DRSC-Stellungnahme zur EU-Konsultation zu den ESA

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15.05.2017

Im März 2017 hat die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Tätigkeit der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) angestoßen. Zwei der Fragen bezogen sich auch auf Rechnungslegung und Prüfung. Das DRSC hat jetzt durch seinen Verwaltungsrat kritisch Stellung zu diesen Fragen bezogen.

Der Verwaltungsrat des DRSC hat sich auf seiner letzten Sitzung im März mit der Konsultation befasst und ein koordiniertes Vorgehen beschlossen.

In seinem nun bei der EU-Kommission eingereichten Schreiben kommt Verwaltungsrat zu dem Schluss, dass für eine vorgeschlagene stärkere Koordinierungs- und Durchsetzungsrolle von ESMA nicht hinreichend dargelegt wurde, warum es überhaupt einer Änderung der derzeitigen Verfahrensweise bedarf, da dem DRSC keine Fälle von tatsächlich aufgetretenen Regulierungslücken bekannt seien.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Übernahme der Aufgaben von EFRAG bei der Indossierung der IFRS für Zwecke der Anwendung in Europa sieht der Verwaltungsrat des DRSC ebenfalls keine überzeugenden Argumente. Nicht nur habe EFRAG eine umfassende Strukturreform hinter sich, die zu greifen beginne und sich bewährt habe. Darüber hinaus habe eine überdeutliche Mehrheit der an der sog. Maystadt-Konsultation Befragten aus dem Jahr 2014 ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht, ESMA die Aufgaben von EFRAG übernehmen zu lassen. Folglich sei die Kommission nicht gut beraten, ein funktionierendes System ohne erkennbare Not auf den Prüfstand zu stellen.

Die englischsprachige Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

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