IASB veröffentlicht Bitte um Übermittlung von Informationen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13

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25.05.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RFI) herausgegeben, in welcher er die Adressaten um Kommentare bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' entscheidungsnützliche Informationen bietet, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

Der Prozess für die Überprüfung der Umsetzung von IFRS 13 wurde im Januar 2017 offiziell auf die Agenda des IASB genommen. Zuvor hat der IASB bereits Informationen zusammengetragen, um den Umfang der Überprüfung zu bestimmen und die wesentlichen Fragen zu eruieren, die beantwortet werden müssen, bevor die Umsetzung von IFRS 13 beurteilt werden kann.

Die bisher zusammengetragen Informationen weisen darauf hin, dass die meisten Adressatengruppen der Meinung sind, dass IFRS 13 gut funktioniert und zu bedeutenden Verbesserungen geführt hat. Dies steht im Einklang mit den Ergebnissen der Überprüfung nach der Einführung von US-GAAP Thema 820 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts durch den FASB - beide Standards sind das Ergebnisses eines gemeinsamen Konvergenzprojekts.

Dennoch haben die bisher kontaktierten Adressatengruppen vier allgemeine Bereiche identifiziert, in denen IFRS 13 ihrer Meinung nach noch von Verbesserungen profitieren könnte. Diese vier Bereiche bilden das Rückgrat der RFI:

  • Angaben zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert. Einige der Angabevorschriften zu Bewertungen auf Stufe 3 der Bemessungshierarchie werden als belastend wahrgenommen, während gleichzeitig ihre Entscheidungsnützlichkeit hinterfragt wird.
  • Vorzug von Inputfaktoren der Stufe 1 oder der Buchungseinheit. IFRS 13 wird als nicht klar in Bezug darauf wahrgenommen, ob Unternehmen Inputfaktoren der Stufe 1 oder die Buchungseinheit verwenden sollen, wenn der beizulegende Zeitwert von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures bestimmt wird.
  • Anwendung des Konzepts der höchsten und besten Verwendung. Bedenken in diesem Bereich betreffen die Auswirkungen der Anwendung des Konzepts der höchsten und besten Verwendung bei der Bewertung von Gruppen von operativen Vermögenswerten.
  • Ausübung von Ermessen in bestimmten Bereichen. Herausforderungen in diesem Zusammenhang in verschiedenen Bereichen wurden dem IASB zur Kenntnis gebracht, und die Frage ist, ob weitere Unterstützung hier hilfreich sein könnte.

Zusätzlich zu diesen vier Bereichen werden Stellungnehmende natürlich auch ermutigt, Sachverhalte aufzubringen, die ihnen untergekommen sind, die aber nicht durch Fragen in der RFI abgedeckt werden. Außerdem bittet der IASB um Einordnung dazu, wie weit er bei sich aus der Überprüfung gegebenenfalls ergebenden Änderungen danach streben sollte, die Konvergenz mit US-GAAP Thema 820 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts aufrecht zu erhalten.

Nach Ende der Stellungnahmefrist wird der IASB die eingegangenen Stellungnahmen zusammen mit anderen Informationen, die er im Zusammenhang mit seinen Konsultationsbemühungen erfährt, und Forschungsergebnissen zum Thema erwägen. Die endgültigen Schlussfolgerungen des IASB werden in einem Bericht und einer Zusammenfassung der Rückmeldungen dargestellt, in dem auch die Schritte beschrieben werden, die nach Meinung des IASB als Ergebnis der Überprüfung unternommen werden sollten.

Stellungnahmen werden bis zum 22. September 2017 erbeten. Die Bitte um Übermittlungen von Informationen und eine zugehörige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB. Darüber hinaus hat der IASB zu Bewerbungen für die Durchführung einer Literaturanalyse zu den Auswirkungen von IFRS 13 aufgerufen.

Um einen umfassenden Überblick über die Bitte um Übermittlungen von Informationen zu geben, hat das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt einen deutschsprachigen IFRS fokussiert-Newsletter erstellt. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter verfasst, in dem die wesentlichen Aspekte der Bitte um Rückmeldungen erläutert werden.

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