Wir nehmen Stellung zu einer Reihe von vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee
23.05.2017
Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu sieben vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom März 2017 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 12, IAS 19, IAS 32, IAS 33, IAS 41, IFRS 1 und IFRS 9.
Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:
Standard | Thema | Agendaentscheidung unterstützt? | Dokument |
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IAS 12 Ertragsteuern | Zinsen und Strafzahlungen in Bezug auf Ertragsteuern | ja, allerdings empfehlen wir eine Ausweitung der Agendaentscheidung | |
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer | Abzinsungssatzes für Pensionsverpflichtungen in einem Land, das die Währung eines anderen Landes als Währung übernommen hat | ja, allerdings schlagen wir Änderungen an der Formulierung vor | |
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis | Zentral geclearte Derivate | ja | |
IAS 33 Ergebnis je Aktie | Steuerliche Auswirkungen von Dividenden auf partizipierende Eigenkapitalinstrumente | ja | |
IAS 41 Landwirtschaft | Beizulegender Zeitwert von biologischen Vermögenswerten, die auf fruchttragenden Pflanzen wachsen | ja, allerdings glauben wir, dass es weiterhin eine Reihe von ungeklärten konzeptionellen Sachverhalten gibt | |
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards | Tochtergesellschaft als Erstanwender | ja | |
IFRS 9 Finanzinstrumente/td> | Modifizierungen und Austausche von finanziellen Verbindlichkeiten | wir stimmen der Auslegung zu, aber nicht der Form |
All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.