März

Konferenz zur dualen Rechnungslegung in der öffentlichen Finanzverwaltung

09.03.2017

Vertreter des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), des internationalen Währungsfonds, der Weltbank und des internationalen Wirtschaftsprüferverbands International Federation of Accountants (IFAC) sind am 6. März 2017 zu einer gemeinsamen Konferenz in Washington zusammengekommen, um zu erörtern, wie die Verbreitung der dualen Rechnungslegung im öffentlichen Sektor weltweit weiter gefördert werden kann.

Bei der Veranstaltung, gab es zuerst eine Bestandsaufnahme in Bezug auf die Verwaltung öffentlicher Finanzen weltweit und die Feststellung, dass sowohl die Verfügbarkeit als auch die Verwendung hochwertiger auf dualer Rechnungslegung basierender Informationen erhöht werden müssen, um die Transparenz und die Entscheidungsfindung im öffentlichen Sektor zu verbessern. Die Vertreter der Organisationen erörterten mit einem geladenen Publikum, wie duale Rechnungslegung gute öffentliche Finanzverwaltung unterstützen kann und welche Rolle die verschiedenen Interessensgruppen dabei spielen können, die Nachfrage nach den besseren Informationen, die so entstehen, zu fördern. Der IPSASB-Vorsitzende Ian Carruthers hielt fest: “IPSAS – hochwertige globale duale Rechnungslegungsstandards – setzen Regierungen in die Lage, hochwertige Finanzinformationen zu produzieren, die zu einer besseren Entscheidungsfindung führen und Rechenschaftspflicht und Vertrauen erhöhen.” Allerdings zeigte eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die bei der Konferenz vorgestellt wurde, dass viele Beteiligte weiterhin duale Finanzinformationen von Regierungen nicht sinnvoll nutzen.

Die Veranstaltung wurde auch als erster Schritt in Bezug auf die Festlegung der strategischen Ausrichtung und der Projekte des IPSASB für die nächsten fünf Jahre angesehen und wie der IPSASB mit anderen Organisationen zusammenarbeiten kann, um die öffentliche Finanzverwaltung weltweit zu stärken.

Eine allgemeine Zusammenfassung der Erkenntnisse der Konferenz finden Sie auf der Internetseite des IPSASB. Die OECD-Studie ist hier verfügbar.

Übernahme der IFRS wird die saudische Vision 2030 unterstützen

07.03.2017

Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der saudischen Wirtschaftsprüfervereinigung (Saudi Organization for Certified Public Accountants, SOCPA) gab es einen Festakt, bei dem auch der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst sprach und seine Gedanken zur Rechnungslegung allgemein, zu den IFRS und zu deren Zusammenwirken mit der saudischen Vision 2030 ausführte.

Zuerst ging Hoogervorst auf die Entwicklungen in den letzten 25 Jahren ein und sprach insbesondere Globalisierung, Krisen und Vertrauen. Er ging dann auf die IFRS ein und hob hervor, dass diese zu Transparenz, internationaler Vergleichbarkeit und hochwertigen Finanzinformationen führen, die Anleger in die Lage setzen informierte wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Da es allen börsennotierten Unternehmen in Saudi-Arabien seit diesem Jahr vorgeschrieben ist, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen, würden die IFRS auch erheblich dazu beitragen, die saudische Vision 2030 zu erreichen. Diese verfolgt drei Ziele: Saudi-Arabien zum Herz der arabischen und islamischen Welt, zu einem führenden Investitionszentrum und zu einem Drehkreuz für drei Kontinente zu machen.

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB. Weiterführende Informationen zur saudischen Vision 2030 finden Sie auf der Internetseite der Regierung des Königreichs.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

07.03.2017

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 16. März 2017 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) zu einer gemeinsamen Sitzung in London zusammenkommen. Die Tagesordnung und die Unterlagen für die Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der gemeinsamen Sitzung der IASB-Vertreter und des CMAC sind die folgenden:

Donnerstag, 16. März 2017 (09:45h-17:00h)

  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Klarstellungen aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8
  • IFRS 3: Definition eine Geschäftsbetriebs
  • Angabeninitiative — Diskussionspapier zu Angabeprinzipien
  • Versicherungsverträge

Im Vorfeld (ab 9:00h) findet eine geschlossene Sitzung statt.

Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Gesprächsrunde zur Rechnungslegung im öffentlichen Sektor

07.03.2017

Accountancy Europe (vormals der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) bietet gemeinsam mit dem luxemburgischen Wirtschaftsprüferverband (Institut des Réviseurs d'Entreprises, IRE) am 30. Juni 2017 eine Gesprächsrunde zur Rechnungslegung im öffentlichen Sektor an, die unter das Thema 'Reform des öffentlichen Sektors: Berichterstattung und Prüfung im Rahmen der dualen Rechnungslegung' gestellt wurde.

