acht Themen.

Dienstag, 21. März

Der IASB wird sich der allgemeineren Unternehmensberichterstattung annehmen. Bisher hat der IASB die Entwicklungen in der Unternehmensberichterstattung einschließlich der integrierten Berichterstattung, der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der jüngsten Arbeiten zu klimabezogenen Angaben beobachtet und mit anderen Gremien zusammengearbeitet. Die Empfehlung des Stabs lautet, dass der IASB eine aktivere Rolle bei der Erwägung von Sachverhalten der allgemeineren Unternehmensberichterstattung übernehmen sollte. Als ersten Schritt sollte der IASB sein Leitliniendokument zur Lageberichterstattung überprüfen und aktualisieren.

Der IASB wird einen kurzen Sitzungsteil zur Prüfung seiner Arbeiten zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten haben. Dies dient in erster Linie Informations- und Planungszwecken.

Der IASB wird auch seine Arbeiten zu Abzinsungssätzen im Rahmen eines seiner Forschungsprojekte prüfen. Die Empfehlung des Stabs lautet, das Projekt einzustellen und keine weiteren Arbeiten durchzuführen, wobei sichergestellt werden soll, dass die Analyse sauber dokumentiert und auf der Internetseite des IASB verfügbar gehalten wird. Dies wird den IASB nicht davon abhalten, niedrige und negative Zinssätze zu erörtern, was er im Lauf von 2017 zu tun gedenkt.

Zum Versicherungsprojekt wird es einen kurzen, rein mündlichen Sitzungsteil von zehn Minuten geben.

Der IASB wird seine Erörterungen zu den primären Abschlussbestandteilen fortsetzen. Der Stab empfiehlt, dass es Unternehmen vorgeschrieben wird, das EBIT als Zwischensumme in die Gesamtergebnisrechnung aufzunehmen. Er ist sich bewusst, dass die auch die Diskussion erfordert, was Finanzierungsaufwendungen und -erträge aus gewöhnlicher Tätigkeit ausmacht und wie Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen da hineinpassen. Der Stab empfiehlt außerdem, dass es Unternehmen gestattet werden sollte, eine Kennzahl der operativen Leistung auszuweisen, der sie ihre eigene Definition zugrunde legen dürfen. Schließlich werden in den Papieren für diesen Sitzungsabschnitt auch allgemeine Prinzipien für die Zusammenfassung von Posten erörtert.

Der IASB wird seine öffentlichen Erörterungen des Rahmenkonzepts abschließen. Der Stab empfiehlt, dass Unternehmen, die sich auf das Rahmenkonzept stützen, um Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden für regulatorische Abgrenzungsposten zu entwickeln, vorgeschrieben werden soll, sich weiter auf das alte Rahmenkonzept zu beziehen, bis sie den künftigen Standard zu preisregulierten Geschäftsvorfällen anwenden.

Mittwoch, 22. März

Der IASB wird eine Unterrichtseinheit zu dynamischem Risikomanagement erhalten. Der Stab hofft, dass der IASB bis etwa Oktober 2017 ein vorgezogenes Modell identifiziert, das dann weiter entwickelt wird.

Die aktuelle Phase des Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital soll abgeschlossen werden. Der IASB wird erörtern, wie das vorgeschlagene Modell auf Derivate auf eigenes Eigenkapital anzuwenden wäre, wenn in einem Konzern die funktionale Währung der Mutter von der funktionalen Währung der Tochter abweicht. Sie werden auch die Auswirkungen des Modells auf andere Standards erörtern, insbesondere auf IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und IAS 33 Ergebnis je Aktie. Der nächste Schritt wird die Erarbeitung eines Diskussionspapiers sein.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Berufungen in das IFRS Interpretations Committee

15.03.2017

Die IFRS-Stiftung hat vier Wiederberufungen in das IFRS Interpretations Committee, das Interpretationsgremium der IFRS-Stiftung, bekanntgegeben.

Die Treuänder haben Carl Douglas, Mikael Hagström, Bruce Mackenzie und Bonnie Van Etten für jeweils eine weitere dreijährige Amtszeit in das IFRS Interpretations Committee berufen, die am 1. Juli 2017 beginnen.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

Finalisierung der Übernahmeempfehlung für IFRS 16 soll bei der nächsten EFRAG-Sitzung erfolgen

15.03.2017

Der EFRAG-Board wird am 22. März 2017 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung wurde jetzt zur Verfügung gestellt. Knapp drei Stunden der Sitzung sind für die angestrebte Finalisierung der Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 16 'Leasingverhältnisse' reserviert.

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, sich als Beobachter zu registrieren, und können Sie auf die Tagesordnung, die auch einen kurzen Abschnitt zu Forschungsprojekten umfasst, zugreifen - Papiere für die Sitzung wurden noch nicht zur Verfügung gestellt.

