Mai

FASB und OIC halten gemeinsame Sitzung ab

31.05.2017

Am 30. Mai 2017 fand in Rom eine gemeinsame Sitzung von Vertretern des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) und des italienischen Standardsetzers Organismo Italiano di Contabilità (OIC) statt. Die Sitzung war die zweite gemeinsame Sitzung der beiden Standardsetzer.

FASB und OIC tauschten sich über die jüngsten Umsetzungsaktivitäten in Zusammenhang mit den Standards zu Erlöserfassung und Leasing aus, über künftige Projekte sowie über die Projekte des IASB einschließlich derer zu Versicherungsverträgen und den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen.

Die beiden Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des FASB einsehen können.

SIX Exchange Regulation - Konsultation zu alternativen Finanzkennzahlen

30.05.2017

Die SIX Exchange Regulation, die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange, hat eine Konsultation zu einer vorgeschlagenen Richtlinie zu alternativen Finanzkennzahlen angestoßen.

An der SIX notierte Unternehmen werden für die zunehmende Veröffentlichung von "bereinigten" Kennzahlen kritisiert. Daher beabsichtigt die SIX, mit Hilfe einer neuen Richtlinie Transparenz zu schaffen. Konkret sollen die notierten Unternehmen verpflichtet werden, derartige Kennzahlen im Geschäftsbericht zu definieren und den Bezug zur Jahresrechnung herzustellen.

Auf der Internetseite der SIX Exchange Regulation finden Sie folgende Dokumente:

 

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

30.05.2017

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei der Natural Capital Coalition, A4S, SASB und ACCA/IIRC.

Die Natural Capital Coalition hat eine Konsultation zu einer Ergänzung des Protokolls zu natürlichem Kapital für den Finanzsektor angestoßen. Schwerpunkt der Ergänzung soll auf Banken, Anlagetätigkeit und Versicherungen liegen. Auf der Internetseite der Natural Capital Coalition wurde zu diesem Zweck eine eigene Konsultationsseite eingerichtet.

Das vom britischen Thronfolger ins Leben gerufene Projekt zur Nachhaltigkeitsbilanzierung (The Prince’s Accounting for Sustainability Project, A4S) hat einen Leitfaden zur Bilanzierung von sozialem und Humankapital veröffentlicht. Der Leitfaden bietet praktische Beispiele und Werkzeuge und Hinweise dazu, wie soziales und Humankapital in die Entscheidungsfindung integriert werden kann. Der Leitfaden wurde von Finanzteams für Finanzteams entwickelt, wird aber für jeden interessant sein, der die wesentlichen Herausforderungen verstehen will, denen sich Unternehmen bei der Bilanzierung von sozialem und Humankapital gegenübersehen. Der Leitfaden kann von der Internetseite von A4S heruntergeladen werden.

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat bekanntgegeben, dass er eine gründliche, unabhängige Studie zu den möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen einer umfassenden Übernahme der SASB-Standards durch börsennotierte Unternehmen zum Zweck der Leistung von Angaben über wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen in Auftrag gegeben hat. Das Papier soll dazu dienen, die möglichen Kosten und den möglichen Nutzen der Übernahme der SASB-Standards zu verstehen. Eine entsprechende Ankündigung finden Sie auf der Internetseite des SASB.

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) und der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) laden gemeinsam mit AVIVA und Barclays zu einer Gesprächsrunde Building a more sustainable economy in Europe: Non-financial information and sustainable finance – what next? am 21. Juni 2017 in Brüssel ein. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IIRC.

Zweite gemeinsame Sitzung von EFRAG und KASB

30.05.2017

In Anerkennung der Bedeutung der Zusammenarbeit der Mitglieder der internationalen Gemeinschaft, die die IFRS anwendet, haben die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) ihre zweite gemeinsame Sitzung am 15. Mai 2016 in Seoul abgehalten.

Die wesentlichen Themen der fachlichen Diskussion waren die demnächst in Kraft tretenden Standards IFRS 9 und IFRS 15 sowie das jüngst veröffentlichte Diskussionspapier zu Angabeprinzipien.

EFRAG und KASB beabsichtigen, sich 2018 in Brüssel wieder zu treffen.

Eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des KASB.

Reaktionen auf den IASB-Entwurf in Bezug auf die Klassifizierung bestimmter finanzieller Vermögenswerte mit Vorfälligkeitsregelungen

29.05.2017

Die Kommentierungsfrist zum IASB-Entwurf ED/2017/3 'Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9)' ist ausgelaufen. Die Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen ist negativ, aber aus unterschiedlichen Gründen.

