November

Präsentationen bei der ISAR 34

03.11.2017

Die 34. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) fand vom 1. bis 3. November 2017 in Genf statt. Alle Präsentationen der von Sitzung sind jetzt öffentlich verfügbar.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Jüngste Entwicklungen in der Finanz- und Nichtfinanzberichterstattung und ihre Bedeutung für die universell geltende Ziele für nachhaltige Entwicklung;
  • Verbesserung der Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichterstattung: Auswahl von Kernindikatoren für die Unternehmensberichterstattung über Beiträge zur Erreichung der universell geltende Ziele für nachhaltige Entwicklung;
  • Die Rolle von Angaben zur Risikobeurteilung und die Verbesserung der Entscheidungsnützlichkeit der Unternehmensberichterstattung;
  • Erfahrung bei der Umsetzung der Materialien zur Rechnungslegungsentwicklung; und
  • Bilanzierung und Berichterstattung von Kleinst-, kleinen und mittelgroßen Unternehmen als Mittel der finanziellen Inklusion.

Am Tag vor der ISAR-Sitzung gab es einen Workshop zur praktischen Umsetzung der IPSAS.

Wir haben bereits auf die Hintergrundpapiere zu den beiden wesentlichen Agendapunkte, die erörtert wurden, (Verbesserung der Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Rolle von Angaben zur Risikobeurteilung und die Verbesserung der Entscheidungsnützlichkeit der Unternehmensberichterstattung) hingewiesen. Sie sind jetzt auch in arabischer, chinesischer, französischer, spanischer und russischer Sprache verfügbar und hier zugänglich.

Die Präsentationen vom IPSAS-Workshop und der 34. ISAR-Sitzung sind hier verfügbar (bitte beachten Sie, dass die Papiere in umgekehrter zeitlicher Reihenfolge aufgeführt sind).

Ergebnisbericht von der Oktobersitzung des IFRS-Fachausschusses

03.11.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 19. und 20. Oktober 2017 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 62. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen wurden bereits direkt noch der Sitzung zur Verfügung gestellt.

Weiterer Webcast zu IFRS 17

02.11.2017

In der 19-minütigen Aufzeichnung werden die Ansatz- und Ausbuchungsvorschriften in IFRS 17 'Versicherungsverträge' erörtert.

Der neue Webcast, der Teil einer mehrteiligen Serie ist, ist über die Internetseite des IASB zugänglich. Frühere Webcasts und Internetseminare zu IFRS 17 sind in einem Archiv verfügbar.

Tagesordnung für die nächste Sitzung des EFRAG-Boards

02.11.2017

Der EFRAG-Board wird am 9. November 2017 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Erörtert werden sollen die folgenden Themen:

  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Allgemeinere Unternehmensberichterstattung
  • Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
  • Eigenkapitalinstrumente - Wertminderung und Recycling
  • Aktuelles Arbeitsprogramm und sonstiges

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, sich als Beobachter zu registrieren und können Sie auf die Tagesordnung für die Sitzung zugreifen.

Stellungnahmen zum E-DRS 33

02.11.2017

Das DRSC hat auf seiner Internetseite die Stellungnahmen veröffentlicht, die zum Entwurf E-DRS 33 'Währungsumrechnung im Konzernabschluss' eingegangen sind.

Mit den vorgeschlagenen Regelungen im Entwurf des DRSC wird das Ziel verfolgt, die Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308a HGB sowie die Grundsätze zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen als Teil der konzerneinheitlichen Bewertung nach § 308 HGB zu konkretisieren und die in diesem Zusammenhang bestehenden Zweifelsfragen zu adressieren.

Die Stellungnahmen, bei denen die Einreicher einer Veröffentlichung zugestimmt hat, finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC (bitte beachten Sie, dass dort sämtliche Stellungnahmen zu verschiedenen Entwürfen abgelegt sind, die Stellungnahmen zu E-DRS 33 sind diejenigen am oberen Ende der Seite).

TEG-Telefonkonferenz

01.11.2017

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 8. November 2017 eine Telefonkonferenz abhalten.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der ITCG

01.11.2017

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 11. Oktober 2017 eine Telefonkonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die ITCG hat die folgenden Themen erörtert:

  • aktueller Stand bei IFRS-Taxonomie-Publikationen, die im November herausgegeben werden sollen;
  • vorgeschlagenes neues Datenmodell für leistungsorientierte Pläne; und
  • IFRS-Taxonomie-Einreichungsprofile.