Rotes Buch 2017 ist erschienen

14.03.2017

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass das sogenannte Rote Buch der International Financial Reporting Standards 2017 erschienen ist.

Das 'Rote Buch' enthält alle Verlautbarungen, die bis zum 1. Januar 2017 vom IASB herausgegeben wurden. Daher enthält die neue Ausgabe folgende Veränderungen gegenüber dem Roten Buch 2016: Klarstellung von IFRS 15, Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4, Jährliche Verbesserungen 2014–2016, begrenzte Änderungen an IFRS 2, IAS 7, IAS 12 und IAS 40 sowie IFRIC 22.

eIFRS- und Vollabonnenten haben jetzt Zugriff auf die elektronischen Dateien über die eIFRS-Seite. Alternativ kann das rote Buch auch über den Web Shop des IASB erworben werden. Der Preis für die Ausgabe 2017 beträgt £75 plus Portokosten.

Ergebnisse der AFRAC-Gesprächsrunde zu Bewertungen für Abschlusszwecke

13.03.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lud am 1. März 2017 zu einer Gesprächsrunde zu Bewertungen für Abschlusszwecke nach IFRS und UGB ein.

Die Vorträge sowie die anschließende Diskussion behandelten unter anderem die Unterschiede in den Bewertungszwecken, Immobilienbewertung und IFRS 13, beizulegender Zeitwert und Nutzungswert, Vergleichbarkeit von IFRS- und entsprechenden UGB-Wertkonzepten, Verantwortung von Gutachtern und Management, die Ausübung von Ermessensspielräumen sowie die Möglichkeit praktischer Vereinfachungen.

Auf der Internetseite von AFRAC finden Sie jetzt eine zusammenfassende Presseerklärung und die Vortragsfolien von der Veranstaltung.

Mitschnitte von der Märzsitzung des IFRS-Fachausschusses

11.03.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 9. und 10. März 2017 getagt (erster Sitzungstag physisch in Berlin, zweiter Sitzungstag per Telefonkonferenz). Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 57. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Alle Mitschnitte finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Märzsitzung des IASB

10.03.2017

Der IASB wird am 21. und 22. März 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Bei der eineinhalbtägigen Sitzung werden acht Themen besprochen, sodass einige nur sehr kurz erörtert werden. Allerdings sollen zwei Stunden je primären Abschlussbestandteilen und Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital gewidmet werden.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Ankündigung einer IFRS-Konferenz in Amsterdam

09.03.2017

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die diesjährige europäische IFRS-Konferenz am 29. und 30. Juni 2017 in Amsterdam stattfinden wird.

Bei der Konferenz sollen unter anderem die Implementierung von IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 16 Leasingverhältnisse erörtert werden. Darüber hinaus bestehen folgende Angebote:

  • Rede des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst über die Zukunft der Finanzberichterstattung
  • Erörterung des aktuellen Stands der Arbeiten des IASB
  • Grundsatzredevon Jan Peter Balkenende, ehemaliger Ministerpräsident der Niederlande
  • Kleingruppensitzungen (zwei Runden) zu
    • Umsetzung von IFRS 9
    • Umsetzung von IFRS 15
    • Umsetzung von IFRS 16
    • primäre Abschlussbestandteilen
    • Rahmenkonzept
    • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
    • Uberprüfung nach der Einführung von IFRS 13
  • Versicherungsverträge und Umsetzung des neuen Standards
  • Wesentlichkeit
  • Podiumsdiskussion zur Zukunft der Finanzberichterstattung

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Konferenzwebseite.

XBRL-IFRS-Taxonomie 2017 verfügbar

09.03.2017

Die IFRS-Stiftung hat die IFRS-Taxonomie 2017 veröffentlicht. Die IFRS-Taxonomie ist eine Übersetzung der IFRS in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language).

Die Taxonomie für 2017 steht im Einklang mit den IFRS, wie sie vom IASB mit Stand 1. Januar 2017 herausgegeben wurden und enthält die XBRL-Etiketten für sämtliche IFRS-Angabevorschriften. Die seit der Veröffentlichung der Taxonomie 2015 herausgegeben Ergänzung 1 und Ergänzung 2 vom April und Dezember 2016 wurden in die Taxonomie 2017 integriert. Darüber hinaus wurde die vorgeschlagene Ergänzung 3 finalisiert - die endgültigen Änderungen wurden ebenfalls mit aufgenommen.

Am 28. März 2017 bietet die IFRS-Stiftung ein Internetseminar (mit einem Vormittags- und einem Nachmittagstermin) an, bei dem Fragen zur neuen Taxonomie adressiert werden sollen.

Die IFRS-Taxonomiedateien können Sie zusammen mit Begleitmaterialien hier von der Internetseite der IFRS-Stiftung herunterladen. Eine Presseerklärung zur Veröffentlichung finden Sie hier.

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