Mitschriften von der IASB-Sitzung im September 2017

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29.09.2017

Der IASB ist am 20. und 21. September 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Mittwoch, 20. September

Die Sitzung begann mit einer Fortsetzung der Hintergrundsitzungen, die darauf abzielen, dem Board dynamisches Risikomanagement verständlich zu machen. Schwerpunkt dieser Sitzung waren das Vorauszahlungsrisiko und das Kapazitätskonzept (ob ein Unternehmen über ausreichend Grundgeschäfte verfügt, die in einer Sicherungsbilanzierung designiert werden könnten).

Der Board hat drei IFRS-Umsetzungsfragen erörtert:

  • Der Board wird eine mögliche Änderung an IAS 8 im Hinblick darauf, eine Änderung einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode als Ergebnis einer Agendaentscheidung prospektiv umzusetzen, weiter verfolgen;
  • der Board wird seine vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 in Bezug auf Planänderungen, -kürzungen und -erfüllungen finalisieren, aber nicht die vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 in Bezug auf die Verfügbarkeit einer Erstattung;
  • der Board wird die jährlichen Verbesserungen 2015-2017 mit drei Themen finalisiert: IAS 12 und die ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden; IAS 23 und das speziell aufgenommene Fremdkapital, wenn ein Vermögenswert fertiggestellt wurde; und IFRS 3 und IFRS 11 und die erstmalige Bewertung, wenn ein Unternehmen Kontrolle über ein gemeinschaftliche Geschäftstätigkeit erlangt. Die Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 hatten einen eigenen Entwurf, aber wurden in die jährlichen Verbesserungen aufgenommen. Die endgültigen Änderungen sollen im Dezember 2017 veröffentlicht werden.

Der Tag schloss mit einer Fortführung der Erörterungen zu preisregulierten Geschäftsvorfällen. Schwerpunkt dieser Sitzung war die Erstbewertung, wenn einem Unternehmen Kosten über die ursprüngliche Schätzung hinaus entstehen und die regulatorische Vereinbarung dem Unternehmen gestattet, diese Kosten über mehr als eine Berichtsperiode wieder einzuholen, indem der berechnete Preis erhöht wird. Der Board sprach sich dafür aus, den Zeitwert des Geldes zu berücksichtigen, wenn der regulatorische Vermögenswert bewertet wird, aber es gab geteilte Ansichten dazu, wie das Recht, eine Rendite zu erzielen, bilanziert werden soll.

Donnerstag, 21. September

Das erste Mal seit April 2016 hat der Board Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle erörtert. Der Zweck dieser Sitzung war, dem Board einen Rückblick über frühere Sitzungen zu gewähren. Der Stab beabsichtigt, dem Board in Zukunft weitere Papiere vorzustellen und 2018 ein Diskussionspapier herauszugeben.

Der Board wurde kurz über den aktuellen Stand des Forschungsprogramms informiert.

Der Board hat seine Erörterungen zu primären Abschlussbestandteilen fortgesetzt. Der Board hat entschieden, die Entwicklung einer EBIT-Zwischensumme im Vergleich zur Entwicklung einer durch die Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahl zu priorisieren. Er beabsichtigt, den Ausdruck 'Gewinn vor Finanzierung und Ertragsteuern' zu verwenden. Der Board hat außerdem zugestimmt, eine Anlagekategorie in die Darstellung der finanziellen Leistung aufzunehmen, obwohl diese nicht dieselbe sein wird wie die Kategorie der Anlagetätigkeiten in der Kapitalflussrechnung. Der Board sprach sich dagegen aus, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteäquivalente als Stellvertreter für Barmittel und temporäre Anlagen überschüssiger Barmittel zu verwenden, die Teil der Kapitalstruktur des Unternehmens sind.

In den Papieren für die Sitzung wurden außerdem die Vorschriften in IAS 1 betrachtet, die der Angabe von Aufwendungen nach Funktion oder Art gelten. Der Board entschied, dass die Auswahlmöglichkeit erhalten bleib soll, aber dass zusätzliche Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt werden sollen, wie die angemessendste Methode ausgewählt wird. In den Leitlinien würde nahegelegt, dass die Angabe nach Art wahrscheinlich die entscheidungsnützlichsten Informationen bietet, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die natürlichen Komponenten Funktionen auf einheitliche und nicht voreingenommene Art zuzuweisen.

Der letzte Tagesordnungspunkt war das Rahmenkonzept. Der gegenwärtige Entwurf wurde einer letzten Fehlerprüfung unterzogen. In diesem Entwurf bezieht sich die Grundlage für Schlussfolgerungen auf eine Abwägung zwischen Relevanz und getreuer Darstellung, aber im Rahmenkonzept finden sich kein explizites Prinzip oder irgendwelche Leitlinien dazu, wie eine solche Abwägung zu treffen wäre. Dies wurde von den Prüfern als eine Schwäche identifiziert. Der Board entschied, dass im Rahmenkonzept diese Abwägung anerkannt wird, aber dass keine Leitlinien hinzugefügt werden sollten, wie diese Abwägung erfolgt, wenn der IASB Standards setzt.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile und die auf dieser Grundlage erfolgten Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

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