2017

Tagesordnung für die Januarsitzung des IASB

06.01.2017

Der IASB wird am 18. Januar 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Bei der eintägigen Sitzung werden drei Themen jeweils etwa zwei Stunden lang erörtert: Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13, symmetrische Vorauszahlungsoptionen nach IFRS 9 sowie das Rahmenkonzept. Außerdem gibt es einen sehr kurzen Sitzungsteil zu Wahlrechten bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Bilanzierungsschätzungen.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

SEC-Vorsitzende betont, dass hochwertige, global akzeptierte Rechnungslegungsstandards eine US-amerikanische "Notwendigkeit" sind

06.01.2017

In einer öffentlichen Erklärung zu globaler Rechnungslegung, die am 5. Januar 2017 veröffentlicht wurde, betont Mary Jo White, Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), dass die Stärke der amerikanischen Kapitalmärkte davon abhinge, dass die Anleger wüssten, dass sie sich auf die ihnen zur Verfügung stehenden Finanzinformationen verlassen können, wenn sie Anlageentscheidungen fällen. Und da US-amerikanische Anleger auch viele Anlageentscheidungen auf Grundlage von IFRS-Abschlüssen träfen, wäre es eine der "höchsten Prioritäten" der SEC, sicherzustellen, dass die IFRS - -ebenso wie US-GAAP - von höchster Qualität seien.

Während White anerkannte, dass es in diesem Bereich seit 2010 keine offiziellen Maßnahmen der SEC gegeben habe und dass weitere Maßnahmen in den Händen ihres Nachfolgers Clayton liegen würden, nannte sie sie letzten Jahre dennoch einen Erfolg:

Obwohl der FASB und der IASB ihre vereinbarten priorisierten Konvergenzprojekte abgeschlossen haben, darf dieser Meilenstein nicht das Ende der intensiven Zusammenarbeit darstellen, die zwischen den beiden Boards in den letzten Jahren stattgefunden hat. Diese Bemühungen haben bedeutend die Qualität der Rechnungslegungsstandards in einigen wichtigen Bereichen verbessert, einschließlich der jüngsten Verringerung der vielen Unterschiede in den Rechnungslegungsstandards für Erlöserfassung, Leasingverhältnisse, Kreditverluste bei Finanzinstrumenten sowie Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

Sie hielt auch fest, dass dieser Fortschritt sehr wichtig sei und fortgeführt werden müsse, da beide Boards und die Anleger aus einem anhaltenden gegenseitigen Engagement großen Nutzen ziehen würden. White schloss:

Die Vereinigten Staaten können es sich nicht leisten, bei diesem Thema kurzsichtig zu sein, wenn man den Nutzen dieser Bemühungen für alle involvierten Parteien sieht. Starke Unterstützung des FASB und auch des IASB durch US-amerikanische Anleger, Unternehmen, Prüfer und andere, einschließlich der SEC, ist unabdingbar. Es sollte doch offensichtlich sein, dass das Verfolgen hochwertiger, global akzeptierter Rechnungslegungsstandards Teil der andauernden Verantwortung der SEC ist, die Qualität der Finanzberichterstattung, die direkte Auswirkungen auf den Anlegerschutz und die Stärke unserer Märkte haben, durch Ermutigung, Ermöglichung und direkte Unterstützung zu verbessern.

Sie können sich die vollständige englischsprachige Erklärung direkt von der Internetseite der SEC herunterladen.

FASB stellt die Definition eines Geschäftsbetriebs klar

05.01.2017

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben, die Leitlinien bietet, die der Bestimmung gelten, ob Geschäftsvorfälle als Erwerbe (oder Veräußerungen) von Vermögenswerten oder von Geschäftsbetrieben zu bilanzieren sind.

Die Änderungen sollen "einen robusteren Rahmen für die Bestimmung bieten, wann ein Satz von Vermögenswerten und Aktivitäten ein Geschäftsbetrieb ist". Weitere Ziele sind eine verbesserte Einheitlichkeit bei der Anwendung des Konzepts, Reduzierung der Kosten der Anwendung und eine bessere Handhabbarkeit der Definition eines Geschäftsbetriebs.

