Mai

Hessische Studie zu vorbereitenden Maßnahmen im Hinblick auf eine EPSAS-Einführung

09.05.2017

Das Land Hessen, das eines der wenigen Bundesländer in Deutschland ist, das in der Landesverwaltung bereits die Doppik nutzt, hat eine umfassende 'Studie zur Umstellung eines doppischen Rechnungswesens auf einheitliche europäische Rechnungslegungsstandards am Beispiel des Bundeslandes Hessen' erarbeitet und veröffentlicht.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) durch die EU-Kommission soll die Studie anhand des Beispiels der hessischen Landesverwaltung zeigen, welche Aktivitäten notwendig sind, um eine bereits nach nationalen Vorgaben bilanzierende öffentliche Einheit auf mögliche Anforderungen einer europäischen Rechnungslegung in doppischer Form vorzubereiten.

Auf der Internetseite des hessischens Ministeriums der Finanzen finden Sie den Volltext der Studie (162 Seiten insgesamt, Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse auf den Seiten 118-119) sowie einen Foliensatz (11 Seiten), mit dem die Studie Ende April auf der 4. Sitzung der EPSAS Working Group vorgestellt wurde:

IFRS-Konferenz in Toronto

08.05.2017

Die IFRS-Stiftung wird gemeinsam mit dem kanadischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Chartered Professional Accountants of Canada bzw. Comptables professionnels agréés du Canada, CPA Canada) Gastgeber einer IFRS-Konferenz in Kanada am 1. und 2. November 2017 in Toronto sein.

Bei der Sitzung sollen der aktuelle Stand der Arbeiten des IASB sowie dessen künftige Pläne erörtert werden. Es wird fachliche Einzelgruppensitzungen zu IFRS 16, Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital, dem Rahmenkonzept, primären Abschlussbestandteilen und preisregulierten Geschäftsvorfällen geben.

Anlässlich der Sitzung wurde eine eigene Seite für die Konferenz auf der Internetseite des IASB eingerichtet.

Stellungnahme der Bundesregierung zu den EPSAS

08.05.2017

Im Zusammenhang mit der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) durch die EU-Kommission hat die Bundesregierung eine Stellungnahme erstellt und als Bundesratsdrucksache veröffentlicht.

Die Position der Bundesregierung entspricht inhaltlich dem Grundsatzpapier, das der Bund-Länder-Arbeitskreis EPSAS erstellt hat. Insbesondere werden folgende Positionen vertreten:

  • Ablehnung einer verpflichtenden Einführung der EPSAS
  • Erhaltung der Wahlfreiheit zwischen den Rechnungslegungssystemen
  • Berücksichtigung fundamentaler Grundsätze der deutschen Rechnungslegung
  • Begrenzung der Einflussnahme Dritter auf den Regelungsinhalt

Die Bundesdrucksache zur Position der Bundesregierung steht Ihnen auf der Internetseite des Bundesrats zur Verfügung.

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

07.05.2017

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird am 8. und 9. Mai 2017 ihre 13. Sitzung in Mumbai abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung, die unter der Leitung von IASB-Mitglied Darrel Scott stattfinden wird, nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 8. Mai 2017 (9:30h-17:30h)

  • Begrüßungsansprache des Gastgeberlandes
  • Begrüßung durch den IASB
  • Präsentation und Dieskussion zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • administrativer Sitzungsteil
    • Rolle der EEG
    • Vereinbarungen für künftige Sitzungen
    • sonstiges

Dienstag, 9. Mai 2017 (9:00h-12:15h)

  • Bilanzierung durch Kleinstunternehmen
  • Hochinflation
  • Laufende Projekte des IASB
  • Erörterung und Verabschiedung des abschließenden Kommuniqués
  • Zusammenfassung der Sitzung

Weitere Informationen und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Maisitzung des IASB

05.05.2017

Der IASB wird am 16. und 17. Mai 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt. Auf ihr finden sich sechs Themen, von denen eins die endgültige Verabschiedung von IFRIC 23 zur Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern sein soll.

Der Board wird die folgenden Themen erörtern:

  • Dynamisches Risikomanagement - Unterrichtseinheit
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • IFRS-Umsetzungsfragen - Interpretation zur Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern
  • Leasingverhältnisse - Aktueller Stand der Umsetzung
  • Aktueller Stand des Forschungsprogramms
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Erster EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Diskussionspapier zu Angabeprinzipien

05.05.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einer ersten Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2017/1 'Angabeninitiative — Angabeprinzipien' veröffentlicht.

Dieser erste Stellungnahmeentwurf enthält die vorläufigen Sichtweisen von EFRAG zu den im Diskussionspapier gestellten Fragen. Die zum Ausdruck gebrachten Sichtweisen wurden vom Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG) von EFRAG erarbeitet und dann vom EFRAG-Board zwecks Herausgabe erörtert. Allerdings ist der Board zu dem Schluss gekommen, dass bei diesem Thema die Beantwortung der Fragen im Diskussionspapier ebenso wichtig ist wie die Beantwortung der Fragen, die nicht gestellt werden, sich aber aus dem Papier ergeben. Diese betreffen übergreifende und strategische Aspekte wie bspw. die folgenden:

  • Abgrenzung zwischen Abschluss und Jahresbericht;
  • Erwägung der Auswirkungen von technologischen Entwicklung auf die Darstellung des Abschlusses;
  • Beziehung zwischen Mehrzweckabschlüssen und elektronischer Einreichung; und
  • Skalierbarkeit der Angabevorschriften und Relevanz der Vorschläge für das große Spektrum börsennotierter Unternehmen.

