Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im November 2017

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21.11.2017

Das IFRS Interpretations Committee hat am 20. November 2017 eine Sitzung abgehalten. Das Committee hat sechs Sachverhalte erörtert, davon drei neue Sachverhalte.

Finalisierung von vorläufigen Agendaentscheidungen

Das Committee hat die öffentlichen Rückmeldungen im Zusammenhang mit einer vorläufigen Agendaentscheidung im Zusammenhang mit einer Einreichung betreffend IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse über den Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten geprüft und entschieden, den Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen. Der Stab empfiehlt dem Committee, diesen Beschluss zu finalisieren. Der IASB wird dieses Thema jedoch weiter beobachten und nach Inkrafttreten der überarbeiteten Definition eines Geschäftsbetriebs proaktiv Rückmeldungen von Adressatengruppen in Bezug auf die Bedeutung des Themas einholen.  

Fortsetzung von Erörterungen

Bei seiner Sitzung im September 2017 beschloss das Committee vorläufig, ein Projekt zur Klärung der Bedeutung des Begriffs "unvermeidbare Kosten" hinzuzufügen, der bei der Definition eines belastenden Vertrags in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen verwendet wird. Der Stab empfahl, dass die Klarstellung durch eine Änderung von IAS 37 erfolgen soll und dass sich der Umfang des Projekts auf die Klärung der Bedeutung von "unvermeidbaren Kosten" beschränken solle und keine weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Ermittlung oder Bemessung eines belastenden Vertrags in Erwägung gezogen werden. Das Committee stimmte der Empfehlung des Stabs zu, beschloss jedoch, offen zu lassen, in welcher Form die Klarstellung erfolgen soll, bis das Projekt ausgereifter ist.

Bei seiner Sitzung im September 2017 bat das Comittee den Stab, den Anwendungsbereich einer möglichen Änderung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards zu untersuchen, um die Compliance-Kosten zu reduzieren, wenn eine Tochtergesellschaft später als ihre Muttergesellschaft Erstanwender wird. Der Stab empfahl die Entwicklung einer Änderung von IFRS 1, die es einem Tochterunternehmen, das die Textziffer IFRS 1.D16(a) anwendet, erlaubt, die kumulierten Umrechnungsdifferenzen mit den vom Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten, die zum Zeitpunkt des Übergangs des Mutterunternehmens auf IFRS ausgewiesen wurden. Das Committee unterstützte diese Empfehlung, aber der Stab wird weitere Analysen darüber vorlegen, ob IFRS 1 der Tochtergesellschaft vorschreiben oder gestatten sollte, kumulierten Umrechnungsdifferenzen auf der Grundlage der ausgewiesenen Beträge des Mutterunternehmens zu bewerten.

Neue Sachverhalte

Es gab drei neue Sachverhalte. Zwei bezogen sich auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden:

  • Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag, der die Übertragung von Grundstücken beinhaltet
  • Recht auf Bezahlung bisher erbrachter Leistungen

Der dritte Sachverhalt bezog sich auf IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IFRS 9 Finanzinstrumente:

  • Ausweis von Zinserträgen für bestimmte Finanzinstrumente

Bei allen drei Sachverhalten entschied das Committee, sie nicht auf seine Agenda zu nehmen. Entsprechende vorläufige Agendaentscheidungen werden im IFRIC Update veröffentlicht.

Künftige Sachverhalte

Der Stab prüft derzeit Einreichungen, ob eine Anleihe mit doppelter Währung die IFRS 9-Bedingung der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen erfüllt, ob ein Instrument, bei dem der Nominalbetrag in Abhängigkeit vom Ergebnis einer Transaktion variiert, ein Sicherungsinstrument nach IFRS 9 sein kann sowie wie die in den Textziffern 15 und 24 von IAS 12 enthaltene Ersterfassungsbefreiung auf die Erfassung von Nutzungsrechtvermögenswerten und Leasingschulden und Leasingverträgen unter IFRS 16 anzuwenden ist.

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