EFRAG schlägt vor, Änderungen an IFRS 9 rasch zu übernehmen

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18.10.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer positiven Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9)' veröffentlicht - noch nicht einmal eine Woche, nachdem die Änderungen von IASB herausgegeben wurden.

Die Änderungen adressieren Bedenken in Bezug darauf, wie bestimmte finanzielle Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 Finanzinstrumente klassifiziert werden. Sie treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, wobei vorzeitige Anwendung gestattet ist.

Um europäischen Erstellern ausreichend Zeit zu geben, die Änderungen vor deren Zeitpunkt des Inkrafttretens und womöglich zusammen mit IFRS 9 selbst (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2018) umzusetzen, hat EFRAG nach aufmerksamer Begleitung der Entwicklung der Änderungen ungewöhnlich schnell reagiert, um ausreichend Zeit für (i) Rückmeldungen, (ii) die endgültige Übernahmeempfehlung (im vierten Quartal 2017 erwartet), (iii) die Abstimmung durch den Regelungsausschuss für Rechnungslegung (2018 erwartet) und (iv) die endgültige Übernahme (2018 erhofft) zu gewähren.

EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderungen den Kriterien für die Übernahme für die Anwendung in der EU erfüllen, und spricht sich daher für deren Übernahme aus. Der Entwurf der Übernahmeempfehlung ist hier verfügbar und die Einladung zu Stellungnahme hier (beide Verknüpfungen verweisen auf die Internetseite von EFRAG). Kommentare zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis 2. November 2017 erbeten.

EFRAG hat außerdem den Bericht zum Stand der Übernahme der IFRS in Europa entsprechend aktualisiert.

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