IASB gibt IFRS-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit heraus

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14.09.2017

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein zweites IFRS-Leitliniendokument 'Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen' herausgegeben. Mit dem Leitliniendokument sollen Unternehmen beim Ausweis von Finanzinformationen unterstützt werden, die für bestehende und potentielle Anleger, Kapital- und andere Kreditgeber entscheidungsnützlich sind, wenn diese Entscheidungen in Bezug darauf treffen, ob sie dem Unternehmen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

 

Hintergrund

Das Projekt zu Wesentlichkeit des IASB entstand als der Angabeninitiative des IASB, die 2012 angestoßen wurde. Das erste Dokument, das im Rahmen der Initiative veröffentlicht wurde war die Zusammenfassung der Rückmeldungen vom Angabeforum vom Mai 2013, in der die Erwägung einer Reihe von weiteren Initiativen einschließlich eines Projekts zu Wesentlichkeit angekündigt wurde, in dessen Rahmen entweder Anwendungsleitlinien oder Lehrmaterialien zu Wesentlichkeit mit Hilfe eines Beirats entwickelt werden sollten.

Ein Entwurf eines Leitliniendokuments zu Wesentlichkeit wurde am 28. Oktober 2015 herausgegeben, allerdings wurde nachfolgend klar, dass einige der vorgeschlagenen Leitlinien verbindlich sein müssten, wenn sie den gewünschten Effekt haben sollten. Daher wurde das Projekt aufgespalten in eine Teil, als dessen Ergebnis ein Leitliniendokument veröffentlicht werden sollte, und in einen Teil, der zu Änderungen an IAS 1 und IAS 8 führen sollte. Sowohl das endgültige Leitliniendokument als auch der Entwurf vorgeschlagener Änderungen wurden heute veröffentlicht. Weiterführende Informationen zum Entwurf ED/2017/6 Definition von wesentlich (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8) finden Sie hier.

 

Zielsetzung und Anwendungsbereich

Die Zielsetzung des IFRS-Leitliniendokuments Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen besteht darin, die Unternehmensleitung beim Ausweis von Finanzinformationen über das Unternehmen zu unterstützen, die für bestehende und potentielle Anleger, Kapital- und andere Kreditgeber entscheidungsnützlich sind, wenn sie Entscheidungen in Bezug darauf treffen, ob sie dem Unternehmen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Das Leitliniendokument ist auf die Erstellung von Abschlüssen nach den vollen IFRS anzuwenden. Es ist nicht auf Unternehmen ausgerichtet, die den IFRS für KMU anwenden.

 

Generelle Eigenschaften von Wesentlichkeit

Das Leitliniendokument arbeitet mit der Definition von Wesentlichkeit im gegenwärtigen Rahmenkonzept. Ähnliche Definitionen finden sich in IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler. Der IASB arbeitet allerdings derzeit an einer neuen Definition von Wesentlichkeit (s. Entwurf ED/2017/6 Definition von wesentlich (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8)), und der IASB hält fest, dass, wenn an der Definition von Wesentlichkeit in IAS 1 und IAS 8 Änderungen als Ergebnis der Vorschläge im Entwurf vorgenommen werden, diese auch als Folgeänderungen im Leitliniendokument zu Wesentlichkeit und im überarbeiteten Rahmenkonzept vorgenommen werden.

Im Leitliniendokument wird festgehalten, dass die Notwendigkeit von Wesentlichkeitsentscheidungen grundlegend in der Abschlusserstellung ist und sich auf Ansatz, Bewertung, Ausweis und Angaben erstreckt. Wenn beurteilt wird, ob Informationen wesentlich sind, berücksichtigt ein Unternehmen seinen eigenen spezifischen Umstände und die Informationsbedürfnisse der primären Adressaten seines Abschlusses.

 

Prozessmodell der Wesentlichkeitseinschätzung

Im Leitliniendokument wird festgehalten, dass es Unternehmen es hilfreich finden kann, einem systematischen Prozess beim Fällen und Wesentlichkeitsentscheidungen zu folgen. Ein vierstufiges Prozessmodell wird beispielhaft angegeben.

  • Schritt 1. Das Unternehmen identifiziert Informationen, die potentiell wesentlich sind. Dabei berücksichtigt es die IFRS-Vorschriften, die auf seine Geschäftsvorfälle, sonstigen Ereignisse und Bedingungen anzuwenden sind, und die Informationsbedürfnisse seiner primären Adressaten.
  • Schritt 2. Das Unternehmen beurteilt dann, ob die in Schritt 1 identifizierten Informationen wesentlich sind. Bei dieser Beurteilung müssen quantitative (Größe) und qualitative (Wesen) Faktoren berücksichtigt werden.
  • Schritt 3. In einem nächsten Schritt strukturiert das Unternehmen die Informationen im Abschlussentwurf auf eine Art und Weise, die klare und präzise Kommunikation unterstützt.
  • Schritt 4. Im wichtigsten Schritt würdigt das Unternehmen die Informationsdarstellung als Ganzes im Kontext des gesamten Abschlussentwurfs. Es muss beurteilt werden, ob die Informationen sowohl für sich genommen als auch in Kombination mit anderen Informationen wesentlich ist. Diese abschließende Beurteilung kann dazu führen, dass zusätzliche Informationen aufgenommen werden oder Informationen gestrichen werden, die jetzt als unwesentlich zu betrachten sind, dass Informationen zusammengefasst, aufgegliedert oder umstrukturiert werden oder dass der Prozess noch einmal ab Schritt 2 aufgenommen werden muss.

 

Status und Zeitpunkt des Inkrafttretens

Das Leitliniendokument stellt keinen IFRS dar. Daher müssen Unternehmen, die die IFRS anwenden, das Leitliniendokument nicht verpflichtend anwenden. Es sollte allerdings bedacht werden, dass Wesentlichkeit ein grundlegendes Prinzip der IFRS ist. Das Leitliniendokument ist nicht mit einem Zeitpunkt des Inkrafttretens versehen; es kann sofort angewendet werden.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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