Bei der Gesprächsrunde wird zunächst auf die aktuellen Trends (bspw. integrierte Berichterstattung) eingegangen, dann wird der Schwerpunkt auf den Herausforderungen liegen, die sich bei der Prüfung von Abschlüssen ergeben, die auf Grundlage der dualen Rechnungslegung erstellt wurden. Verschiedene involvierte Parteien während über ihre Erfahrungen berichten und beste ausgeübte Prüfungspraxis im Rahmen einer Podiumsdiskussion erörtern.

Die Teilnahme an der Gesprächsrunde ist kostenfrei, aber die Gesamtteilnehmerzahl ist begrenzt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

06.03.2017

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei IIRC, FRC und SASB.

Drei Jahre nach der Veröffentlichung seines Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung hat der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) eine zweimonatige Konsultation angestoßen, um die Sichtweise der Unternehmen zur Umsetzung des Rahmenkonzepts zu eruieren. Die Ergebnisse sollen in künftige Entwicklungen einfließen. Rückmeldungen werden von Erstellern, Kapitalgebern und anderen Adressaten von integrierten Berichten sowie von politischen Entscheidungsträgern, Regulierern, Standardsetzern, Prüfern und Wissenschaftlern erbeten. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IIRC.

Der britische Standardsetzer FRC hat zum Konsultationsdokument der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) genommen, die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln. Der FRC unterstützt die Veröffentlichung der vorgeschlagenen Angaben als Anregung, um Denkweisen und Praxis in diesem Bereich zu entwickeln, und als Werkzeug, mit denen Unternehmen die für sie relevantesten Angaben identifizieren können. Allerdings sieht der FRC die Gefahr, dass die Veröffentlichung einer Liste mit Angaben zu einer Abhakeinstellung und zu Phrasendrescherei führen kann. Des Weiteren hegt der FRC Bedenken, dass der Umfang, die Komplexität und der Detaillierungsgrad der Empfehlungen ihre Nützlichkeit einschränken kann. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des FRC.

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat ebenfalls zum Konsultationsdokument der TCFD Stellung genommen. Der SASB unterstützt das allgemeine Rahmenkonzept zum Klimarisiko und spricht einige Empfehlungen zu dessen Verschlankung und Stärkung aus. Er unterstützt die vier Kernelemente von Angaben, aber regt die Beseitigung von Redundanzen an, um die Nützlichkeit zu verbessern. Im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen fordert der SASB, dass die TCFD genauer ausführt, wie sie sich die Anwendung der Empfehlungen in der Praxis vorstellt. Außerdem glaubt der SASB, dass Klarstellungen in Bezug auf Wesentlichkeit notwendig sind. In der Stellungnahme wird auch aufgeführt, welche Maßnahmen der SASB zu unternehmen gedenkt, um seine Standards an die TCFD-Empfehlungen anzupassen. Die Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des SASB zur Verfügung.

Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS Interpretations Committee

06.03.2017

Das IFRS Interpretations Committee wird am 14. und 15. März 2017 seine erste Sitzung des Jahres abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen die Erörterung von eingegangenen Stellungnahmen zu Sachverhalten zu IAS 19 und IFRS 11, die Finalisierung von Agendaentscheidungen zu IAS 2, IAS 12, IAS 28 und IFRS 10 sowie die Erörterung neuer Sachverhalte zu IAS 12, IAS 19, IAS 32, IAS 33, IAS 41, IFRS 1 und IFRS 9.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

SEC gibt Verfügbarkeit der IFRS XBRL Taxonomie für ausländische Emittenten bekannt

04.03.2017

Ausländische Emittenten können ab sofort damit beginnen, ihren IFRS-Abschluss in XBRL einzureichen. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2017 enden wird dies verpflichtend sein.

Der amtierende Vorsitzende der SEC Michael Piwowar betonte in diesem Zusammenhang, dass die Anwendung der IFRS Taxonomie bei der Aufstellung von IFRS-Abschlüssen der Öffentlichkeit eine verbesserte Abschlussanalyse ermöglichen werde, so wie dies bereits bei Unternehmen der Fall sei, die ihren Abschluss nach US GAAP aufstellen.

Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Presseerklärung und der dazugehörigen Notiz auf der Internetseite der SEC.

