Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS Interpretations Committee

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10.11.2017

Das IFRS Interpretations Committee wird am 20. November 2017 eine Sitzung abhalten. Das Committee wird sechs Sachverhalte erörtern, davon drei neue Sachverhalte.

Finalisierung von vorläufigen Agendaentscheidungen

Das Committee wird die öffentlichen Rückmeldungen im Zusammenhang mit einer Einreichung betreffend IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse über den Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten prüfen, die Committee vorläufig nicht auf die Agenda zu nehmen beschlossen hatte. Der Stab empfiehlt dem Committee, diesen Beschluss zu finalisieren.

Fortsetzung von Erörterungen

Bei seiner Sitzung im September 2017 beschloss das Committee vorläufig, ein Projekt zur Klärung der Bedeutung des Begriffs "unvermeidbare Kosten" hinzuzufügen, der bei der Definition eines belastenden Vertrags in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen verwendet wird. Der Stab empfiehlt, dass die Klarstellung durch eine Änderung von IAS 37 erfolgen soll und dass sich der Umfang des Projekts auf die Klärung der Bedeutung von "unvermeidbaren Kosten" beschränkt und keine weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Ermittlung oder Bemessung eines belastenden Vertrags in Erwägung gezogen werden.

Bei seiner Sitzung im September 2017 bat das Comittee den Stab, den Anwendungsbereich einer möglichen Änderung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards zu untersuchen, um die Compliance-Kosten zu reduzieren, wenn eine Tochtergesellschaft später als ihre Muttergesellschaft Erstanwender wird. Der Stab empfiehlt die Entwicklung einer Änderung von IFRS 1, die es einem Tochterunternehmen, das die Textziffer IFRS 1.D16(a) anwendet, erlaubt, die kumulierten Umrechnungsdifferenzen mit den vom Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten, die zum Zeitpunkt des Übergangs des Mutterunternehmens auf IFRS ausgewiesen wurden.

Neue Sachverhalte

Es gibt drei neue Sachverhalte. Zwei beziehen sich auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden:

  • Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag, der die Übertragung von Grundstücken beinhaltet
  • Recht auf Bezahlung bisher erbrachter Leistungen

Der dritte Sachverhalt bezieht sich auf IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IFRS 9 Finanzinstrumente:

  • Ausweis von Zinserträgen für bestimmte Finanzinstrumente

Bei allen drei Sachverhalten empfiehlt der Stab, dass das Committee sie nicht auf seine Agenda nimmt.

Künftige Sachverhalte

Der Stab prüft derzeit Einreichungen, ob eine Anleihe mit doppelter Währung die IFRS 9-Bedingung der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen erfüllt, ob ein Instrument, bei dem der Nominalbetrag in Abhängigkeit vom Ergebnis einer Transaktion variiert, ein Sicherungsinstrument nach IFRS 9 sein kann sowie wie die in den Textziffern 15 und 24 von IAS 12 enthaltene Ersterfassungsbefreiung auf die Erfassung von Nutzungsrechtvermögenswerten und Leasingschulden und Leasingverträgen unter IFRS 16 anzuwenden ist.

Weiterführende In­for­ma­tionen

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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