November

Übernahme von IFRS 16 und verschiedenen Änderungen an den IFRS in europäisches Recht

09.11.2017

Die Europäische Union hat IFRS 16 'Leasingverhältnisse', 'Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Änderungen an IAS 12)', 'Angabeninitiative (Änderungen an IAS 7)', 'Klarstellung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden'' und 'Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge'' für die Anwendung in Europa übernommen.

  • IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss von Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor, das dazu führt, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert. Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarungen. Das Bilanzierungsmodell von IFRS 16 unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem in IAS 17.
  • Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Änderungen an IAS 12) ändert IAS 12 Ertragsteuern, um unterschiedliche Handhabung in der Praxis beim Ansatz latenter Steueransprüche aus zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten zu adressieren, die im Wesentlichen auf Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anwendung einiger Prinzipien in IAS 12 zurückgehen.
  • Angabeninitiative (Änderungen an IAS 7) ändert IAS 7 Kapitalflussrechnungen, den Standard klarzustellen und die Informationen zu verbessern, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.
  • Klarstellung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' ändert IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, um drei Aspekte des Standards (Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal/Agent-Erwägungen und Lizenzen) klarzustellen und Übergangserleichterungen für modifizierte Verträge und abgeschlossene Verträge zu gewähren.
  • Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' ändert IFRS 4 Versicherungsverträge, um Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 begeben, zwei Optionen einzuräumen: den sogenannten Überlagerungsansatz und den sogenannten Aufschubansatz. Die Anwendung beider Ansätze ist freiwillig.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht bei allen Verlautbarungen dem des IASB. Allerdings enthält der Text, der in Bezug auf die Änderungen an IFRS 4 übernommen wurde, ein "top-up", mit dem einem Finanzkonglomerat gestattet wird, zu entscheiden, dass keines seiner Unternehmen, die in der Versicherungsbranche tätig sind, in den Konzernabschlüssen der vor dem 1. Januar 2021 beginnenden Geschäftsjahre IFRS 9 anwendet, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Die Verordnungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates sind zwischen dem 31. Oktober 2017 und dem 6. November 2017 datiert und wurden alle im Amtsblatt vom 9. November 2017 veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahmen haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarungen für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

IPSASB veröffentlicht überarbeitete Fassung seines kameralistischen Standards

09.11.2017

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Rechnungslegung auf Grundlage der Kameralistik' herausgegeben.

Der jetzige kameralistische Standard des IPSASB wurde im Januar 2003 veröffentlicht. Er enthält Vorschriften für die Aufstellung und Darstellung eines Abschlussbestandteils über erhaltene und geleistete Zahlungen sowie damit einhergehende Angaben zu Bilanzierungsmethoden. Er enthält ferner Vorschläge für Angaben, die diesen Bericht über Kassenzahlungen unterstützten.

In einem im Februar 2016 veröffentlichten Entwurf schlug der IPSASB vor, bestimmte Vorschriften zu überarbeiten und sie zukünftig zu vorgeschlagenen Angaben zu machen. Außerdem enthielt der Entwurf vorgeschlagenen Änderungen, die sicherstellen sollen, dass die bestehenden Vorschriften und vorgeschlagenen Angaben besser im Einklang mit ihren Gegenstücken im Bereich der dualen Rechnungslegung stehen, sofern es keinen Grund gibt, von diesen als Ergebnis der Anwendung von Kameralistik abzuweichen.

Diese Vorschläge wurden jetzt finalisiert, und die Erstellung eines Konzernabschlusses, die Angabe von Informationen von externer und anderweitiger Hilfe und die Angabe von Informationen über Zahlungen dritter Parteien sind jetzt freiwillig und nicht länger verpflichtend.

Die neue Fassung des Standards tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft, wobei zu vorzeitiger Anwendung ermutigt wird. Auf der Internetseite des IPSASB finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den neuen Standard.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

08.11.2017

Der IASB wird am 14. November 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung stehen vier Themen.

Dienstag, 14. November

Die Sitzung beginnt mit einer Fortsetzung der Erörterung primären Abschlussbestandteile. Es gibt drei Themen: Ausweis einer Anlagekategorie in der Darstellung der finanziellen Leistung, Definition des Finanzierungsertrags/-aufwands und bessere Möglichkeiten, das sonstige Gesamtergebnis zu kommunizieren.

