Stellungnahme des DRSC zum Diskussionspapier zu Angabeprinzipien

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27.09.2017

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2017/1 'Angabeninitiative — Angabeprinzipien' Stellung genommen, das im März 2017 herausgegeben wurde. In Ergänzung hat das DRSC auch seine Stellungnahme an EFRAG übermittelt, in der sich der IFRS-Fachausschuss den Zusatzfragen von EFRAG zum IASB-Diskussionspapier widmet.

In seiner Stellungnahme stimmt das DRSC der im Diskussionspapier zugrunde liegenden Problembeschreibung generell zu und hinterfragt kritisch die vorläufige Sichtweise von EFRAG, dass die Problematik von Angabenüberlast nicht ausreichend betont werde.

Es wird vom DRSC zudem darauf verwiesen, dass sich nicht alle skizzierten Problempunkte für eine effektivere und effizientere Kommunikation von Abschlussinformationen im IASB-Aufgabenbereich adressieren lassen.

Obwohl die Problembeschreibung im Diskussionspapier als sachgerecht angesehen wird, bemängelt das DRSC in seiner Stellungnahme, dass wichtige Sachverhalte nicht bzw. nur ungenügend thematisiert werden. So fehle beispielsweise einer grundsätzlichen Debatte hinsichtlich des Detailierungsgrades für Anforderungen zu Anhangangaben in den IFRS-Vorschriften.

Ebenso vermisst das DRSC im Diskussionspapier eine Diskussion zur elektronischen Berichterstattung und ihren möglichen Einfluss auf die IFRS-Vorgaben.

In der Stellungnahme wird auch in Ergänzung zur Adressierung der Detailfragen im Diskussionspapier erörtert, dass sich ein Teil der Angabenproblematik auf die Entwicklung und Formulierung von Vorschriften für Anhangangaben durch den IASB zurückführen lässt. In diesem Kontext betont das DRSC, dass für eine Verbesserung der Berichterstattung von Anhangangaben eine ganzheitliche Überprüfung aller Anforderungen durch den IASB im Fortgang des Projekts notwendig erscheine.

Zu den englischsprachigen Stellungnahmen auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier:

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