2018

SEC-Beitrag im Zusammenhang mit der AICPA-Jahreskonferenz 2018

11.12.2018

Die US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat einen Beitrag des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der SEC Wesley R. Bricker freigegeben, der einen Überblick über die Arbeit der SEC und Beiträge der Mitglieder der Abteilung Rechnungslegung bei der diesjährigen Jahreskonferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) bietet.

Nach einigen allgemeinen Informationen über die Hintergründe der SEC und neuere Entwicklungen der Abteilung Rechnungslegung wendet sich Bricker den Aktivitäten der Abteilung zu, die auch die Überwachung des Financial Accounting Standards Board (FASB) und die Unterstützung bei der Umsetzung der neuen US-GAAP-Standards umfassen. Im Zusammenhang mit letzterer erörtert Herr Bricker insbesondere die Erlöserfassung, Leasingverhältnisse und das Modell der gegenwärtig erwarteten Kreditverluste.

Nach etwa zwei Dritteln seines Beitrags erörtert Bricker auch die Beiträge der SEC zu internationalen Arbeiten im Bereich Rechnungslegung, Prüfung und Angaben. Er weist insbesondere auf die Bemühungen der Abteilung in Bezug auf die Förderung hochwertiger IFRS hin und betont: 

Reduzierte Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS machen die Erstellung und Verwendung von Abschlüssen wesentlich effektiver und können zu einer qualitativ hochwertigeren Finanzberichterstattung durch US-Einreicher führen. Dementsprechend werden wir den FASB und den IASB weiterhin ermutigen, zusammenzuarbeiten, um konvergierte Standards konvergiert zu halten, die Unterschiede in den Standards dort, wo sie weiterhin bestehen, abzubauen und ständig nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Standards bei der Erstellung entscheidungsnützlicher Informationen für Anleger zu suchen. [...] Obwohl US-GAAP den Interessen von Anlegern und anderen Adressatengruppen weiterhin gut dient und auf absehbare Zeit dienen wird, schmälert dies nicht die Notwendigkeit, in den Vereinigten Staaten und im Ausland weiterhin hochwertige internationale Standards zu unterstützen. [...] Die Qualität der IFRS ist für US-Anleger und -Unternehmen von zentraler Bedeutung, da sich Geschäftstransaktionen und Anlegerbedürfnisse weltweit weiterentwickeln.

Zum Abschluss seiner Erörterung der internationalen Aktivitäten der Abteilung Rechnungslegung erwähnt Bricker die Bemühungen der SEC, die Umsetzung neuer IFRS zu unterstützen. Er weist auf den Konsultationsprozess der SEC hin und stellt fest, dass die Abteilung Rechnungslegung im Laufe des Jahres zu vielen Fragen der Anwendung von US-GAAP und IFRS konsultiert wurde. Bricker betont jedoch, dass die Abteilung weiterhin feststellt, dass das Niveau der Konsultationstätigkeit ausländischer privater Emittenten, die bei der SEC IFRS- oder US-GAAP-Abschlüsse einreichen, im Vergleich zu den US-amerikanischen inländischen Unternehmen gering ist, und ermutigt ausländische private Emittenten, Sichtweisen des Stabs zu fachlichen Rechnungslegungsfragen einzuholen, unabhängig davon, ob diese IFRS oder US-GAAP betreffen.

Der Beitrag von Bricker enthält einen Anhang mit einer Liste der veröffentlichten Reden und Erklärungen, die vom Stab der Abteilung Rechnungslegung im Jahr 2018 gehalten wurden, darunter auch andere Reden von Mitgliedern der Abteilung bei der AICPA-Jahreskonferenz, zum Teil ebenfalls zu den Themen Erlöserfassung, Leasingverhältnisse und gegenwärtig erwartete Kreditverluste sowie zu LIBOR-Entwicklungen. Alle Reden finden Sie hier.

Prüfungsschwerpunkte 2018 der FMA

11.12.2018

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Prüfungsschwerpunkte für die kommende Enforcement-Saison veröffentlicht.