Das zweite Thema ist der Vorschlag, ein neues Projekt mit zur allgemeineren Unternehmensberichterstattung aufzunehmen. Im Mittelpunkt des Projektes steht die Überprüfung des 2010 veröffentlichten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung. Der Stab empfiehlt dem IASB, das Leitliniendokument zu aktualisieren, um die fehlende Angleichung und Integration zwischen allgemeinerer Unternehmensberichterstattung und Finanzberichterstattung zu verbessern.

Im März 2017 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2017/2 Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34). Der IASB wird eine Zusammenfassung der eingegangenen Rückmeldungen diskutieren und die Bereiche, von denen der Stab glaubt, dass sie eine weitere Analyse rechtfertigen könnten. Die Meinungen der Stellungnehmenden zu den Vorschlägen waren sehr unterschiedlich. Die drei Hauptbereiche, auf die sich der Stab bei der Analyse des Rückmeldungen konzentrieren will, sind die vorgeschlagenen Klarstellungen zur Identifizierung des Hauptentscheidungsträgers, die Verknüpfung von IFRS-8-Segmenten mit anderen Teilen des jährlichen Berichtspakets sowie Klarstellungen zu den Kriterien für die Zusammenfassung der Segmente.

Zum Abschluss der Sitzung wird das Thema dynamisches Risikomanagement diskutiert. Der Stab wird dem Board die Zielsetzung des vorgeschlagenen Modells für ein dynamisches Risikomanagement vorstellen und das vorgeschlagene Modell skizzieren. Der Schwerpunkt des Modells liegt darauf, widerzuspiegeln, wie Finanzinstitute die dynamische Nettozinsmarge steuern, die sich aus typischen Bankbuchvermögenswerten und -schulden ergibt, indem Derivate genutzt werden, um das Vermögenswertprofil in Einklang mit dem Zielprofil der Nettozinsmarge zu bringen. Der Stab empfiehlt dem Board, ein Cash-Flow-Hedge-Accounting-Modell zur Bilanzierung des dynamischen Risikomanagements zu entwickeln.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

07.11.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat formale Korrekturen herausgegeben, die sich alle auf die im Oktober 2017 herausgegebenen Änderungen 'Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IAS 28)' beziehen.

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Programm für das 7. Symposium des ANC zur Rechnungslegungsforschung

07.11.2017

Wie bereits berichtet wird der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) am 11. Dezember 2017 sein 7. Symposium zur Rechnungslegungsforschung in Paris abhalten. Das vollständige Programm für das Symposium, das unter dem Thema "Rechnungslegung und Digitalisierung" steht, ist jetzt verfügbar.

Montag, 11. Dezember 2017, 9:00h - 18:00h

  • Eröffnung
  • Nachträge und künftige Trends im Zusammenhang mit Themen der Symposien 2015 und 2016
    • Rahmenkonzept: Jenseits der Traditionen, eine europäische Dynamik?
      • Forschungspapier
      • Gesprächsrunde
      • Ansprache: Ist Digitalisierung ein Test für Rahmenkonzepte?
    • Leistungsbemessung: Ist eine Konvergenz bei den Schlüsselindikatoren möglich?
      • Zwei Forschungspapiere
      • Gesprächsrunde
      • Ansprache
  • Risiken und Gewinne aus der digitalen Transformation für die Rechnungslegungsstandardsetzung
    • Die digitale Wirtschaft: Neue Paradigmen
      • Präsentation
    • Auswirkung der Digitalisierung auf finanzielle Informationen: Neue Definitionen, neue Wege der Veröffentlichung, neue Wege der Qualifikation?
      • Forschungspapier
      • Gesprächsrunde
      • Ansprache zum Thema “ein Rahmenkonzept für eine digitale Berichterstattung”
    • Finanzinformationen getestet von der digitalen Wirtschaft: Neue Konzepte für neue Geschäftsvorfälle?
      • Forschungspapier
      • Gesprächsrunde
      • Ansprache
    • Das europäische öffentliche Interesse und die Rechnungslegungsherausforderungen der digitalen Wirtschaft
      • Gesprächsrunde
  • Abschließende Bemerkungen

Details zu den Vortragenden, Gesprächsrundenteilnehmern und Rednern finden Sie im englischsprachigen Programm auf der Internetseite des ANC.

