2017

IDW nimmt Stellung zum den vorgeschlagenen Änderungen an DRS 20

16.08.2017

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf seiner Internetseite seine Stellungnahme zum DRSC-Entwurf E-DRÄS 8 'Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht'' veröffentlicht.

E-DRÄS 8 wurde im Juni 2017 veröffentlicht und gilt einer kurzfristigen Ergänzung von DRS 20, um Unternehmen eine Interpretationshilfe an die Hand zu geben, mit der das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) angewendet werden kann.

Das IDW unterstützt in seiner Stellungnahme die vorgeschlagenen Änderungen und insbesondere die Empfehlung, im Falle einer integrierten Berichterstattung eine Übersicht aufzunehmen, an welcher Stelle im Konzernlagebericht die Inhalte der nicht-finanziellen Erklärung zu finden sind. Es regt aber an, deutlicher herauszustellen, dass bei der Risikoberichterstattung in der neuen nicht-finanziellen Erklärung regelmäßig ein (in Abhängigkeit vom Einzelfall) deutlich längerer Zeitraum zu beachten sein wird als in der herkömmlichen Lageberichterstattung.

Zugang zur Stellungnahme im Umfang von 12 Seiten haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Insgesamt sind zu den Änderungsvorschlägen des DRSC rund 20 Stellungnahmen eingegangen, die Sie am Ende dieser Projektseite des DRSC finden.

DRSC veröffentlicht Stellungnahmen zu jüngsten Konsultationsdokumenten

15.08.2017

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite die Stellungnahmen zur Verfügung, die zu E-DRÄS 8 und E-AH 4 eingegangen sind.

E-DRÄS 8 Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht' wurde im Juni 2017 veröffentlicht und gilt einer kurzfristigen Ergänzung von DRS 20, um Unternehmen eine Interpretationshilfe an die Hand zu geben, mit der das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) angewendet werden kann. Die eingegangenen Stellungnahmen finden sich am Ende dieser Projektseite des DRSC. Bitte beachten Sie, dass es auch noch möglich ist, sich zur öffentlichen Diskussion zu diesem Thema am 31. August anzumelden. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

E-AH 4 Anwendungshinweis zu IFRS 2 wurde ebenfalls im Juni 2017 veröffentlicht und soll folgende Fragen beantworten: Zu welchem Zeitpunkt ist die separate Darstellung der Kompensationszahlung als bar erfüllte anteilsbasierte Vergütung erforderlich und wie erfolgt die bilanzielle Abbildung? Die eingegangenen Stellungnahmen finden sich am Ende dieser Projektseite des DRSC.

IAASB, IESBA und IAESB betonen Notwendigkeit größerer professioneller Skepsis

15.08.2017

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) und der International Accounting Education Standards Board (IAESB) haben gemeinsam 'Hin zu verbesserter professioneller Skepsis' veröffentlicht.

Die drei Standardsetzer, die unter dem internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) angesiedelt sind und sich Prüfungs-, Ethik- sowie Aus- und Weiterbildungsstandards widmen, betonen die Bedeutung verbesserter professioneller Skepsis angesichts der zunehmenden Komplexität von Unternehmens- und Finanzberichterstattung, verstärkter Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen, Änderungen von Geschäftsmodellen aufgrund technologischer Entwicklungen und der grundsätzlichen Abhängigkeit der Öffentlichkeit von verlässlicher Finanzberichterstattung.

Zugang zu der englischsprachigen Publikation haben Sie auf der Internetseite des IFAC.

IDW aktualisiert Prüfungsstandard zum Deutschen Corporate Governance Kodex

14.08.2017

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seinen 'IDW Prüfungsstandard: Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung (IDW PS 345)' aktualisiert.

Anlass der Aktualisierung waren die jährlichen Änderungen des Kodex, der in seiner neuen Fassung am 24. April 2017 bekannt gemacht wurde. Außerdem wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IDW. Zugang zu neuesten Fassung des Kodex haben Sie auf der Internetseite der zuständigen Regierungskommission.

Veranstaltung zum Diskussionspapier zu Angabeprinzipien in Hongkong

11.08.2017

Am Dienstag, den 5. September 2017 laden das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) und der IASB zu einer Einbindungsveranstaltung zum IASB-Diskussionspapier DP/2017/1 'Angabeninitiative — Angabeprinzipien' in Hongkong ein.