Sitzungspapiere für die Märzsitzung des IFRS-Fachausschusses

03.03.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 9. und 10. März 2017 in Berlin tagen. Die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 57. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die entsprechenden Sitzungspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Nationale Standardsetzer erörtern einheitliche Anwendung

03.03.2017

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 2. und 3. März 2017 in Taipeh zu seiner Frühjahrssitzung zusammengekommen. Eins der Kernthemen bei der Sitzung war die einheitliche Anwendung der IFRS über Rechtskreise hinweg. Inbegriffen waren dabei auch die Fragen nach der Bedeutung des Ausdrucks "einheitliche Anwendung" und was der IASB und die nationalen Standardsetzer zur Unterstützung einheitlicher Anwendung tun können.

Die IFASS-Vorsitzende Dr. Liesel Knorr führte in das Thema ein. Sie legte den Schwerpunkt ihrer Ausführungen auf die Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee (als pars pro toto für die Arbeit des IASB) und was diese für die einheitliche Anwendung bedeuten. Sie hielt fest, dass laut Handbuch für den Konsultationsprozess des IASB die Aufgabe des IFRS IC darin liege, Sachverhalte zu adressieren die weit verbreitet sind oder wesentlich Auswirkungen haben. Dabei verwies sie auch auf die negativen Agendaentscheidungen, die in der Novemberausgabe des IFRIC Update veröffentlicht wurden. Für die Strategiediskussion wies Frau Knorr darauf hin, dass sowohl "weit verbreitet" als auch "wesentliche Auswirkungen" sowohl eine internationale als auch eine lokale Bedeutung haben können und fragte, was die Rolle der nationalen Standardsetzer sein sollte, wenn das IFRS IC eine negative Agendaentscheidung ausspricht, obwohl der Sachverhalt zumindest in einigen Rechtskreisen weit verbreitet und von wesentlicher Auswirkung ist. Sollten die Standardsetzer im Kontext der einheitlichen Anwendung hier schlussfolgern, dass das Committee Abweichungen in der Praxis akzeptiert? Und sollten sie darüber hinaus für die Umsetzung der Sichtweisen sorgen, die in negativen Agendaentscheidungen zum Ausdruck gebracht werden? Über der ganzen Diskussion stand die Frage, was eigentlich einheitliche Anwendung bedeutet - identische Behandlung oder vergleichbare Ergebnisse?

Die verschiedenen Aspekte wurden dann in Kleingruppen erörtert; anschließend wurden die Ergebnisse im Plenum zusammengeführt und diskutiert. Die wesentlichen Botschaften, die sich ergaben, waren die folgenden:

Allgemeine Ergebnisse:

  • Die IFRS sind prinzipienbasiert, daher kann einheitliche Anwendung nicht identische Behandlung bedeuten; identische Behandlung ist ein bedeutendes Merkmal regelbasierter Systeme;
  • Adressaten tolerieren unterschiedliche Lesarten derselben Prinzipien, solange sie mit ausreichend Angaben unterlegt werden, wenn jedoch die Anwendung desselben Prinzips mit unterschiedlichen Ergebnissen zu unterschiedlichen Anlageentscheidungen führt, kann dies auf ein Problem hinweisen, das dem IASB zur Kenntnis gebracht werden sollte;
  • innerhalb eines Unternehmens sollte einheitliche Anwendung identische Behandlung bedeuten;
  • Einheitlichkeit kann nicht vom IASB und/oder den nationalen Standardsetzern allein erreicht werden, sie ist das Ergebnis des Zusammenwirkens von IASB, nationalen Standardsetzern, Regulierern, Prüfern und Anwendern;
  • es ist äußerst wichtig, eine klare Trennung zwischen Lehrmaterialien, Umsetzungshilfe und Interpretationen aufrecht zu erhalten.

Nationale Standardsetzer:

  • Nationale Standardsetzer können Lücken oder Uneinheitlichkeiten in Standards dem IASB zur Kenntnis bringen;
  • lokale Interpretationen sollten auf das absolut Notwendige beschränkt werden, es ist allerdings ratsam, mit nationalen Regulierern zusammenzuarbeiten, falls diese Interpretationen entwickeln wollen;
  • Feldversuche sind eine wichtige Aufgabe der nationalen Standardsetzer und können dabei helfen, rechtskreisspezifische Probleme zu identifizieren;
  • die eigenen Anwender auf Entwicklungen aufmerksam zu machen, ist eine wichtige Aufgabe der Standardsetzer, besonders für Unternehmen, die nicht über ausreichende Ressourcen verfügen, um Entwicklungen laufend zu verfolgen;
  • nationale Standardsetzer sollten die Portale für die Einreichung von Sachverhalten beim IFRS IC sein.

