September

Artikel zur Rolle der Überprüfungen nach der Einführung

05.09.2017

Das IASB-Mitglied Gary Kabureck hat einen Beitrag für die Internetseite des IASB mit dem Titel 'Ein holistischer Blick auf die IFRS: Die Rolle der Überprüfungen nach der Einführung' geschrieben.

Der Artikel soll sicher auch daran erinnern, dass Stellungnahmen zur Bitte um Informationsübermittlungen, die der IASB im Rahmen seiner Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 bis zum 22. September 2017 beim IASB eingehen müssen.

Der wesentliche Grund für den Artikel scheint jedoch Erwartungsmanagement zu sein. Wie Kabureck erläutert ist die Überprüfung nach der Einführung nicht dazu gedacht, den vollständigen zugrunde liegenden Standard noch einmal grundsätzlich zu überprüfen. Vielmehr liegt der Zweck des Prozesses darin, den folgenden Fragen nachzugehen:

  • Wurde die Zielsetzung des Standards erreicht?
  • Funktionieren schwierige oder herausfordernde Vorschriften wie beabsichtigt?
  • Sind seit Veröffentlichung des Standards neue Sachverhalte aufgetreten? 
  • Entsprechen die Umsetzungskosten den Erwartungen?

Und dennoch hält Kabureck fest, dass der Board auch dann noch entscheiden kann, keine Änderungen am Standard vorzunehmen, selbst wenn mögliche Verbesserungen identifiziert werden:

Das liegt daran, dass unsere Anwender eine stabile Finanzberichterstattungsplattform wollen, und geringfügige Änderungen fallen eventuell durch die Kosten-Nutzen-Prüfung; die Umsetzung selbst geringfügiger Änderungen fordert ein beträchtlichen Zeitaufwand sowohl bei den Anwendern als auch beim Board.

Den vollständigen Artikel in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Öffentliche Diskussion zur CSR-Umsetzung - Veranstaltungsunterlage und Ergebnisse

04.09.2017

Das DRSC hat am 31. August 2017 zu einer etwa vierstündigen öffentlichen Diskussion zur Umsetzung der CSR-Richtlinie nach Frankfurt eingeladen. Die Fachausschüsse des DRSC arbeiten derzeit an einer Ergänzung von DRS 20 'Konzernlagebericht' um einen Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung, um Unternehmen eine Hilfestellung bei der Anwendung zu bieten.

Die Veranstaltung war sehr gut besucht, und es entspannen sich lebhafte Diskussionen, bei denen vor allem auch die Unternehmensvertreter wertvolle Einblicke in ihre derzeitige und künftig geplante Berichterstattung gaben.

Von der Veranstaltung stehen jetzt der als Diskussionsgrundlage verwendete Foliensatz sowie ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Wir weisen auch noch einmal darauf hin, dass die Sitzungen des DRSC per Live-Stream verfolgt werden können - IFRS-Fachausschuss und HGB-Fachausschuss werden morgen gemeinsam die Ergebnisse der öffentlichen Diskussion und das weitere Vorgehen erörtern. Bindeglieder zwischen der öffentlichen Diskussion und der Sitzung der Fachausschüsse werden neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des DRSC und den beiden Mitarbeitern, die das Thema präsentierten und die Diskussion moderierten, auch die Fachausschussmitglieder Prof. Dr. Fink (HGB) und Prof. Dr. Kirsch (IFRS) sein, die das Thema aus dem Publikum mitdiskutierten. Zugang zur Sitzungsseite für morgen haben Sie hier.

Das DRSC weist außerdem darauf hin, dass am 11. September 2017 eine weitere öffentliche Diskussion zu einem ähnlich gelagerten Thema (IASB-Diskussionspapier zu Angabeprinzipien) stattfindet. Weiterführende Informationen finden Sie hier (nachträgliche Anmeldungen nimmt das DRSC noch entgegen).

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS Interpretations Committee

04.09.2017

Das IFRS Interpretations Committee wird am 12. September 2017 seine nächste Sitzung abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Das Committee wird die Rückmeldungen zu sechs Sachverhalten erörtern, bei denen es sich vorläufig entschieden hatte, diese nicht auf die Agenda zu nehmen:

  • IFRS 9 Finanzinstrumente - Finanzielle Vermögenswerte, die für die Wahlmöglichkeit des Ausweises im sonstigen Gesamtergebnis qualifizieren
  • IAS 12 Ertragsteuern - Zinsen und Strafzahlungen
  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - Tochtergesellschaft als Erstanwender
  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen - Kosten, die bei der Bestimmung, ob ein Vertrag belastend ist, berücksichtigt werden
  • IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte - Vermögenswerte, die zu Promotionszwecken erworben werden
  • IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures - Assoziiertes Unternehmen oder Joint Venture und gemeinsame Kontrolle

Der Stab empfiehlt, dass das Committee all diese Agendaentscheidungen finalisiert. In einem Fall (belastende Verträge) empfiehlt der Stab außerdem, den IASB aufzufordern, ein entsprechendes eng umrissenes Projekt in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen.

Des Weiteren wird das Committee drei neue Sachverhalte erörtern:

  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden — Muster der Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag
  • IAS 41 Landwirtschaft — Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
  • IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures — Einbringung von Sachanlagen in ein assoziiertes Unternehmen

Bei allen drei Sachverhalten empfiehlt der Stab, dass das Committee diese nicht auf seine Agenda nimmt. Im Fall der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Landwirtschaft empfiehlt der Stab jedoch, dass dem IASB vorgeschlagen werden sollte, eine geringfügige Änderung an IAS 41 im Rahmen seiner nächsten jährlichen Verbesserungen vorzunehmen, um eine Inkonsistenz in IAS 41 zu beseitigen.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

DRSC veröffentlicht Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards

01.09.2017

Das DRSC hat heute E-DRS 33 'Währungsumrechnung im Konzernabschluss' veröffentlicht. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 31. Oktober 2015 erbeten.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs verfolgt das DRSC das Ziel, die Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308a HGB sowie die Grundsätze zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen als Teil der konzerneinheitlichen Bewertung nach § 308 HGB zu konkretisieren und die in diesem Zusammenhang bestehenden Zweifelsfragen zu adressieren. Der Standardentwurf wurde mit Unterstützung der DRSC-Arbeitsgruppe Währungsumrechnung erarbeitet.

Sie können sich den Entwurf hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

7. Symposium des ANC zur Rechnungslegungsforschung

01.09.2017

Am 11. Dezember 2017 wird der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) sein 7. Symposium zur Rechnungslegungsforschung in Paris abhalten. Das Thema des Symposiums ist "Rechnungslegung und Digitalisierung".

Das Symposium soll Forscher im Bereich Rechnungslegung, Vertreter internationaler Standardsetzer, Finanzvorstände und Leiter Rechnungslegung, Prüfer und Rechnungsleger zusammenbringen. In einer Reihe von Gesprächsrunden sollen die rechnungslegerischen Herausforderungen im Zusammenhang mit technologischen Entwicklungen und der Digitalisierung der Wirtschaft erörtert werden. Fragen sollen sein, welche Auswirkungen solche Entwicklungen auf die gegenwärtigen Rechnungslegungs- und Finanzvorschriften haben können und ob diese Vorschriften für das Verständnis und die Bewertung von digitaler Geschäftstätigkeit relevant bleiben.

Die Teilnahme am Symposium ist kostenfrei, allerdings ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Auf der Internetseite des ANC finden Sie weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung.

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