Oktober

Spanischer Standardsetzer wird EFRAG-Mitglied

26.10.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bekanntgegeben, dass der spanische Standardsetzer Instituto de Contabilidad y Auditoría de Cuentas (ICAC) EFRAG-Mitglied geworden ist.

Die Mitgliedorganisationen finanzieren gemeinsam mit der Europäischen Union EFRAG und bilden die Vollversammlung, die auch für die Governance von EFRAG zuständig ist.

Mit dem Beitritt Spaniens sind jetzt alle großen europäischen Standardsetzer EFRAG-Mitglieder. Eine Übersicht über alle Mitglieder ist in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG anlässlich des Beitritts Spaniens enthalten.

Aktualisierte IFRS-Checklisten für 2017

25.10.2017

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die IFRS-Checkliste zu Compliance-, Ausweis- und Angabepflichten für 2017 und eine aktualisierte Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften von IAS 34 'Zwischenberichterstattung' herausgegeben.

In der IFRS-Checkliste zu Compliance-, Ausweis- und Angabepflichten für 2017 werden die Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Angabevorschriften zusammengefasst, wie sie in den IFRS, die zum 30. April 2017 in Kraft waren, genannt werden. IFRS im Kontext dieser Checkliste umfassen alle Standards, die vom International Accounting Standards Board (IASB) und dessen Vorgängerorganisation International Accounting Standards Committee (IASC) sowie Interpretationen, die vom IFRS Interpretations Committee und dessen Vorgängerorganisation Standing Interpretations Committee (SIC) herausgegeben wurden. Die Checkliste kann als Leitfaden zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften dieser IFRS verwendet werden. Sie ersetzt aber nicht das grundlegende Verständnis dieser Verlautbarungen oder die Einholung von Beratung durch qualifizierten Berater.

Die aktualisierte Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften von IAS 34 Zwischenberichterstattung ist so formatiert, dass die Prüfung des Zwischenabschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Posten zu vermerken. Die Checkliste spiegelt den Stand der Vorschriften in IAS 34 zum 30. April 2017 wider.

Die englischsprachigen Checklisten können Sie sich nachfolgend herunterladen:

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

25.10.2017

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei WBCSD, CFA Institute, CCR und CDP.

Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) hat die Ausgabe 2017 von Reporting matters herausgegeben. Der diesjährige Bericht gewährt auch einen Einblick in die TCFD-Empfehlungen, das sich ausweitende Universum der Angabevorschriften und den Status der Berichterstattung über nachhaltige Entwicklungsziele und Menschenrechte. Die Presseerklärung auf der Internetseite des WBCSD bietet eine Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse und Zugang zum vollständigen Bericht.

Eine Befragung, die vom CFA Institute im Mai 2017 durchgeführt wurde, hat ergeben, dass 73% der professionellen Investoren ESG-Faktoren in ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen. Die Presseerklärung auf der Internetseite des CFA Institutes bietet eine Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse und Zugang zum vollständigen Bericht.

Das Center for Corporate Reporting (CCR) hat eine neue Ausgabe von The Reporting Times veröffentlicht. Sie trägt den Titel "Integrated Reporting Reality?" und enthält englischsprachige und deutschsprachige rund um die integrierte Berichterstattung. Die aktuelle Ausgabe finden Sie hier auf der Internetseite des CCR.

Das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) hat nationale Ausgaben seines Klimawandelberichts 2017 veröffentlicht, in denen die von Unternehmen in Indien und in Japan geleisteten Angaben analysiert werden. Beide Berichte können von der Internetseite des CDP heruntergeladen werden. Der Bericht 2017 für Indien ist in englischer Sprache verfasst; der Bericht 2017 für Japan ist nur in japanischer Sprache verfügbar.

Papier zum Übergang auf die vollständige Übernahme der neuen Erlöserfassungsvorschriften

24.10.2017

Das CFA Institute, ein globaler Non-Profit-Berufsverband für Investment Manager, Finanzanalysten und professionelle Anleger, hat ein Papier mit dem Titel 'Erlöserfassungsänderungen' veröffentlicht.

Etwa zwei Monate bleiben bis Anfang 2018, wenn alle börsennotierten Unternehmen, die nach US-GAAP und IFRS berichten, die neuen Vorschriften zur Erlöserfassung anwenden müssen. In dem nun vorgelegten Papier werden die Berichtsmuster untersucht, die sich beim Übergang auf die vollständige Übernahme herauskristallisiert haben, obwohl es einschränkende heißt:

Vor allem scheinen viele Unternehmen nur schleichend an den Start zu gehen. Nur sehr wenige Unternehmen haben vorzeitig angewendet. Gleichzeitig sind aufschlussreiche numerische Informationen über die voraussichtlichen Auswirkungen von denjenigen, die erst noch übernehmen müssen, begrenzt.

