IPSASB veröffentlicht überarbeitete Fassung seines kameralistischen Standards

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09.11.2017

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Rechnungslegung auf Grundlage der Kameralistik' herausgegeben.

Der jetzige kameralistische Standard des IPSASB wurde im Januar 2003 veröffentlicht. Er enthält Vorschriften für die Aufstellung und Darstellung eines Abschlussbestandteils über erhaltene und geleistete Zahlungen sowie damit einhergehende Angaben zu Bilanzierungsmethoden. Er enthält ferner Vorschläge für Angaben, die diesen Bericht über Kassenzahlungen unterstützten.

In einem im Februar 2016 veröffentlichten Entwurf schlug der IPSASB vor, bestimmte Vorschriften zu überarbeiten und sie zukünftig zu vorgeschlagenen Angaben zu machen. Außerdem enthielt der Entwurf vorgeschlagenen Änderungen, die sicherstellen sollen, dass die bestehenden Vorschriften und vorgeschlagenen Angaben besser im Einklang mit ihren Gegenstücken im Bereich der dualen Rechnungslegung stehen, sofern es keinen Grund gibt, von diesen als Ergebnis der Anwendung von Kameralistik abzuweichen.

Diese Vorschläge wurden jetzt finalisiert, und die Erstellung eines Konzernabschlusses, die Angabe von Informationen von externer und anderweitiger Hilfe und die Angabe von Informationen über Zahlungen dritter Parteien sind jetzt freiwillig und nicht länger verpflichtend.

Die neue Fassung des Standards tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft, wobei zu vorzeitiger Anwendung ermutigt wird. Auf der Internetseite des IPSASB finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den neuen Standard.

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