IASB:

  • Der IASB und das IFRS IC sollten schneller Ergebnisse veröffentlichen, wobei die Balance zwischen Zeitnähe und Qualität gewährt werden muss;
  • die Praxis, Sachverhalte zwischen dem IASB und dem IFRS IC hin- und herzuschieben, sollte abgeschafft werden;
  • das IFRS IC sollte häufiger tagen;
  • wenn das IFRS IC der Meinung ist, dass ein Problem nicht weit verbreitet ist, sollte es die Daten veröffentlichen, die dieser Schlussfolgerung zugrunde liegen;
  • negative Agendaentscheidungen sollten klarer sein, manchmal wäre es schon hilfreich, wenn die Anzahl der Optionen begrenzt wird;
  • da Agendaentscheidungen keine Übergangsleitlinien enthalten, kann es schwierig sein, sie umzusetzen.

IFASS

  • IFASS ist kein Interpretationsgremium;
  • bei IFASS-Sitzungen wird es weiterhin einen Sitzungsabschnitt geben, bei dem Sachverhalte vorgebracht werden können, die von einzelnen Standardsetzern identifiziert werden;
  • zusätzlich zu den Sitzungen sollte IFASS Wege finden, öfter zu kommunizieren, ggf. per Videokonferenz oder schriftlich.

Die beiden großen einhelligen Schlussfolgerungen - dass "einheitlich" nicht "identisch" bedeutet und dass lokale Interpretationen nicht wünschenswert sind, führten zu der Frage, wie weiter vorgegangen werden soll. Zum einen sollen die Ergebnisse und die Empfehlungen für die Arbeit des IASB dem IASB, der durch dessen stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd vertreten war, die gleichzeitig Vorsitzende des IFRS IC ist, zur Kenntnis gebracht werden. Außerdem kam IFASS zu dem Schluss, das Thema weiter voranzutreiben und Strukturen zu schaffen, die es ermöglichen, Sachverhalte zu sammeln, die von den nationalen Standardsetzern identifiziert werden. Dies könnte bspw. in Form einer Datenbank geschehen, die wenn möglich sogar mit der Datenbank des IASB verknüpft werden sollte, in der dieser Anfragen hinterlegt, sodass Standardsetzer sehen können, ob Sachverhalte, die sie identifizieren, bereits in anderen Rechtskreisen aufgetreten sind und/oder dem IASB zur Kenntnis gebracht wurden. Außerdem sollen Möglichkeiten untersucht werden, zwischen den Sitzungen zu kommunizieren. Eine kleine Arbeitsgruppe wird Lösungsvorschläge erarbeiten und diese bei der Herbstsitzung von IFASS vorstellen.

Zu einem späteren Zeitpunkt während der Sitzung antwortete die Vertreterin des IASB und erkannte an, dass die Diskussion wertvolle Einblicke gewährt habe, die sich der IASB aufzunehmen bemühen werde. Um der Wahrnehmung entgegenzutreten, dass das IFRS IC nicht sehr aktiv sei, präsentierte sie Statistiken, die zeigten, dass das Committee 2016 33 Sachverhalte diskutiert habe, von denen 25 adressiert worden seien (adressierte Sachverhalte beinhalten negative Agendaentscheidungen). Der IASB stellte außerdem beabsichtigte Verbesserungen an den bestehenden Prozessen vor, die im Wesentlichen im Bereich Kommunikation angesiedelt sind. Außerdem hielt er fest, dass er die nationalen Standardsetzer ermutigt, sich untereinander über Praxisfragen auszutauschen.

Die obige Zusammenfassung basiert auf unseren Beobachternotizen von der Sitzung. IFASS wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Zusammenfassung aller bei der Sitzung erörterten Themen veröffentlichen.

IASB-Mitglied äußert sich zu alternativen Finanzkennzahlen

02.03.2017

In einem aktuellen Artikel in der Zeitschrift 'Compliance Week' hat sich das IASB-Mitglied Gary Kabureck mit alternativen Finanzkennzahlen auseinandergesetzt und geht dabei auch auf die Entwicklung des IASB-Forschungsprojekts 'Hauptbestandteile des Abschlusses' ein, bei dem alternative Finanzkennzahlen eine wesentliche Rolle spielen.

Der Artikel von Gary Kabureck kann auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Vorläufige Vereinbarung zur EFRAG-Finanzierung

01.03.2017

Die Maltesische EU-Ratspräsidentschaft und Vertreter des EU-Parlaments haben vorläufig vereinbart, die Finanzierung der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) über 2016 hinaus zunächst bis 2020 fortzusetzen.

Voraussetzung für die nun getroffene, vorläufige Vereinbarung war, dass EFRAG im Maystadt Report enthaltene Reformvoschläge umsetzt, was insbesondere durch die Schaffung einer neuen EFRAG-Struktur zwischenzeitlich erfolgt ist. Um Gültigkeit zu erlangen, muss die Vereinbarung noch vom EU-Rat und vom EU-Parlament bestätigt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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