In der ASU werden die Unterschiede zu den IFRS erläutert:

Die Definition eines Geschäftsbetriebs nach US-GAAP ist derzeit mit der Definition nach IFRS identisch. Obwohl die Definitionen identisch sind, hat der Board jedoch beobachtet, dass sie scheinbar in der Praxis zwischen Rechtskreisen, die US-GAAP anwenden, und in Rechtskreisen, die IFRS anwenden, nicht einheitlich interpretiert und angewendet werden. Das soll heißen, dass die Anwender gesagt haben, dass die Definition eines Geschäftsbetriebs in Rechtskreisen, die IFRS anwenden, nicht so umfassend angewendet wird wie in Rechtskreisen, die US-GAAP anwenden. Um auf die Bedenken der Anwender hinsichtlich der Komplexität der Definition eines Geschäftsbetriebs einzugehen, hat der IASB ein Projekt zur Definition eines Geschäftsbtriebs auf seine Agenda genommen und einen Entwurf Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile herausgegeben, in dem ähnliche Änderungen wie diejenigen in dieser ASU vorgeschlagen werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung, der ASU und einem FASB in Focus auf der Internetseite des FASB.

ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

05.01.2017

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IFRS 7, IFRS 10, IFRS 12, IAS 1, IAS 8, IAS 12, IAS 16, IAS 17, IAS 32, IAS 36, IAS 37, IAS 38, IAS 39 und IFRIC 4 enthalten.

Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.

ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.

Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.

Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der zwanzigsten in der Reihe, die Entscheidungen von März 2014 bis Juni 2016 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:

Standard Thema
IFRS 7Finanzinstrumente: Angaben Qualitative Angabe der Risiken, die aus Finanzinstrumentne entstehen
IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen Angabe bedeutender Ermessensentscheidungen und Annahmen bei der Beurteilung des Vorliegens bedeutenden Einflusses
IAS 36Wertminderung von Vermögenswerten Angaben in Zusammenhang mit der Bestimmung des Nutzungswerts

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Ansatz von Verlusten bei Krediten beim Wandel in Anteile
IAS 1Darstellung des Abschlusses Ausweis von gleichartigen und entgegengesetzten Gewinnen und Verlusten im Betriebsergebnis und im sonstigen GEsamtergebnis für die Periode
IAS 8Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
IAS 38Immaterielle Vermögenswerte
Reklassifizierung von aktivierten Meilensteinzahlungen durch ein pharmazeutisches Unternehmen in das Betriebsergebnis
IFRS 10Konzernabschlüsse Rechtliche Vorschriften, die einen Anteilseigner von der Ausübung seiner Rechte abhalten
IFRS 10Konzernabschlüsse Bestimmung, wann ein Unternehmen ein Investitionsgesellschaft ist
IAS 16Sachanlagen Abschreibung von Behältnissen in der Öl- und Gasbranche
IAS 8Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
IAS 36Wertminderung von Vermögenswerten
Anwendung der Nutzungswertmethode bei der Werthaltigkeitsprüfung
IAS 36Wertminderung von Vermögenswerten
IAS 37Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
Ansatz von Vorsorge für belastende Verträge
IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten Identifizierung von Zahlungsmittel generierenden Einheiten
IAS 8Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
IAS 17Leasingverhältnisse
IAS 32Finanzinstrumente: Ausweis
IFRIC 4Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält
Erwerb einer Wagwnflotte mit vereinbarter Rückkaufvereinbarung
IAS 12Ertragsteuern Unsatz von latentem Steuervermögen für nicht verwendete steuerliche Verluste

Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem den Überblick über alle jemals veröffentlichten Durchsetzungsentscheidungen aktualisiert.