Bei der Veranstaltung sollen die wesentlichen Aspekte des Diskussionspapiers anhand folgender Fragen erörtert werden:

  • Was macht wirksame Kommunikation in Finanzberichten aus?
  • Was ist eine getreue Leistungsabbildung anhand von Kennzahlen wie bspw. EBITDA?
  • Wann, wo und wie sollten Finanzinformationen angegeben werden?

Weiterführende Informationen zur Veranstaltung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS-Fachausschusses

10.08.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 4. und 5. September 2017 in Berlin tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 61. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • IASB DP/2017/1 Angabeprinzipien
  • IDW ERS HFA 48 Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9, Fortsetzung 3. Teil
  • EFRAG-Indossierung IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • E-DRÄS 8 Überarbeitung DRS 20 aufgrund CSR-RLUG

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IDW nimmt Stellung zum Entwurf eines DRSC-Anwendungshinweises zu IFRS 2

09.08.2017

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zum Entwurf des DRSC-Anwendungshinweises E-AH4 Stellung genommen, der die Bilanzierung von Kompensationszahlungen bei in Eigenkapitalinstrumenten erfüllten anteilsbasierten Mitarbeitervergütungen mit Nettoerfüllungsvereinbarungen zum Thema hat.

Das IDW empfiehlt in seiner Stellungnahme gegenüber dem DRSC, dass der Anwendungshinweis und insbesondere das hierin enthaltene Beispiel näher für den deutschen Rechtsraum spezifiziert werden sollte und sieht Klärungs- bzw. Präzisierungsbedarf hinsichtlich einzelner Punkte, bspw. im Hinblick auf die Frage, ob auch das Abführen von (Sozial-)Abgaben durch das Unternehmen für den Mitarbeiter im Einklang mit den Änderungen von IFRS 2 steht.

Die Stellungnahme des IDW sowie die entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IDW.

Entwurf einer überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme

07.08.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat einen Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 15 'Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB)' herausgegeben.

Die Überarbeitung gilt der Klarstellung des Ausweises laufender Zinszahlungen von Swaps bei Kreditinstituten.

Sie können sich den Entwurf von der Internetseite des AFRAC herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 5. September 2017 erbeten.

IDW RS HFA 24 'Angabepflichten des IFRS 7 zu Finanzinstrumenten' geändert

04.08.2017

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt bekannt, dass die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung angepasst wurde, weil internationale Standards zum 1. Januar 2018 weitgehend abgelöst werden.

Neue Auslegungen zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben sind nicht Gegenstand der Überarbeitung.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

04.08.2017

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei IFAC, IIRC, AICPA und SASB.

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) und der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) haben gemeinsam Creating Value for SMEs through Integrated Thinking: The Benefits of Integrated Reporting herausgegeben. In der Publikation wird unterstrichen, wie KMU von integriertem Denken und integrierter Berichterstattung profitieren können, wobei betont wird, dass das prinzipienbasierte IIRC-Rahmenkonzept gezielt flexibel gestaltet wurde, sodass KMU es für ihre Situation anwenden können. Zugang zur Publikation haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC.

Der IIRC hat außerdem seinen eigenen integrierten Bericht veröffentlicht, in dem hervorgehoben wird, dass integrierte Berichterstattung immer weiter global ausbreitet. Der Bericht von 22 Seiten zeigt auch die eigene Lernkurve in der integrierten Berichterstattung, da der Bericht im Vergleich zum Vorjahr (50 Seiten) verschlankt und präziser gestaltet wurde. Der integrierte Bericht steht Ihnen auf der Internetseite des IIRC zur Verfügung.

Das amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat Attestation Engagements on Sustainability Information (Including Greenhouse Gas Emissions Information) herausgegeben, um Prüfern, die Güteaussagen zu Informationen zu Unternehmens-, sozialen und Umweltleistungen von Unternehmen treffen, unterstützende Leitlinien für die Beurteilung an die Hand zu geben. Der Leitfaden ist über die Presseerklärung auf der Internetseite des AICPA verfügbar.

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat sein fachliches Arbeitsprogramm 2017 bekanntgegeben. Übergreifende Themen, die identifiziert wurden und adressiert werden sind Humankapitalsteuerung, Cyber-Sicherheit, Wasserrisiken und Klimarisiken. In Bezug auf Letzteres wird der SASB auch die jüngst veröffentlichten Empfehlungen der Task Force on Climate Related Financial Disclosure (TCFD) in jeder Branche berücksichtigen, in der Klimarisiken ein wesentlicher Faktor sind. Das Arbeitsprogramm 2017 steht Ihnen auf der Internetseite des SASB zur Verfügung.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.