Zugang zur Zusammenfassung der Diskussionen in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

01.11.2017

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IAS 36 (zwei Entscheidungen), IFRS 11/IFRS 10 (zwei Entscheidungen), IFRS 13/IAS 28, IAS 8/IAS 34, IAS 1/IAS 39, IFRS 10, IFRS 13, IAS 39/IAS 37/IAS 18, IAS 12 und IAS 39 enthalten.

Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.

ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.

Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.

Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der zwanzigsten in der Reihe, die Entscheidungen von Juni 2015 bis Februar 2017 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:

Standard Thema
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten
Länderrisikoprämie in der Werthaltigkeitsprüfung
IFRS 11Gemeinsame Vereinbarungen
IFRS 10Konzernabschlüsse
Beurteilung gemeinsamer Kontrolle
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Bewertung und Equity-Methode bei Beteiligungen mit Beschränkungen
IFRS 11Gemeinsame Vereinbarungen
IFRS 10 — Konzernabschlüsse
Beurteilung gemeinsamer Kontrolle
IAS 8Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
IAS 34Zwischenberichterstattung
Neudarstellung von Vergleichsinformationen
IAS 1Darstellung des Abschlusses
IAS 39Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
Angaben zu einer Reverse-Factoring-Transaktion
IFRS 10 — Konzernabschlüsse Beurteilung der Kontrolle über Investmentfonds
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Angaben zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert bei nicht beobachtbaren Input-Faktoren
IAS 39Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
IAS 37Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
IAS 18Revenue
Ansatz und Bewertung der Erlöse aus einer Schlichtungsvereinbarung
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten
Werthaltigkeitsprüfungen von Handelsmarken
IAS 12Ertragsteuern Ansatz von latentem Steuervermögen aus dem Vortrag ungenutzter steuerlicher Verluste
IAS 39 — Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Definition von ‘wirtschaftlichem Umfeld’ und Trennung von eingebetteten Derivaten in fremder Währung in einem Stromliefervertrag

Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem den Überblick über alle jemals veröffentlichten Durchsetzungsentscheidungen aktualisiert.

IPSASB veröffentlicht Entwurf zur Bilanzierung von Sozialleistungen

01.11.2017

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf veröffentlicht, der sich mit der Berichterstattung des öffentlichen Sektors über Sozialleistungen befasst. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Einheitlichkeit und Transparenz der Berichterstattung von Unternehmen im öffentlichen Sektor über Sozialleistungssysteme zu verbessern, die in den meisten Rechtskreisen einen großen Teil der Staatsausgaben ausmachen. Die bestehenden IPSAS stellen keine Vorschriften oder Leitlinien zur Verfügung, wie Sozialleistungen zu bilanzieren sind, so dass Adressaten die notwendigen Informationen zur Beurteilung der Regierungsleistung nicht zur Verfügung stehen.

Der Entwurf enthält zwei Ansätze für die Bilanzierung von Sozialleistungen, den Ansatz des verpflichtenden Ereignisses und einen optionalen Versicherungsansatz, der auf der Annahme basiert, dass zumindest einige Sozialleistungen in der Praxis mit Versicherungsverträgen vergleichbar sind.

Unternehmen ist es gestattet, den Versicherungsansatz anzuwenden, wenn ein Sozialleistungsplan bestimmte Kriterien erfüllt, sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Der Entwurf enthält keine Bilanzierungsvorschriften für den Versicherungsansatz, sondern verweist Unternehmen an, einschlägige internationale oder nationale Rechnungslegungsstandards analog anzuwenden. Im Entwurf wird klargestellt, dass es sich hierbei um IFRS 17 Versicherungsverträge oder nationale Standards handelt, die im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie IFRS 17 übernommen haben.

Auf der Internetseite des IPSASB finden Sie eine entsprechende Pressemitteilung. Die Konsultationsseite des IPSASB bietet Zugang zum Entwurf und zu weiterem Hintergrundmaterial.

Stellungnahmen werden bis zum 31. März 2018 erbeten.

Währungsumrechnung im Konzernabschluss

01.11.2017

Das Institut des Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem DRSC zum Entwurf E-DRS 33 'Währungsumrechnung im Konzernabschluss' Stellung genommen.

Grundsätzlich begrüßt das IDW die vorgeschlagenen Regelungen im Entwurf des DRSC, mit dem das DRSC das Ziel verfolgt, die Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308a HGB sowie die Grundsätze zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen als Teil der konzerneinheitlichen Bewertung nach § 308 HGB zu konkretisieren und die in diesem Zusammenhang bestehenden Zweifelsfragen zu adressieren.

Die Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite des IDW.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Oktober

01.11.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Oktober 2017.

Wie bereits berichtet, waren im Oktober die folgenden Entwicklungen zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards und von TEG im Oktober.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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