DRSC verabschiedet DRÄS 8

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22.09.2017

Das DRSC hat heute in seiner 26. Öffentlichen Sitzung den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard (DRÄS) Nr. 8 verabschiedet, mit dem DRS 20 'Konzernlagebericht' an die geänderten gesetzlichen Anforderungen angepasst wird, die sich aus dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ergeben.

Im Wesentlichen erhält DRS 20 durch die Änderungen zwei neue Abschnitte (Angaben zum Diversitätskonzept für die Leitungsorgane und die nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung). Darüber hinaus werden mit DRÄS 8 redaktionelle Anpassungen an sämtlichen Standards vorgenommen.

Der geänderte DRS 20 wird mit der nächsten Ergänzungslieferung für die Deutschen Rechnungslegungs Standards noch im Jahr 2017 erscheinen. Da das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz bereits in Kraft getreten ist, stellt das DRSC im Vorfeld eine Übersicht zur Verfügung, aus der sich die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu E-DRÄS 8 entnehmen lassen, so dass man erkennen kann, was sich seit dem im Juni 2017 veröffentlichten Entwurf noch geändert hat.

Auf der Internetseite des DRSC finden Sie die entsprechende Presseerklärung mit Zugang zur Übersicht über die Änderungen.

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