Die Rückmeldungen zum Entwurf ED/2017/3 scheinen in drei große Kategorien zu fallen (ioe folgenden Verknüpfungen verweisen auf die Stellungnahmen auf der Internetseite des IASB oder der einreichenden Organisation):

  • Diejenigen, die der Meinung sind, dass es nie ein Problem mit IFRS 9 gab. Unter diesen findet sich das DRSC, das festhält: "Allgemein gesprochen ist eine Mehrheit unserer Ausschussmitglieder der Meinung, dass keine Änderungen an IFRS 9 notwendig gewesen wären. Diese Mitglieder teilen nicht die Ansicht, dass IFRS 9.B4.1.11(b) Finanzinstrumente mit symmetrischen Vorfälligkeitsentschädigungen ausschließt, die auch mögliche "negative" Gegenleistungen umfassen." Das südafrikanische Institute of Chartered Accountants (SAICA) schließt sich dieser Aussage an: "[W]ir glauben nicht, dass für diesen Fall ein Ausnahme notwendig ist, höchstens eine Klarstellung oder zusätzliche Leitlinien." Der südkoreanische Standardsetzer KASB hält fest: "Es wurde angezweifelt, dass die aufgeführten Fälle weitverbreitet und allgemein auftretend genug sind, um eine Änderung zu erfordern." Und das IDW rät, dass der IASB anerkennen solle, dass es sich hier nur um eine Klarstellung, nicht um eine Änderung handele; das würde die Übernahme bspw. in der EU sehr erleichtern.
  • Diejenigen, die der Meinung sind, dass Änderungen an IFRS 9 nötig sind, aber dass der Ansatz falsch ist/unbeabsichtigte Auswirkungen haben könnte. Der französische Standardsetzer ANC hält fest: "Der ANC ist weiterhin überzeugt, dass eine alternative Lösung wie bspw. eine Klarstellung es wert ist, bedacht zu werden, um eine einfachere und direkt anwendbare Lösung zu bieten." Der britische Standardsetzer FRC weist auf eine "nicht überzeugende" Schlussfolgerung für das Ausschließen von finanziellen Vermögenswerten mit nicht unbedeutendem beizulegenden Zeitwert der Vorfälligkeitsentschädigung hin. Und das Institute of Chartered Accountants in England and Wales (ICAEW) betont: "Wir unterstützen allerdings nicht die vorgeschlagene Lösung des IASB, die übermäßig kompliziert ist, nicht begrüßenswerte Asymmetrie einführt und zu unbeabsichtigten Auswirkungen führen könnte." Deloitte schließt sich der Gruppe der skeptischen Stimmen an und führt "Bedenken in Bezug darauf, wie die Änderung strukturiert und formuliert ist" ins Feld.
  • Diejenigen, die der Meinung sind, dass Änderungen an IFRS 9 notwendig sein könnten, aber nicht gerade jetzt. Der japanische Standardsetzer ASBJ hegt "schwere Bedenken" angesichts der Kommentierungsfrist von 30 Tagen und ist der Meinung, dass vor dem Nahen des Inkrafttretens von IFRS 9 jegliche Änderungen an IFRS 9 sehr begrenzt sein sollten. Und die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hält fest, dass sie "schwerwiegende Bedenken angesichts der vorgeschlagenen Änderungen und ihres Zeitpunkts" hegt und daher vorschlägt, dass "der IASB besser artikuliert, warum er sich entschieden hat, diese Änderungen zu diesem bestimmten Zeitpunkt vorzuschlagen, während das verpflichtenden Inkrafttreten von IFRS 9 nur noch Monate entfernt ist". Der kanadische Standardsetzer AcSB fügt hinzu: "Wir hegen außerdem größte Bedenken, dass eine Änderung nur wenige Monate vor dem Inkrafttreten von IFRS 9 negative Auswirkungen auf due Umsetzungsbemühungen von Erstellern, Prüfern und Adressaten von Abschlüssen haben kann." EFRAG weist darauf hin, dass die zeitlichen Probleme zu einem gewissen Maß durch einen anderen Zeitpunkt des Inkrafttretens gemindert werden kann: "EFRAG empfiehlt, dass der IASB den Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2019 verschiebt, bei gestatteter vorzeitiger Anwendung, und nicht den Zeitpunkt beibehält, der in den Änderungen genannt wird. So könnte für die Übersetzungs- und/oder Übernahmeprozesse in Europa und anderen Rechtskreisen mehr Zeit gewährt werden und würden die Bedenken der SEC-Einreicher adressiert."