Darüber hinaus werden ausgewählte kritische Ermessensentscheidungen, die sich auf die berichteten Erlöse auswirken können, analysiert.

Das vollständige Papier in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des CFA Institutes.

Mitschnitte von der Oktobersitzung des IFRS-Fachausschusses

23.10.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 19. und 20. Oktober 2017 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 62. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IFRS in your pocket 2017

20.10.2017

Wir stellen Ihnen hier die sechzehnte Auflage unseres beliebten Leitfadens zu den IFRS zur Verfügung – 'IFRS in your pocket 2017'.

Dieser 116-seitige Leitfaden enthält Informationen über:

  • die Organisation IASB – seine Struktur, Mitgliedschaft, Standardsetzungsprozess, Kontaktinformationen sowie einen chronologischen Abriss,
  • die Anwendung der IFRS weltweit einschließlich aktueller Informationen zu Europa, den Vereinigten Staaten, Kanada und anderen Teilen Amerikas sowie zum asiatisch-pazifischen Raum,
  • kürzlich veröffentlichte Verlautbarungen – jene, die in Kraft sind, und jene, die freiwillig vorzeitig angewendet werden können,
  • Zusammenfassungen der aktuell gültigen Standards und der damit in Beziehung stehenden Interpretationen sowie des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung und des Vorworts zu den IFRS,
  • aktuelle Projekte des IASB und aktiv betriebene Forschungsprojekte,
  • Aktuell in der Erörterung befindlichen Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee,
  • Andere nützliche Informationen in Bezug auf den IASB.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

SIX Exchange Regulation aktualisiert das Rundschreiben zur Rechnungslegung

20.10.2017

Das Rundschreiben Rechnungslegung enthält einen Überblick über die von SIX Exchange Regulation in Comment Letters, Einigungen und Sanktionen behandelten Beanstandungen und wurde um die Feststellungen aus den IFRS und Swiss GAAP FER Halbjahres- und Jahresabschlüssen 2016 aktualisiert.

Der Abschnitt zu IFRS wurde im Wesentlichen in den Bereichen Geldflussrechnung, Umsatzerlöse, Leistungen an Arbeitnehmende, zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen und Bemessung des Fair Value aktualisiert. Zusätzlich wurden Feststellungen zu den Auswirkungen von Wechselkursänderungen und zu Beteiligungen an assoziierten Unternehmen aufgenommen.

Sie können sich das aktualisierte Rundschreiben Nr. 2 Rechnungslegung direkt von der Internetseite der SIX Exchange Regulation herunterladen. Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind in roter Schrift hervorgehoben.

Standardsetzer geteilter Meinung in Bezug auf "Nicht-IFRS-Informationen" im Abschluss

19.10.2017

Im März dieses Jahres hat der IASB sein Diskussionspapier DP/2017/1 'Angabeninitiative — Angabeprinzipien' veröffentlicht. Stellungnahmen wurden bis zum 2. Oktober erbeten, und 100 Stellungnahmen sind inzwischen auf der Internetseite des IASB verfügbar. Eine Analyse zeigt, dass die Standardsetzer in der Frage geteilter Meinung sind, ob ein allgemeiner Angabestandard einem Unternehmen verbieten sollte, 'Nicht-IFRS-Informationen' oder Informationen, die mit den IFRS unvereinbar sind, in seinen Abschluss aufzunehmen.

Einige Standardsetzer sind strikt dagegen, Nicht-IFRS-Informationen in Abschlüsse aufzunehmen. Der kanadische AcSB argumentiert, dass Nicht-IFRS-Informationen "andere Informationen im Abschluss, die den IFRS-Standards entsprechen, untergraben könnten" und "die Relevanz von Abschlüssen weiter reduzieren könnten". Auch der österreichische Standardsetzer AFRAC argumentiert, dass "der Inhalt und die Qualität [Abschlüsse] wertvoll machen". Mexikos CINIF ("wir glauben nicht, dass es Situationen gibt, in denen' Nicht-IFRS-Informationen' gerechtfertigt sind") und Koreas KASB (die Aufnahme von Nicht-IFRS-Informationen "würde die Glaubwürdigkeit der Jahresabschlüsse beeinträchtigen") argumentieren in gleicher Weise.

