ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2017 bekannt

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27.10.2017

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat heute die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (Europen common enforcement priorities) veröffentlicht. Damit soll die einheitliche Anwendung der IFRS gefördert werden. Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern – wie der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Deutschland – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die börsennotierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2017 besonders berücksichtigen.

Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte in 2018 für die 2017er IFRS-Abschlüsse sind:

  1. Angaben zu den erwarteten Auswirkungen der Einführung wesentlicher neuer Standards in der Berichtsperiode ihrer erstmaligen Anwendung (IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 16 Leasingverhältnisse);
  2. spezifische Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse; und
  3. spezifische Aspekte des IAS 7 Kapitalflussrechnung.

Darüber hinaus betont die ESMA in der Pressemitteilung zu den diesjährigen Prioritäten die Bedeutung der Bewertung von notleidenden Krediten bei den Kreditinstituten und die dazugehörigen Angaben, die fortwährende Relevanz der fairen Darstellung der finanziellen Performance und die Angaben zu den Auswirkungen des Brexit. Die ESMA weist ferner darauf hin, dass zum Jahresende 2017 erstmals die Anforderungen der geänderten Rechnungslegungsrichtlinie zur Angabe von nichtfinanziellen und Diversity-Informationen für bestimmte Unternehmen anwendbar werden.

Auf der Internetseite der ESMA stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen zur Verfügung:

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat zu den Prüfungsschwerpunkten einen Newsletter verfasst, den Sie sich hier herunterladen können.

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