Änderungen an IFRS 9 nehmen nächste Hürde im EU-Übernahmeprozess

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10.11.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine positiven Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9)' veröffentlicht und damit die vorläufige Einschätzung bestätigt, dass die Änderungen alle fachlichen Übernahmekriterien der IAS-Verordnung erfüllen und dem öffentlichen Interesse in der EU förderlich sind

Die Änderungen adressieren Bedenken in Bezug darauf, wie bestimmte finanzielle Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 Finanzinstrumente klassifiziert werden. Sie treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, wobei vorzeitige Anwendung gestattet ist.

Um europäischen Erstellern ausreichend Zeit zu geben, die Änderungen vor deren Zeitpunkt des Inkrafttretens und womöglich zusammen mit IFRS 9 selbst (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2018) umzusetzen, hat EFRAG nach aufmerksamer Begleitung der Entwicklung der Änderungen ungewöhnlich schnell reagiert, um ausreichend Zeit für Rückmeldungen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung, die jetzt veröffentlichte endgültige Übernahmeempfehlung, die Abstimmung durch den Regelungsausschuss für Rechnungslegung (2018 erwartet) und die endgültige Übernahme (2018 erhofft) zu gewähren.

Die Übernahmeempfehlung ist hier verfügbar und eine entsprechende Presseerklärung hier (beide Verknüpfungen verweisen auf die Internetseite von EFRAG). EFRAG hat außerdem den Bericht zum Stand der Übernahme der IFRS in Europa entsprechend aktualisiert.

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