IFRS-Stiftung sucht nach neuem Bürogebäude

05.01.2017

Die IFRS-Stiftung sucht nach Möglichkeiten, ihr Londoner Büro zu ersetzen. Sie hat einen Angebot für Makler ausgeschrieben und gibt an, dass man zwar vorziehen würde in Großbritannien und in London oder den Außenbezirken zu belieben, dass man aber auch bereit wäre, ins Ausland zu gehen.

Die Ausschreibung können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen. Sie enthält weitere Details zu den Anforderungen, gewünschten Dienstleistungen und zu den Bedingungen für Einreichungen. Letztere werden bis 3. Februar 2017 erbeten.

Trump nominiert neuen SEC-Vorsitzenden

05.01.2017

Der künftige US-Präsident Donald Trump hat bekanntgegeben, dass er beabsichtigt, Jay Clayton als Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu nominieren.

Clayton würde Mary Jo White nachfolgen, die im November 2016 erklärt hat, dass sie mit Ende der Amtszeit von Präsident Obama ihr Amt niederlegen wird. Claytons Ernennung bedarf noch einer Zustimmung des Senats.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite, die zum Übergang auf die Präsidentschaft von Trump eingerichtet wurde.

Allgemeiner Überblick über die Änderungen, die sich aus der Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 ergeben

04.01.2017

Der IASB hat auf seiner Internetseite 'IFRS 9 und IFRS 15 - noch ein Jahr' veröffentlicht.

Im Grunde genommen bietet die Mitteilung nur einen sehr allgemeinen Überblick der Änderungen, die sich aus IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ergeben werden, und verweis dann auf die IFRS 9-Umsetzungsseite und die IFRS 15-Umsetzungsseite des IASB. Außerdem werden Ersteller daran erinnert, dass Anleger über die erwarteten Auswirkungen eines Standards informiert werden müssen, auch wenn dieser noch nicht angewendet wird. Die Mitteilung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Tagesordnung für die Januarsitzung des IFRS-Fachausschusses

03.01.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 26. und 27. Januar 2017 in Berlin tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 56. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Umfassende Studie zur IFRS-Übernahme in Korea

02.01.2017

Fünf Jahre nach der IFRS-Übernahme in Korea hat der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) ein umfassendes Forschungsprojekt durchgeführt, um zu eruieren, ob die erwarteten Auswirkungen der IFRS-Übernahme eingetreten sind.

Korea hat die IFRS 2011 übernommen, ohne vorher seine Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu konvergieren. Außerdem wurde ein einmaliger umfassender Übergang anstelle einer schrittweisen Einführung gewählt. Alle börsennotierten Unternehmen und großen Finanzinstitute in Korea müssen die IFRS nicht nur in ihrem Konzernabschluss, sondern auch in den separaten Abschlüssen anwenden. Der Übergang war bedeutend, da die IFRS prinzipienbasiert sind, während in Korea bis dahin regelbasierte Rechnungslegung vorherrschte.

In der jetzt veröffentlichten Studie wir untersucht, was im Rhamen der IFRS-Übernahme erreicht wurde und welche Lehren Korea in den letzten fünf Jahren zu ziehen hatte. Sie basiert auf sieben einzelnen Forschungsberichten, über die wir teilweise bereits früher auf IAS Plus berichtet haben:

  • Costs and Benefits of IFRS Adoption in Korea: Preparers’ Perspectives
  • IFRS Adoption and Capital Globalization in Korea
  • The Economic Consequences of IFRS Adoption in Korea: Evidence from interview and survey
  • The Economic Consequences of IFRS Adoption in Korea: A literature review and empirical evidence
  • The Effect of IFRS Adoption on External Audit and Accounting Supervisory System in Korea
  • The Effect of IFRS Adoption on Accounting Information and Major Decision-Making Process in Public Sector
  • Review on IFRS Adoption Process and Implementation Issue

Über die einführende Presseerklärung auf der Internetseite des KASB haben Sie Zugang zur umfassenden englischsprachigen Studie IFRS Adoption in Korea: 5 Years’ Experience and Lessons.

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