Oktober

Erste Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 - Tagesordnung und Papiere

31.10.2017

Die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 wird am 13. November 2017 per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 Versicherungsverträge des IASB wurde eingerichtet eingerichtet, um Probleme, die sich bei der Umsetzung von IFRS 17 ergeben, rasch identifizieren und klären zu können.

Die Tagesordnung (11:00h-12:30) umfasst nur zwei Punkte:

  • Einführende Anmerkungen
  • Überblick und künftige Prozesse

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

ASBJ veröffentlicht endgültige und vorgeschlagene Änderungen an den JMIS

31.10.2017

Der ASBJ hat das vierte Paket von Änderungen an Japan’s Modified International Standards (JMIS) finalisiert und den Entwurf für das fünfte Paket veröffentlicht.

Das vierte Paket umfasste IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden gewidmet und die Änderungen an IFRS 12 angestoßen, die in den jährlichen Verbesserungen 2014-2016 enthalten waren. Auf der Internetseite des ASBJ haben Sie Zugang zu allen einschlägigen Dokumenten (alle Dokumente in englischer Sprache verfügbar).

Im vorgeschlagenen fünften Paket von Änderungen sind die Änderungen enthalten, die sich aus IFRS 9 (2014) ergeben haben, sowie die Standards, die vom IASB bis 30. Juni 2017 herausgegeben wurden und am oder nach dem 1. Januar 2018 in Kraft treten. Diese Runde enthält nicht IFRS 16 Leasingverhältnisse und IFRS 17 Versicherungsverträge. Auf der Internetseite des ASBJ haben Sie Zugang zu allen einschlägigen Dokumenten (alle Dokumente in englischer Sprache verfügbar).

ESMA veröffentlicht weitere Fragen und Antworten zu den Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen

30.10.2017

Im Juni 2015 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) endgültige 'Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen' für börsennotierte Emittenten herausgegeben, die im Juli 2016 in Kraft getreten sind. Seit dem hat ESMA mehrere Fragen und Antworten in einem Sammeldokument veröffentlicht, die auf die Förderung einheitlicher Regulierungsansätze und -praxis bei der Umsetzung der Leitlinien abzielen. Sechs neue Fragen sind jetzt dazugekommen.

Die neuen Fragen zu den Leitlinien gelten der Definition von alternativen Finanzkennzahlen, Dem Anwendungsberiech der Leitlinien, der Anwendung von der Ausnahme vom Anwendungsbereich, der Definition der alternativen Finanzkennzahl ‘organisches Wachstum’, wie eine Überleitung zu bewerkstelligen ist und wie das Prinzip des beizulegenden Zeitwerts anzuwenden ist.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung:

Zwei neue Entwürfe von IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung

30.10.2017

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zwei neue Entwürfe von IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung zu entgeltlich erworbener Software beim Anwender und Aktivierung von Herstellungskosten verabschiedet.

Mit den Entwürfen sollen vor allem punktuelle Anpassungen der Verlautbarungen an den erstmals verpflichtend auf Konzernabschlüsse für das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwendenden Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss vorgenommen werden.

Dies betrifft in IDW ERS HFA 11 n.F. (Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender) in erster Linie die bilanzielle Behandlung von Aufwendungen für die Modifikation von Software entsprechend dem Grundsatz der Ansatzstetigkeit nach der Behandlung der Aufwendungen für die Erlangung der ursprünglichen, der Modifikation unterliegenden Software, unabhängig davon, ob das wirtschaftliche Risiko einer erfolgreichen Modifikation beim Softwareanwender oder einem Dritten liegt.

Nach IDW ERS HFA 31 n.F. (Aktivierung von Herstellungskosten) sollen künftig Aufwendungen für Vorbereitungshandlungen, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber mangels Konkretisierung des Vermögensgegenstands nicht aktivierbar waren, auch nicht mehr aus Vereinfachungsgründen anstelle einer Abschlussänderung in späteren Perioden insoweit (nach-)aktiviert werden dürfen, als ansonsten eine Abschlussänderung nach den allgemeinen Grundsätzen von IDW RS HFA 6 zulässig wäre.

Eine verpflichtende, prospektive Erstanwendung der Neufassungen ist für die Aufstellung von Abschlüssen für Berichtsperioden vorgesehen, die nach dem 31.Dezember 2017 beginnen. Aufgrund der nur punktuellen Änderungen und um nach Möglichkeit die finalen Neufassungen noch 2017 verabschieden zu können, werden  Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu den Entwürfen bis zum 24. November 2017 erbeten.