Der IASB ist derzeit dabei, alle Stellungnahmen auf seiner Internetseite einzustellen.

Papiere für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

29.05.2017

Der IFRS-Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss werden am 8. und 9. Juni 2017 zum Teil gemeinsam tagen. Papiere für alle Sitzungen sind jetzt verfügbar.

Während der 11. gemeinsamen Sitzung werden beide Fachausschüsse folgendes Thema besprechen:

  • DRS 20 Konzernlagebericht und Umsetzung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes

Die entsprechenden Sitzungspapiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 59. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die entsprechenden Sitzungspapiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 32. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Stand der Diskussion im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Standards zur Währungsumrechnung

Die entsprechenden Sitzungspapiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Stellungnahme von Deloitte zur ESA-Konsultation

29.05.2017

Die Mitglieder des europäischen Wirtschaftsraums von Deloitte haben gegenüber der EU-Kommission zu deren Konsultation zur Tätigkeit der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) Stellung genommen.

Allgemeine, aber klare Botschaften zu den Kernprinzipien in Bezug auf Standardsetzung und Durchsetzung der IFRS in der EU sind unserer Meinung nach:

  • Trennung der Gewalten
  • Ausgewogenheit der Kräfte
  • Einbindung der Adressatengruppen

Im Hinblick auf den ersten Punkt stimmen wir der allgemeinen europäischen Position zur Frage 15 der Konsultation zu und betonen:

[Eine] Trennung der Gewalten zwischen den Aktivitäten der Standardsetzung, Durchsetzung und finanziellen Entscheidungen in Bezug auf Sanktionen dient der unabhängigen Entscheidungsfindung und mindert das Risiko von Interessenskonflikten.

Unsere vollständige englischsprachige Stellungnahme können Sie sich hier herunterladen.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2017 in englischer Sprache

29.05.2017

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation 'International GAAP Holdings Limited — Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahre' veröffentlicht.

In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der Ausweis- und Angabevorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2017 enden, durch ein Unternehmen, das kein Erstanwender der IFRS ist, veranschaulicht. Er zeigt die Auswirkungen der Anwendung der IFRS, die verpflichtend anzuwenden sind, auf die Berichterstattung über Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2017 beginnen.

Der Musterkonzernabschluss ist in zwei Abschnitte aufgeteilt:

  • Abschnitt 1 - Überblick über neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards (IFRS)
    • Überblick über neue und überarbeitete IFRS, die für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2017 enden, verpflichtend anzuwenden sind
    • Überblick über neue und überarbeitete IFRS, die für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2017 enden, noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, aber vorzeitig angewendet werden dürfen
  • Abschnitt 2 - Musterkonzernabschluss für die International GAAP Holdings Limited zum 31. Dezember 2017

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen. Eine weitere Version der Publikation, die einen Anhang zur vorzeitigen Anwendung von IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 beinhaltet, wird im Laufe des Jahres ebenfalls veröffentlicht werden.

IVSC wird Finanzinstrumente-Board einrichten

29.05.2017

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) beabsichtigt, zusätzlich zu seinem Board für materielle Vermögenswerte und seinem Board für Unternehmensbewertungen einen Finanzinstrumente-Board einzurichten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Bewerbungsaufforderung auf der Internetseite des IVSC.

 

Neuer Bank- und Finanzwesennewsletter der EU-Kommission mit Interview mit Jean-Paul Gauzès

29.05.2017

In der neuesten Ausgabe des Bank- und Finanzwesennewsletter der EU-Kommission, der auch in deutscher Sprache erstellt wird, ist ein Interview mit dem Präsidenten von EFRAG enthalten.

Nachgegangen wird den Fragen nach der Rolle von EFRAG, wie EFRAG zur Verbesserung der Finanzberichterstattung und Festlegung von Standards in Europa beiträgt und wie EFRAG mit dem IASB zusammenarbeitet. Gauzès äußert sich auch zu den Prioritäten, die EFRAG seiner Meinung nach setzen muss.

Zum Newsletter auf der Internseite der EU-Kommission gelangen Sie hier.

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