EFRAG finalisiert Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRIC 23

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06.11.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Juni 2017 vom IASB herausgegebenen Interpretation ausgesprochen.

Mit IFRIC 23 wird die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klargestellt; das IFRS Interpretations Committee hatte Abweichungen in der Praxis in Bezug auf den Ansatz und die Bewertung von tatsächlichen Ertragsteuern, latenten Steuerschulden und latenten Steueransprüchen wie in Paragraph 5 von IAS 12 Ertragsteuern definiert festgestellt, wenn Unsicherheit hinsichtlich des Betrags der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern besteht.

EFRAG ist sowohl bei der Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch bei der Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden, zu einem positiven Schluss gekommen, empfiehlt die Übernahme für eine Anwendung in Europa und hat eine entsprechende Übernahmeempfehlung gegenüber der EU-Kommission ausgesprochen. Eine Übernahme für die Anwendung in Europa wird 2018 erwartet.

EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa entsprechend aktualisiert.

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