Der EFRAG-Board wird diese Themen bis Ende Mai weiter erörtern und wird dann dieses erste Konsultationsdokument mit einem umfassenden Stellungnahmeentwurf ersetzen.

Kommentare zum endgültigen Stellungnahmeentwurf werden bis zum 11. September 2017 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem ersten Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

IASB-Webcast zu Angabeprinzipien

04.05.2017

Der Stab des IASB hat einen Webcast zur Verfügung gestellt, in dem das kürzlich veröffentlichte Diskussionspapier zur Angabeprinzipien näher erläutert wird.

Der IASB hat das Diskussionspapier DP/2017/1 Angabeninitiative — Angabeprinzipien am 30. März 2017 herausgegeben. In dem jetzt zur Verfügung gestellten Webcast erläutert IASB-Mitglied Gary Kabureck die folgenden Punkte:

  • Hintergrund und Zielsetzung des Projekts zu Angabeprinzipien
  • Vom Board identifizierte Angabeprobleme
  • Mögliche Ansätze zur Behebung dieser Probleme und vorläufige Sichtweisen des Boards
  • Fragen, zu denen der Board Rückmeldungen erbittet

Der Webcast ist auf der Internetseite des IASB zugänglich.

Bericht von der letzten IFASS-Sitzung

04.05.2017

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 2. und 3. März 2017 zu einer Sitzung in Taipeh zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

Wie bereits berichtet, war das Kernthema bei der Sitzung die einheitliche Anwendung der IFRS über Rechtskreise hinweg. Inbegriffen waren dabei auch die Fragen nach der Bedeutung des Ausdrucks "einheitliche Anwendung" und was der IASB und die nationalen Standardsetzer zur Unterstützung einheitlicher Anwendung tun können. Eine detaillierte Mitschrift dieser Erörterungen finden Sie hier.

Die folgenden Themen wurden außerdem bei der IFASS-Sitzung erörtert:

  • Umsetzung “großer” Standards (vorgetragen von Marc Siegel und Cullen Walsh vom FASB);
  • Behandlung von Ertragsteuern bei Dividendenausschüttungen (vorgetragen von Shiwaji Bhikaji Zaware und Vijay Kumar Muthu Raju Paravasa Raju des Institute of Chartered Accountants of India);
  • Bilanzierung der Auswirkungen von Hochinflation (vorgetragen von Felipe Pérez Cervantes vom Mexican Financial Reporting Standards Board);
  • Forschung: Welcher Themen sollten sich Standardsetzer annehmen? (Vorträge von Professor Guochang Zhang (Hong Kong University), von EFRAG und MASB, der IFASS-Arbeitsgruppe zu gemeinnützigen Organisationen, des AASB sowie von ANC und ASBJ); und
  • Fallstudien zu IFRS 15 und IAS 37 vorgetragen vom IASB).

Die nächste Sitzung von IFASS wird am 26. und 27. September 2017 in London stattfinden. Das Forum hat außerdem die Einladung der indischen Vertreter angenommen, die nächste Frühjahrssitzung am 12. und 13. April 2018 in Mumbai abzuhalten.

Den vollständigen detaillierten Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9 in Bezug auf die Klassifizierung bestimmter finanzieller Vermögenswerte mit Vorfälligkeitsregelungen

04.05.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/3 'Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9)' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf begrüßt EFRAG, dass der IASB die Bedenken rund um Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung adressiert. Allerdings ist EFRAG der Meinung, dass Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung den gleichen Kriterien unterliegen sollten wie Vorfälligkeitsregelungen mit positiver Ausgleichsleistung, daher lehnt EFRAG das Kriterium ab, nach dem der beizulegende Zeitwert der Vorfälligkeitsregelung bei erstmaligen Ansatz unerheblich sein sollte.

Um eine Behinderung der bereits laufenden Umsetzungsbemühungen von Erstellern und Adressaten zu minimieren, fordert EFRAG, dass der IASB äußerste Anstrengungen unternimmt, die Änderungen so schnell wie möglich zu finalisieren, und sicherstellt, dass sie auf das beschränkt bleiben, was absolut notwendig ist, um den Sachverhalt zu adressieren, der beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurde. EFRAG empfiehlt auch, dass der IASB den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen auf den 1. Januar 2019 bei gestatteter vorzeitiger Anwendung festlegt (im Entwurf wird der 1. Januar 2018 vorgeschlagen).

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 17. Mai 2017 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

Tätigkeitsbericht 2016 der OePR

04.05.2017

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Österreichische Prüfstelle für Rechnungswesen (OePR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2016 vorgelegt.

Die OePR hat Konzern- und Jahresabschlüsse und Bilanzen von insgesamt 31 Unternehmen geprüft. Bei sieben von ihnen stellten die Prüfer eine fehlerhafte Rechnungslegung fest. Das entspricht einem Anteil von 23 %. Noch 2015 war die Quote mit 45 % nahezu doppelt so hoch. In Deutschland und in der Schweiz werden nur bei 15 % der börsenotierten Unternehmen Fehler von der Bilanzpolizei festgestellt. Alle geprüften Unternehmen akzeptierten die Fehlerfeststellungen der Prüfstelle.

Den Tätigkeits 2016 der OePR finden Sie hier.

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