Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 16
10.11.2017
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/4 'Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16)' veröffentlicht.
In der Stellungnahme vertritt EFRAG die Auffassung, dass die vorgeschlagenen Änderungen eine Reihe von inhaltlichen Fragen aufwerfen, und ist nicht davon überzeugt, dass diese Fragen bei der Entwicklung des Entwurfs ausreichend untersucht wurden. EFRAG stellt ferner fest, dass sich die vorgeschlagenen Änderungen auf eine größere Anzahl von Geschäftsvorfällen und Umständen auswirken, als die dem IFRS Interpretations Committee unterbreitete Frage. EFRAG schlägt daher vor, dass der IASB ein breiteres Projekt in Erwägung zieht, das die zugrunde liegenden Prinzipien und Probleme behandelt und die Auswirkungen auf die gegenwärtigen Praktiken umfassender bewertet. Der IASB könnte auch in Erwägung ziehen, die engere Fragestellung, die das IFRS Interpretations Committee kurzfristig vorgelegt hat, zu behandeln.
Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine entsprechenden Presseerklärung und die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB.