Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 16

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29.09.2017

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB Stellung zu seinem Entwurf ED/2017/4 'Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16)' genommen, der im Juni 2017 veröffentlicht wurde..

Wir stimmen der vorgeschlagenen Änderung von IAS 16 Sachanlagen nicht zu und teilen viele der Bedenken aus der alternativen Sichtweise, die im Entwurf enthalten ist. Wir sind der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen in erster Linie Auswirkungen für Unternehmen im Energie- und Rohstoffsektor haben wird, wo die Errichtung eines Vermögenswerts ein langer und komplexer Prozess sein kann, der mit vielen Kosten (auch der Kosten für Tests) verbunden ist, die damit in Zusammenhang stehen, den Vermögenswert in den Zustand zu bringen, der notwendig ist, damit er in der von der Unternehmensleitung beabsichtigten Weise genutzt werden kann.

Wir empfehlen, dass die Sachverhalte, die sich aus diesen Aktivitäten gründlich durchdacht werden (bspw. die Buchungseinheit für Sachanlagen, die sich auf eine umfangreiche Bergbauentwicklung beziehen, und die Bestimmung des Zeitpunkts, wann ein solcher Vermögenswert als zur Verwendung bereitstehend anzusehen ist). Auch ähnliche Sachverhalte aus anderen Branchen sollten berücksichtigt werden, bevor Änderungen an bestimmten IFRS vorgenommen werden, weil sehr eng umrissene Änderungen wie die im Entwurf vorgeschlagene nicht alle Sachverhalte adressieren können und das Risiko unbeabsichtiger Konsequenzen bergen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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