EFRAG finalisiert Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRIC 23

06.11.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Juni 2017 vom IASB herausgegebenen Interpretation ausgesprochen.

Mit IFRIC 23 wird die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klargestellt; das IFRS Interpretations Committee hatte Abweichungen in der Praxis in Bezug auf den Ansatz und die Bewertung von tatsächlichen Ertragsteuern, latenten Steuerschulden und latenten Steueransprüchen wie in Paragraph 5 von IAS 12 Ertragsteuern definiert festgestellt, wenn Unsicherheit hinsichtlich des Betrags der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern besteht.

EFRAG ist sowohl bei der Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch bei der Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden, zu einem positiven Schluss gekommen, empfiehlt die Übernahme für eine Anwendung in Europa und hat eine entsprechende Übernahmeempfehlung gegenüber der EU-Kommission ausgesprochen. Eine Übernahme für die Anwendung in Europa wird 2018 erwartet.

EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa entsprechend aktualisiert.

Deloitte gibt neue e-Learning-Module zu IAS 12 heraus

06.11.2017

Die Global Audit Learning Group von Deloitte hat zwei neue e-Learning-Module zu IAS 12 herausgegeben (Grundlagen und Fortgeschrittene). Diese beiden Module, die von Deloitte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, spiegeln jetzt auch die Änderungen an IAS 12 wider, die zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind..

Die e-Learning-Module der Schulungsmaterialien von Deloitte zu IAS 12 Ertragsteuern decken den Hintergrund, den Anwendungsbereich, die Prinzipien von IAS 12 sowie die Anwendung in der Praxis ab. Im grundlegenden Modul werden die Berechnung der tatsächlichen Ertragsteuern, Ansatzprinzipien für tatsächliche Besteuerung sowie der Ansatz latenter Steuern erläutert. Darauf aufbauend werden im Modul für Fortgeschrittene die Ansatzprinzipien für latente Besteuerung und die Berechnung der latenten Steuerposition eines Unternehmens erläutert.

Die e-Learning-Module stehen kostenfrei zur Verfügung und können frei verwendet und weitergegeben werden, solange die Originalform nicht verändert wird und unter Einhaltung der Copyrightbestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums von Deloitte.

Zum gesamten IFRS-e-Learning-Angebot von Deloitte gelangen Sie hier. Auf IAS Plus bieten wir Ihnen auf einer eigenen Seite eine Übersicht aller verfügbaren Module, die Sie von dort aus direkt ansteuern können.

Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme

06.11.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine überarbeitete Fassung der AFRAC-Stellungnahme 22 'Corporate Governance-Bericht (UGB)' herausgegeben.

Im Rahmen der Überarbeitung wurden die Änderungen des UGB aufgrund des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) berücksichtigt.

Sie können sich die neue Fassung der Stellungnahme hier von der Internetseite des AFRAC herunterladen.

Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

06.11.2017

Der einzige öffentliche Teil der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die vom 7. bis 9. November 2017 in São Paulo stattfindet, wird die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) am 7. November sein.

Die Tagesordnung für die DPOC-Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 7. November 2017 (13:55h–15:10h)

  • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 23. Mai 2017
  • Fachliche Aktivitäten: Wesentliche Sachverhalte und aktueller Stand
  • Korrespondenz - Bericht über eine Beschwerde hinsichtlich der Nichteinhaltung des Konsultationsprozesses
  • Umsetzungsunterstützung für den neuen Versicherungsstandard
  • Überprüfung der Tätigkeiten und Prozesse der Beiräte
  • Berichterstattungsprotokoll: allgemeine Berichte
  • Lehrmaterialien – Konsultationsprozess
  • Vorschlag für eine Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess
  • Korrespondenz: sonstige
  • Zusammenfassung

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IASB

03.11.2017

Der IASB wird am 14. November 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stehen vier Themen.

Der Board wird die folgenden Themen erörtern:

  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Allgemeinere Unternehmensberichterstattung
  • Änderungen an IFRS 8
  • Dynamisches Risikomanagement

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier, wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

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