Dienstag, 24. Oktober
Die Sitzung begann mit einer Unterrichtseinheit über Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung. Im Rahmen einer Unterrichtseinheit verlangt der Stab keine Beschlüsse des Boards. Der Board hat sich schon einige Zeit mit der Frage befasst, wie die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts effektiver, aber kostengünstiger durchgeführt werden kann. Bei diesem Treffen erbat der Stab Rückmeldungen zu drei Themen. Das erste war, ob es ein einziges Modell für die Bemessung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geben sollte (beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder Nutzungswert) und ob der "dynamische Vorerwerbsspielraum" in die Werthaltigkeitsprüfung einzubeziehen ist. Das zweite Thema war, ob eine Entlastung von der vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts gewährt werden soll und ob eine Änderung der Berechnung des Nutzungswerts vorgenommen werden sollte. Das dritte war die Angemessenheit der Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert. Mehrere Boardmitglieder äußerten sich besorgt über die Erweiterung des Projektumfangs und merkten an, dass es sich hierbei um ein Projekt mit engem Umfang als Ergebnis der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 handeln sollte. Dementsprechend ist der nächste Schritt wahrscheinlich ein Entwurf und kein Diskussionspapier.
Im September beschloss der Board vorläufig, eine Änderung von IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler vorzuschlagen, um die Undurchführbarkeitsschwelle für die rückwirkende Anwendung freiwilliger Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich aus Agendaentscheidungen ergeben, zu senken. Der Board entschied, mit den vorgeschlagenen Änderungen fortzufahren und eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen zu gewähren. Er erwartet, einen entsprechenden Entwurf im ersten Quartal 2018 veröffentlichen zu können.
Die Sitzung zu preisregulierten Geschäftsvorfällen konzentrierte sich auf Rückmeldungen von der WSS-Sitzung, die Ende September 2017 stattfand. Obwohl sich die Standardsetzer im Allgemeinen unterstützend aussprachen, wurden einige spezifische Bedenken geäußert. Die Beratungsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen trifft sich am 26. Oktober.
Der Board genehmigte die Finalisierung der Änderungen an der IFRS-Taxonomie für IFRS 17 Versicherungsverträge. Allerdings wurde das Fehlen jeglicher formeller Stellungnahmen thematisiert.
Der Tag endete mit einer Diskussion über die Definition eines Geschäftsbetriebs. Der Stab hat sechs Unterschiede zwischen der vorgeschlagenen IASB-Definition und der (bereits finalisierten) überarbeiteten Definition des FASB identifiziert. Der Board entschied, die Änderungen zu finalisieren. Die Änderungen sollen im ersten Halbjahr 2018 veröffentlicht werden und für Unternehmenszusammenschlüsse für Berichtsperioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.
Mittwoch, 25. Oktober
Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu, in das Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle auch Restrukturierungen aufzunehmen, die keine Unternehmenszusammenschlüsse sind.
Der letzte Tagesordnungspunkt war das Rahmenkonzept. Der aktuelle Entwurf wurde einer externen Überprüfung auf grundlegenden konzeptionelle Fehler unterzogen, und der Stab hat dem Board Fragen aus dieser Überprüfung vorgelegt. Bei dieser Sitzung wurden zwei Themen behandelt. Das erste bezog sich auf die Definition einer Schuld und Bedenken, dass die Formulierung "keine praktische Möglichkeit der Vermeidung bei Unternehmensfortführung" künftige Kosten erfasst. Der Board stimmte der Einschätzung des Stabs zu, dass dies eher mit Formulierungsaspekten als mit Schwächen in den Entscheidungen des Boards zusammenhängt. Das zweite Thema war der Mangel an Klarheit der Verbindung zwischen verantwortungsvoller Unternehmensführung und der Zielsetzung der Finanzberichterstattung. Der Board verwarf die Empfehlung des Stabs, in Kapitel 1 des überarbeiteten Rahmenkonzepts ein Flussdiagramm aufzunehmen, um den Zusammenhang zwischen dem Ziel der Mehrzweckfinanzberichterstattung und den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Informationen zu verdeutlichen.
Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile und die auf dieser Grundlage erfolgten Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.