Europäische Adressatengruppen sprechen sich klar für die Beibehaltung des gegenwärtigen Endorsementprozesses aus

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22.05.2017

Am 21. März 2017 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Tätigkeit der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) angestoßen, von denen eine die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ist. Im Konsultationsdokumente wurde nahegelegt, dass die Überprüfung der Tätigkeit der ESA auch genutzt werden könnte, um den EU-Übernahmeprozess zu "verschlanken", indem ESMA eine "beratende Rolle" gegeben wird.

Die öffentlich verfügbaren Reaktionen auf die Konsultation über Standardsetzer, Wirtschaftvereinigungen, Banken- und Versicherungsverbände und Rechnungslegungs- und Prüfungsorganisationen hinweg scheinen alle dieselbe Frage zu stellen: Wie konnte es zu der Annahme kommen, dass der gegenwärtige Endorsementprozess verbessert werden müsse, wenn doch die EU-Kommission gerade eine umfassende Überprüfung der IAS-Verordnung mit positivem Ergebnis abgeschlossen hat und wenn die jüngst erfolgte Reform der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) von allen Beteiligten als Erfolg begrüßt wurde?

Nachfolgend geben wir einen Überblick über die öffentlich verfügbaren Stellungnahmen, die die Reaktionen in Europa widerspiegeln. Alle Verknüpfungen sind externe Verknüpfungen auf die Einreichungen auf den Internetseiten der jeweils zitierten Organisationen.

Unter den großen Standardsetzern hält das DRSC fest: "[W]ir sind überrascht, zu sehen, dass die Kommission dieses Kapitel wieder öffnet und Fragen stellt – wir weisen darauf hin, dass die Kommission vor weniger als zwei Jahren eine umfassende Überprüfung der Wirkung der IAS-Verordnung (einschließlich des Übernahmeprozesses) abgeschlossen hat." Der französische ANC fügt hinzu: "Im Hinblick auf den Schwung von Reformen sollte man sich gewahr sein, dass die Reform von EFRAG vor etwas über zwei Jahren nach umfassendem Austausch mit allen Adressatengruppen abgeschlossen wurde und ein sorgfältig ausgewogene Balance von Verantwortlichkeiten widerspiegelt." Der britische FRC weist auch darauf hin, dass die drei ESA im Rahmen der EFRAG-Reform eingeladen wurden, EFRAG-Mitglieder zu werden, dies aber seinerzeit ablehnten: "Wir würden es begrüßen, wenn sie aktiver an diesem Prozess teilnehmen würden, beispielsweise indem sie das frühere Angebot einer Mitgliedschaft im EFRAG-Board annehmen."

Die kleineren Standardsetzer, einschließlich der aus Dänemark, Estland, Kroatien, Litauen, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Schweden und Zypern, haben zusammengearbeitet, um eine Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission zu entwickeln und einzureichen. Öffentlich verfügbar ist beispielsweise die auf der Internetseite des niederländischen RJ, der festhält: "Die Frage scheint von der Annahme auszugehen, dass der gegenwärtige Übernahmeprozess wirksamer und effizienter gemacht werden muss. Wir sehen aber nicht, dass in der Konsultation Argumente vorgebracht werden, die die Annahme zeigen würden, warum dieser Prozess derzeit nicht ausreichend wirksam und effizient ist." Der Punkt des dänischen FSR, dass "es wichtig für uns ist, dass nationale Standardsetzer und Rechnungslegungs- und Prüfungsinstitute aus kleineren Ländern oder mit geringeren Ressourcen direkt bei EFRAG involviert sind und zum Konsultationsprozess von EFRAG beitragen können", wird auch vom dänischen Rechnungslegungsfachausschuss und dem nationalen Finanzierungsmechanismus unterstützt, die hinzufügen: "Wir sind überzeugt, dass das gegenwärtige Modell gut im öffentlichen Interesse funktioniert und dass es nicht angemessen wäre, einen guten und geprüften Prozess gegen einen neuen und ungeprüften auszutauschen. Man sollte nichts austauschen, was nicht kaputt ist."

Unter den (paneuropäischen) Branchenorganisationen betonen Frankreichs ACTEO & MEDEF: "Wir halten fest, dass die Möglichkeit, die Verantwortlichkeiten von EFRAG auf ESMA zu übertragen, bereits im Maystadt-Bericht vom Oktober 2013 geprüft und verworfen wurde. Diese Option war aus verschiedenen Gründen, die alle auch heute noch Gültigkeit haben, auf “massiven Widerstand” der Adressatengruppen gestoßen." Der europäische Bankenverband hält fest: "Der EBF ist der Meinung, dass der gegenwärtige Endorsementprozess für die Übernahme der internationalen Rechnungslegungsstandards in EU-Recht wirksam und effizient funktioniert. Es ist wichtig, die Effizienz des Übernahmeprozesses zu erhalten, um sicherzustellen, dass alle Standards übernommen werden, bevor sie verpflichtend in Kraft treten." Insurance Europe erklärt, dass man "keine validen Gründe für die Änderung der gegenwärtigen Übernahme der IFRS in Europa, der Organisation oder des Mandats von EFRAG" sehe, und für die deutsche Versicherungsindustrie hält der GDV sehr deutlich fest: "ESMA in den Übernahmeprozess zu involvieren ist weder notwendig noch wäre es hilfreich."

Accountancy Europe hält schließlich fest: "EFRAG spielt eine Schlüsselrolle bei der EU-Übernahme der vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS und kann auf eine ungebrochene Reihe hochwertiger Arbeit in diesem Bereich zurückblicken."

Die Securities and Markets Stakeholder Group von ESMA hat ebenfalls Stellung zur Konsultation genommen aber verweist auf "die begrenzte Zeit für die Entwicklung einer Stellungnahme zu dieser Konsultation", was bedeute, dass die Gruppe "nicht auf alle in der Konsultation gestellten Fragen Antworten erarbeitet hat". Unter den nicht beantworteten Fragen befindet sich auch die zum Übernahmeprozess.

Nachtrag: Am 30. Mai, zwei Wochen nach Ablauf der Kommentierungsfrist, hat auch ESMA selbst Stellung zu Konsultation genommen und hält fest, dass die Kommission "ESMAs Rolle bei der Übernahme der IFRS stärken sollte", indem eine "formelle/verpflichtende Vorschrift eingeführt wird, dass ESMA die Kommission in Bezug auf das öffentliche europäische Gut und Finanzstabilität beraten muss". ESMA fügt dann auch gleich hinzu, dass auf diese Weise die Rolle von EFRAG auf rein fachliche Beratung reduziert werden könne.

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