Einige Standardsetzer plädieren dafür, Informationen, die keine IFRS-Informationen sind, im Abschluss zuzulassen. Der britische FRC stellt fest, dass er "kein Prinzip unterstützt, der Informationen verbietet". Das HKICPA aus Hongkong warnt davor, dass das Verbot von Nicht-IFRS-Informationen "die Fähigkeit der [Ersteller] einschränken könnte, Informationen zur Verfügung zu stellen, die für Adressaten relevant sind". Und die AOSSG fügt hinzu, dass "der IASB die Einbeziehung von zusätzlichen Informationen in den Abschluss nicht verbieten sollte, wenn es für das Verständnis der Abschlussadressaten notwendig ist"; der neuseeländischen NZASB unterstützt dies mit der Feststellung, dass das Verbot der Einbeziehung "ein Unternehmen daran hindern könnte, seine Geschichte zu erzählen". Italiens OIC plädiert ebenfalls für die Einbeziehung von Nicht-IFRS-Informationen, fügt jedoch hinzu, dass das Thema komplex sei.

Viele Standardsetzer ziehen eine Grenze zwischen Nicht-IFRS-Informationen und Informationen, die nicht den IFRS widersprechen (wobei einige von ihnen wiederum darauf hinweisen, dass es schwierig wäre, zwischen den beiden Arten von Informationen zu unterscheiden). Dazu gehören Frankreichs ANC, Malaysias MASB, Singapurs ASC und Indiens ICAI. Der FRSC aus Südafrika betont, dass "eine klarere Definition von 'unvereinbar mit IFRS' entwickelt werden müsse, um zu verbieten, dass solche Informationen angegeben werden".

Andere Standardsetzer wiederum erkennen einfach an, dass das Verbot von Nicht-IFRS-Informationen nicht praktisch darstellbar sei. Der chinesische CASC stellt fest, dass dies "sowohl in der Standardsetzung als auch in der Praxis nur schwer durchführbar sei", und die norwegische NRS betont, dass "ein Verbot von Nicht-IFRS-Informationen nicht umsetzbar ist".

Die Mitte zwischen den beiden Extremen halten die Standardsetzer besetzt, die Vor- und Nachteile erkennen und diese sorgfältig abwägen, aber auch zwei Punkte hervorheben: (i) In einigen Rechtsordnungen gibt es gesetzliche Vorschriften, bestimmte Nicht-IFRS-Informationen in den Abschluss aufzunehmen, und (ii) IAS 1 verlangt bereits die "Bereitstellung zusätzlicher Angaben, wenn die Anforderungen in den IFRS unzureichend sind, um es den Adressaten zu ermöglichen, die Auswirkungen einzelner Geschäftsvorfälle sowie sonstiger Ereignisse und Bedingungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu verstehen". Daher stellt EFRAG fest, dass "einige Informationen, die nicht den IFRS entsprechen (oder als solche angesehen werden könnten) in Übereinstimmung mit Gesetzen oder Verordnungen zur Verfügung werden", und das DRSC stimmt zu und fügt an, dass "die IAS 1-Richtlinien bereits Instrumente enthalten, die ein Unternehmen anwenden kann, wenn es der Auffassung ist, dass die Anwendung der IFRS-Ansatz- und Bewertungsvorschriften keine getreue Darstellung zur Folge hätte". Der japanische ASBJ stellt fest, dass der IASB aufgrund der Vorschriften in IAS 1 "Informationen, die im Rahmen von Abschlüssen zur Verfügung gestellt werden sollten (oder nicht sollten), wie es im Diskussionspapier versucht wird, nicht explizit definieren kann".

Alle zitierten oder referenzierten Stellungnahmen sind auf der Internetseite des IASB abrufbar. Die Fragen zu Nicht-IFRS-Informationen und Informationen, die im Widerspruch zu den IFRS stehen, sind die Fragen 6 und 7. Unsere IAS Plus-Zusammenfassung des Diskussionspapiers finden Sie hier.

EFRAG schlägt vor, Änderungen an IFRS 9 rasch zu übernehmen

18.10.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer positiven Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9)' veröffentlicht - noch nicht einmal eine Woche, nachdem die Änderungen von IASB herausgegeben wurden.

Die Änderungen adressieren Bedenken in Bezug darauf, wie bestimmte finanzielle Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 Finanzinstrumente klassifiziert werden. Sie treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, wobei vorzeitige Anwendung gestattet ist.

Um europäischen Erstellern ausreichend Zeit zu geben, die Änderungen vor deren Zeitpunkt des Inkrafttretens und womöglich zusammen mit IFRS 9 selbst (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2018) umzusetzen, hat EFRAG nach aufmerksamer Begleitung der Entwicklung der Änderungen ungewöhnlich schnell reagiert, um ausreichend Zeit für (i) Rückmeldungen, (ii) die endgültige Übernahmeempfehlung (im vierten Quartal 2017 erwartet), (iii) die Abstimmung durch den Regelungsausschuss für Rechnungslegung (2018 erwartet) und (iv) die endgültige Übernahme (2018 erhofft) zu gewähren.

EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderungen den Kriterien für die Übernahme für die Anwendung in der EU erfüllen, und spricht sich daher für deren Übernahme aus. Der Entwurf der Übernahmeempfehlung ist hier verfügbar und die Einladung zu Stellungnahme hier (beide Verknüpfungen verweisen auf die Internetseite von EFRAG). Kommentare zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis 2. November 2017 erbeten.

EFRAG hat außerdem den Bericht zum Stand der Übernahme der IFRS in Europa entsprechend aktualisiert.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

18.10.2017

Der IASB wird am 24. und 25. Oktober 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung stehen sieben Themen.

Dienstag, 24. Oktober

Die Sitzung beginnt mit einer Unterrichtseinheit über Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung. Im Rahmen einer Unterrichtseinheit verlangt der Stab keine Beschlüsse des Boards. Der Board hat sich mit der Frage befasst, wie die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts effektiver, aber kostengünstiger durchgeführt werden kann. Bei diesem Treffen erbittet der Stab Rückmeldungen zu drei Themen. Das erste ist, ob es ein einziges Modell für die Bemessung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geben sollte (beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder Nutzungswert) und ob der "dynamische Vorerwerbsspielraum" in die Werthaltigkeitsprüfung einzubeziehen ist. Das zweite Thema ist, ob eine Entlastung von der vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts gewährt werden soll und ob eine Änderung der Berechnung des Nutzungswerts vorgenommen werden sollte. Das dritte ist die Angemessenheit der Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert.

Im September beschloss der Board vorläufig, eine Änderung von IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler vorzuschlagen, um die Undurchführbarkeitsschwelle für die rückwirkende Anwendung freiwilliger Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich aus Agendaentscheidungen ergeben, zu senken. Der Stab empfiehlt dem Board, mit den vorgeschlagenen Änderungen fortzufahren und eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen zu gewähren. Er erwartet, einen entsprechenden Entwurf im ersten Quartal 2018 veröffentlichen zu können.

Die Sitzung zu preisregulierten Geschäftsvorfällen konzentriert sich auf Rückmeldungen von der WSS-Sitzung, die Ende September 2017 stattfand. Obwohl sich die Standardsetzer im Allgemeinen unterstützend aussprachen, wurden einige spezifische Bedenken geäußert. Die Beratungsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen trifft sich am 26. Oktober.

Der Stab wird ein Papier vorlegen, in dem er um die Genehmigung der Finalisierung der Änderungen an der IFRS-Taxonomie für IFRS 17 Versicherungsverträge bittet.

Der Tag endet mit einer Diskussion über die Definition eines Geschäftsbetriebs. Der Stab hat sechs Unterschiede zwischen der vorgeschlagenen IASB-Definition und der (bereits finalisierten) überarbeiteten Definition des FASB identifiziert. Mit einer Ausnahme empfiehlt der Stab dem IASB, seine vorgeschlagenen Änderungen zu finalisieren. Bei Zustimmung des Boards wird der Stab die Änderungen zwecks Veröffentlichung im ersten Halbjahr 2018 vorbereiten. Sie würden für Unternehmenszusammenschlüsse für Berichtsperioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.

Mittwoch, 25. Oktober

Der Board wird die Empfehlung des Stabs erörtern, in das Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle auch Restrukturierungen aufzunehmen, die keine Unternehmenszusammenschlüsse sind.

Der letzte Tagesordnungspunkt ist das Rahmenkonzept. Der aktuelle Entwurf wurde einer externen Überprüfung auf grundlegenden konzeptionelle Fehler unterzogen, und der Stab hat dem Board Fragen aus dieser Überprüfung vorgelegt. Bei dieser Sitzung werden zwei Themen behandelt. Das erste bezieht sich auf die Definition einer Schuld und Bedenken, dass die Formulierung "keine praktische Möglichkeit der Vermeidung bei Unternehmensfortführung" künftige Kosten erfasst. Der Stab nimmt die Bedenken an, ist aber der Meinung, dass sie eher mit Formulierungsaspekten als mit Schwächen in den Entscheidungen des Boards zusammenhängen. Das zweite Thema ist der Mangel an Klarheit der Verbindung zwischen verantwortungsvoller Unternehmensführung und der Zielsetzung der Finanzberichterstattung. Der Stab empfiehlt, in Kapitel 1 des überarbeiteten Rahmenkonzepts ein Flussdiagramm aufzunehmen, um den Zusammenhang zwischen dem Ziel der Mehrzweckfinanzberichterstattung und den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Informationen zu verdeutlichen.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

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