Die beiden Entwürfe stehen Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung:

 

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

27.10.2017

Im Nachgang der Oktobersitzung des IASB haben für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im Oktober ergeben haben. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf veröffentlichte Verlautbarungen, das Ende von Kommentierungsfristen und Verdeutlichungen der kommenden Zeitpunkte von Veröffentlichungen.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 22. September 2017.

Standardsetzungsprojekte

  • keine Änderungen

Standardpflege

Forschungsprojekte

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung — neu aufgenommen; eine Zusammenfassung der Rückmeldungen soll im ersten Quartal 2018 veröffentlicht werden

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen zum 22. September 2017 und zum 27. Oktober 2017 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Präsident des DRSC wiederberufen

27.10.2017

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat bekanntgegeben, dass der Verwaltungsrat den Präsidenten des DRSC, Prof. Dr. Andreas Barckow, einstimmig für eine weitere Amtszeit von drei Jahren wiedergewählt hat. Der Verwaltungsrat folgte der ebenfalls einstimmigen Empfehlung des Nominierungsausschusses.

Die zweite Amtszeit von Professor Barckow beginnt am 1. März 2018 und endet am 28. Februar 2021. Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2017 bekannt

27.10.2017

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat heute die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (Europen common enforcement priorities) veröffentlicht. Damit soll die einheitliche Anwendung der IFRS gefördert werden. Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern – wie der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Deutschland – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die börsennotierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2017 besonders berücksichtigen.

Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte in 2018 für die 2017er IFRS-Abschlüsse sind:

  1. Angaben zu den erwarteten Auswirkungen der Einführung wesentlicher neuer Standards in der Berichtsperiode ihrer erstmaligen Anwendung (IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 16 Leasingverhältnisse);
  2. spezifische Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse; und
  3. spezifische Aspekte des IAS 7 Kapitalflussrechnung.

Darüber hinaus betont die ESMA in der Pressemitteilung zu den diesjährigen Prioritäten die Bedeutung der Bewertung von notleidenden Krediten bei den Kreditinstituten und die dazugehörigen Angaben, die fortwährende Relevanz der fairen Darstellung der finanziellen Performance und die Angaben zu den Auswirkungen des Brexit. Die ESMA weist ferner darauf hin, dass zum Jahresende 2017 erstmals die Anforderungen der geänderten Rechnungslegungsrichtlinie zur Angabe von nichtfinanziellen und Diversity-Informationen für bestimmte Unternehmen anwendbar werden.

Auf der Internetseite der ESMA stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen zur Verfügung:

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat zu den Prüfungsschwerpunkten einen Newsletter verfasst, den Sie sich hier herunterladen können.

Bericht von der Einbindungsveranstaltung zu Auswirkungsanalysen und besserer Kommunikation

27.10.2017

Am 9. Oktober 2017 haben die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der italienische Standardsetzer Organismo Italiano di Contabilità (OIC) gemeinsam zu einer Veranstaltung zu Auswirkungsanalysen und besserer Kommunikation in der Finanzberichterstattung in Rom eingeladen. Ein umfassender Bericht von der Veranstaltung steht jetzt zur Verfügung.

Teilnehmer und Podiumsmitglieder wurden von Paolo Gnes (Präsident des Verwaltungsrats des OIC) und Jean-Paul Gauzès (Päsident des EFRAG-Boards) zu der gut besuchten Veranstaltung begrüßt. Es folgten eine Rede von IASB-Mitglied Françoise Flores zum künftigen Fokus der Finanzberichterstattung sowie zwei Podiumsdiskussionen zu Auswirkungsanalysen (moderiert von Angelo Casò (Vorsitzender des OIC und EFRAG-Boardmitglied)) und zu besserer Kommunikation in der Finanzberichterstattung (moderiert von Prof. Dr. Andreas Barckow (Präsident des DRSC und Vize-Präsident des EFRAG-Boards)).

Den ausführlichen Bericht im Umfang von 17 Seiten finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Oktober 2017

26.10.2017

Der IASB ist am 24. und 25. Oktober 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Dienstag, 24. Oktober

Die Sitzung begann mit einer Unterrichtseinheit über Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung. Im Rahmen einer Unterrichtseinheit verlangt der Stab keine Beschlüsse des Boards. Der Board hat sich schon einige Zeit mit der Frage befasst, wie die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts effektiver, aber kostengünstiger durchgeführt werden kann. Bei diesem Treffen erbat der Stab Rückmeldungen zu drei Themen. Das erste war, ob es ein einziges Modell für die Bemessung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geben sollte (beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder Nutzungswert) und ob der "dynamische Vorerwerbsspielraum" in die Werthaltigkeitsprüfung einzubeziehen ist. Das zweite Thema war, ob eine Entlastung von der vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts gewährt werden soll und ob eine Änderung der Berechnung des Nutzungswerts vorgenommen werden sollte. Das dritte war die Angemessenheit der Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert. Mehrere Boardmitglieder äußerten sich besorgt über die Erweiterung des Projektumfangs und merkten an, dass es sich hierbei um ein Projekt mit engem Umfang als Ergebnis der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 handeln sollte. Dementsprechend ist der nächste Schritt wahrscheinlich ein Entwurf und kein Diskussionspapier.

Im September beschloss der Board vorläufig, eine Änderung von IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler vorzuschlagen, um die Undurchführbarkeitsschwelle für die rückwirkende Anwendung freiwilliger Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich aus Agendaentscheidungen ergeben, zu senken. Der Board entschied, mit den vorgeschlagenen Änderungen fortzufahren und eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen zu gewähren. Er erwartet, einen entsprechenden Entwurf im ersten Quartal 2018 veröffentlichen zu können.

Die Sitzung zu preisregulierten Geschäftsvorfällen konzentrierte sich auf Rückmeldungen von der WSS-Sitzung, die Ende September 2017 stattfand. Obwohl sich die Standardsetzer im Allgemeinen unterstützend aussprachen, wurden einige spezifische Bedenken geäußert. Die Beratungsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen trifft sich am 26. Oktober.

Der Board genehmigte die Finalisierung der Änderungen an der IFRS-Taxonomie für IFRS 17 Versicherungsverträge. Allerdings wurde das Fehlen jeglicher formeller Stellungnahmen thematisiert.

Der Tag endete mit einer Diskussion über die Definition eines Geschäftsbetriebs. Der Stab hat sechs Unterschiede zwischen der vorgeschlagenen IASB-Definition und der (bereits finalisierten) überarbeiteten Definition des FASB identifiziert. Der Board entschied, die Änderungen zu finalisieren. Die Änderungen sollen im ersten Halbjahr 2018 veröffentlicht werden und für Unternehmenszusammenschlüsse für Berichtsperioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.

Mittwoch, 25. Oktober

Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu, in das Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle auch Restrukturierungen aufzunehmen, die keine Unternehmenszusammenschlüsse sind.

Der letzte Tagesordnungspunkt war das Rahmenkonzept. Der aktuelle Entwurf wurde einer externen Überprüfung auf grundlegenden konzeptionelle Fehler unterzogen, und der Stab hat dem Board Fragen aus dieser Überprüfung vorgelegt. Bei dieser Sitzung wurden zwei Themen behandelt. Das erste bezog sich auf die Definition einer Schuld und Bedenken, dass die Formulierung "keine praktische Möglichkeit der Vermeidung bei Unternehmensfortführung" künftige Kosten erfasst. Der Board stimmte der Einschätzung des Stabs zu, dass dies eher mit Formulierungsaspekten als mit Schwächen in den Entscheidungen des Boards zusammenhängt. Das zweite Thema war der Mangel an Klarheit der Verbindung zwischen verantwortungsvoller Unternehmensführung und der Zielsetzung der Finanzberichterstattung. Der Board verwarf die Empfehlung des Stabs, in Kapitel 1 des überarbeiteten Rahmenkonzepts ein Flussdiagramm aufzunehmen, um den Zusammenhang zwischen dem Ziel der Mehrzweckfinanzberichterstattung und den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Informationen zu verdeutlichen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile und die auf dieser Grundlage erfolgten Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Neue Besetzung des EFRAG-Boards bekanntgegeben

26.10.2017

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat drei neue Berufungen in den EFRAG-Board sowie die Wiederberufung des EFRAG-Vizepräsidenten bekanntgegeben.

Die drei neuen Mitglieder sind:

  • Rosa Bruguera (Banken, Spanien)
  • Luca Cencioni (Industrie, Italien)
  • Enrique Ortega (Standardsetzer, Spanien)

Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsident des DRSC, wurde als Vizepräsident des Boards wiederberufen.

Eine Presseerklärung zu den Berufungen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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