IPSASB veröffentlicht Entwurf zur Bilanzierung von Sozialleistungen

  • IPSASB Image

01.11.2017

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf veröffentlicht, der sich mit der Berichterstattung des öffentlichen Sektors über Sozialleistungen befasst. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Einheitlichkeit und Transparenz der Berichterstattung von Unternehmen im öffentlichen Sektor über Sozialleistungssysteme zu verbessern, die in den meisten Rechtskreisen einen großen Teil der Staatsausgaben ausmachen. Die bestehenden IPSAS stellen keine Vorschriften oder Leitlinien zur Verfügung, wie Sozialleistungen zu bilanzieren sind, so dass Adressaten die notwendigen Informationen zur Beurteilung der Regierungsleistung nicht zur Verfügung stehen.

Der Entwurf enthält zwei Ansätze für die Bilanzierung von Sozialleistungen, den Ansatz des verpflichtenden Ereignisses und einen optionalen Versicherungsansatz, der auf der Annahme basiert, dass zumindest einige Sozialleistungen in der Praxis mit Versicherungsverträgen vergleichbar sind.

Unternehmen ist es gestattet, den Versicherungsansatz anzuwenden, wenn ein Sozialleistungsplan bestimmte Kriterien erfüllt, sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Der Entwurf enthält keine Bilanzierungsvorschriften für den Versicherungsansatz, sondern verweist Unternehmen an, einschlägige internationale oder nationale Rechnungslegungsstandards analog anzuwenden. Im Entwurf wird klargestellt, dass es sich hierbei um IFRS 17 Versicherungsverträge oder nationale Standards handelt, die im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie IFRS 17 übernommen haben.

Auf der Internetseite des IPSASB finden Sie eine entsprechende Pressemitteilung. Die Konsultationsseite des IPSASB bietet Zugang zum Entwurf und zu weiterem Hintergrundmaterial.

Stellungnahmen werden bis zum 31. März 2018 erbeten.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.