Für Geschäftsjahre, die zum 31.12.2018 oder später enden, werden die folgenden Schwerpunkte für Konzernabschlüsse nach IFRS festgelegt:

  • Finanzinstrumente (IFRS 9):
    IFRS 7 sieht umfangreiche Angaben bei der Erstanwendung von IFRS 9 vor; diese umfassen die Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden sowie die Überleitung der bisherigen Wertberichtigung nach IAS 39 auf die Wertberichtigung nach IFRS 9.
    In der Gesamtergebnisrechnung sind Zinserträge gemäß Effektivzinsmethode aus finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Wertminderungsaufwendungen gemäß IFRS 9 gesondert auszuweisen.
    Hinsichtlich der Angaben zu Sicherungsbeziehungen ist zu beachten, dass die neuen Angaben gemäß IFRS 7 auch die Unternehmen betreffen, die Sicherungsbeziehungen weiterhin gemäß IAS 39 bilanzieren.
    Für Kreditinstitute sind aussagekräftige und detaillierte Angaben zu Annahmen, Ermessensentscheidungen und Schätzungen im Rahmen des Expected Credit Loss Models zu machen. Kreditinstitute mit wesentlichen wertberichtigten Vermögenswerten müssen die realistische und unvoreingenommene Schätzung der Cashflows aus diesen Vermögenswerten besonders beachten.
    Unternehmen haben relevante, wesentliche und unternehmensspezifische Angaben zu machen.
  • Erlöse aus Kundenverträgen (IFRS 15):
    Im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 steht neben diversen Sonderthemen vor allem die Umsetzung des „5-Schritte-Modells“ im Mittelpunkt. Dabei hat der Anwender nun besonders auf die Identifizierung und Erfüllung abgrenzbarer Leistungsverpflichtungen zu achten.
    Darüber hinaus müssen Unternehmen unter anderem aussagekräfte Angaben zur Erstanwendung sowie zu signifikanten Ermessensentscheidungen bei der Anwendung von IFRS 15 machen.
  • Leasingverhältnisse (IFRS 16):
    Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Anwendung des IFRS 16 für Geschäftsjahre beginnend mit 01.01.2019 sind in Übereinstimmung mit IAS 8.30 f. Angaben im Anhang zu machen. Soweit IFRS 16 bereits angewendet wird, sind gemäß Anhang C zu IFRS 16 Angaben zur erstmaligen Anwendung erforderlich.
    Dies umfasst unternehmensindividuelle qualitative und quantitative Angaben.
  • Sachanlagen (IAS 16):
    Jeder Teil einer Sachanlage mit einem bedeutsamen Anschaffungswert im Verhältnis zum gesamten Wert des Gegenstands wird getrennt abgeschrieben (IAS 16.43). Dieser Komponentenansatz erfordert neben den Angaben zur Abschreibungsmethode und der Bestimmung der Nutzungsdauer ggf. zusätzliche Erläuterungen zu den Bewertungsgrundlagen (IAS 1.117 ff.) sowie zur Ermessensausübung (IAS 1.122 ff.) und den wichtigsten Annahmen und anderen Quellen von Schätzungsunsicherheiten (IAS 1.125 ff.).
    Bei Anwendung des Neubewertungsmodells ist dieses auf ganze Gruppen von Sachanlagen anzuwenden (IAS 16.36). Die Neubewertung ist regelmäßig vorzunehmen, um wesentliche Abweichungen zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert zu vermeiden (IAS 16.31).
    Qualifizierten Vermögenswerten direkt zuordenbare Fremdkapitalkosten sind als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren (IAS 23.8). Ferner sind nach IAS 16.16 Rückbauverpflichtungen als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu berücksichtigen. Für die Behandlung der Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen ist IFRIC 1 zu beachten.
    Bei Anhaltspunkten für eine Wertminderung des Sachanlagevermögens (IAS 36.12 ff.) muss die Werthaltigkeit geprüft werden. Diesbezüglich ist auf die Bestimmung der Testebene (IAS 36.66) sowie die Wertuntergrenze des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufs- kosten des einzelnen Vermögenswerts zu achten.

Sie können die Prüfungsschwerpunkte, die auch Prüfungsschwerpunkte für Jahresabschlüsse nach UGB, den Lagebericht, den gesonderten nichtfinanziellen Bericht und allgemeine Hinweise umfassen, hier auf der Internetseite der FMA abrufen.

      Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

      10.12.2018

      Der IASB wird vom 11. bis 13. Dezember 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen — unter anderem, um über mögliche erste Änderungen an IFRS 17 zu diskutieren. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

      Dienstag, 11. Dezember

      Am Dienstagnachmittag findet eine Schulung des IASB zu IFRS 17 Versicherungsverträge statt, die der Entscheidungssitzung am Donnerstag vorausgeht.

      Mittwoch, 12. Dezember

      Der Board wird eine Empfehlung zur Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept in IFRS 3 prüfen.

      Im Projekt zum dynamischen Risikomanagement empfiehlt der Stab, dass eine Unternehmen das Bilanzierungsmodell des dynamischen Risikomanagements anwenden kann, wenn zwei Kriterien erfüllt sind. Es muss eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Zielprofil, dem Vermögensprofil und den im Bilanzierungsmodell des dynamischen Risikomanagements designierten Derivaten bestehen, und keine Designierung darf kein Ungleichgewicht widerspiegeln, das zu einer Fehlangleichung führen würde, das zu einem Rechnungslegungsergebnis führen könnte, das nicht mit der Zielsetzung des Bilanzierungsmodells des dynamischen Risikomanagements im Einklang steht.

      Für Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle entwickelt der Board einen Ansatz auf der Grundlage der Erwerbsmethode in IFRS 3, der für Transaktionen, die nicht beherrschende Anteile betreffen, anzuwenden wäre. Der Stab ist der Meinung, dass dies auf Unternehmen mit Eigenkapitalinstrumenten beschränkt werden sollte, die an einem öffentlichen Markt gehandelt werden, und empfiehlt dem Board, diesen Ansatz weiter zu verfolgen.

      Für das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen empfiehlt der Stab, dass der Board die Verwendung von Spalten verbietet, um Informationen über von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen in der Darstellung der finanziellen Leistung darzustellen. Er empfiehlt auch, dass der Board das EBITDA beschreibt und nicht definiert und in die Liste der Kennzahlen aufnimmt, die nicht als von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen betrachtet werden. Ferner empiehlt er dem Board, seine Entscheidung EBIT zu überdenken und klarzustellen, dass die Verwendung der EBIT-Bezeichnung für die in den Jahresabschluss einbezogenen Leistungskennzahlen potenziell irreführend ist.

      Der Stab empfiehlt dem Board, das IBOR-Projekt in sein aktives Standardsetzungsprogramm zu überführen und sich auf Fragen der Finanzberichterstattung im Vorfeld der IBOR-Reform und bei der Umsetzung der Reform zu konzentrieren.

      Der Stab wird auch über die Projekte zu Rückstellungen und Pensionsleistungen, die von den Vermögenrenditen abhängen, sowie über das Forschungsprogramm berichten.

      Donnerstag, 13. Dezember

      Bei der Sitzung im Oktober 2018 diskutierte der Board die Bedenken und Umsetzungsprobleme der Adressatengruppen bezüglich der Vorschriften in IFRS 17 Versicherungsverträge. Auf dieser Sitzung wird der Board 12 dieser Themen erwägen. Der Stab empfiehlt dem Board, IFRS 17 in Bezug auf die Darstellung von Versicherungsverträgen in der Darstellung der finanziellen Lage zu ändern, jedoch keine Änderungen in den anderen Punkten vorzunehmen. Die restlichen neun Themen werden bei einer zukünftigen Sitzung behandelt.

      Bei der Angabeninitiative empfiehlt der Stab dem Board, die Textziffern 117-124 von IAS 1 zu ändern, um von den Unternehmen zu verlangen, dass sie ihre wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze und nicht ihre maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angeben. Diese Änderung würde zusammen mit den Leitlinien und Beispielen, die für die Aufnahme in das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit entwickelt werden, veröffentlicht.

      Im Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen wird der Board Empfehlungen des Stabs in Bezug auf den Abzinsungssatz erwägen, der bei der Bewertung regulatorischer zeitlicher Differenzen zu verwenden ist.

      Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

      IDW RS HFA 45 zu Finanzinstrumenten nach IAS 32 aktualisiert

      10.12.2018

      Die weitgehende Ablösung von IAS 39 'Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung' durch IFRS 9 'Finanzinstrumente' zu Beginn dieses Jahres und weitere kleine Änderungen der IFRS hatten zur Folge, dass einige Ausführungen in IDW RS HFA 45 angepasst werden mussten.

      Das Institut der Wirtschaftsprüfer wird die entsprechend aktualisierte Fassung von IDW RS HFA 45: Einzelfragen zur Darstellung von Finanzinstrumenten nach IAS 32 in Heft 1/2019 der IDW Life veröffentlichen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

      26. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich

      07.12.2018

      Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort das Standardwerk der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) inklusive der 26. Ergänzungslieferung zur Verfügung.

      Die 26. Ergänzungslieferung umfasst DRS 26 Assoziierte Unternehmen, DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung sowie die DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen.

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schäffer-Poeschel Verlags.

      DRSC-Stellungnahme zum ARUG II

      06.12.2018

      Das DRSC hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG (ARUG II) an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelt. Das DRSC nimmt insbesondere vor dem Hintergrund der Schnittstellen mit IFRS 2 und IAS 24 (Vorstandsvergütung und Berichterstattung über Geschäfte mit nahestehenden Personen) Stellung.

      Das DRSC ist der Meinung, dass der Referentenentwurf in dieser Hinsicht einige Fragen unbeantwortet lässt. Darauf wird in der Stellungnahme detailliert eingegangen, die hier von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden kann.

      IFRS-Stiftung veröffentlicht vorgeschlagene allgemeine Verbesserungen der IFRS-Taxonomie

      06.12.2018

      Auf der Internetseite des IASB stehen vorgeschlagene allgemeine Verbesserungen der IFRS-Taxonomie 2018 zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung zur Verfügung.

      Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Qualität der etikettierten Daten zu verbessern und die IFRS-Taxonomie einfacher zu handhaben, indem Folgendes geändert werden soll:

      • Einführung von Implementierungshinweisen, die die Verwendung bestimmter IFRS-Taxonomie-Elemente erklären und Fehler bei der Etikettierung vermeiden;
      • Einführung des Dauer-Elementtyps zur Berichterstattung von Informationen über einen bestimmten Zeitraum, um eine einheitlichere Etikettierung zu erreichen; und
      • Entfernen von Einstiegspunkten ohne Dokumentationslabel, um den Zugriff auf die IFRS-Taxonomie zu erleichtern..

      Eine Presseerklärung mit Verküpfungen auf die vorgeschlagenen Änderungen sowie unterstützende Materialien steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 4. Februar 2019 erbeten.

      Bericht von der letzten IFASS-Sitzung

      06.12.2018

      Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 2. und 3. Oktober 2018 zu einer Sitzung in London zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

      Wie bereits berichtet gab es bei der Sitzung unter anderem eine lebhafte Diskussion zum Konsultationsdokument der EU-Kommission 'Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen'.

      Die folgenden Themen wurden außerdem bei der IFASS-Sitzung erörtert:

      • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Erfahrungen mit der Vorgängermethode in Hongkong und Italien
      • Hybride Pensionspläne
      • Bilanzierung von Stempelsteuern und anderen Kosten im Zusammenhang mit Sachanlagen, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden
      • Rechnungslegung öffentlicher Unternehmen / Aktuelles vom IPSASB
      • Konzeptionelle Unterscheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und Schätzungen
      • Treffen der NFP-Arbeitsgruppe
      • IFRS 17: Implementierung
      • Administrative Sachverhalte
      • Rohstoffindustrien
      • Neue IFRS: Verbesserungen und Ergebnisse
      • IASB-Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital
      • Lageberichterstattung: Der Ansatz des britischen Rats für Rechnungslegung (FRC)
      • Auf dem Weg zu einem Rahmenkonzept für die Berichterstattung von Leistungskennzahlen

      Die nächste Sitzung von IFASS wird im März 2019 in Argentinien stattfinden.

      Den vollständigen detaillierten Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen.

      Zusammenfassung der Sitzung des Kapitalmarktbeirats im November 2018

      05.12.2018

      Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung und Aufzeichnungen von der Sitzung des Kapitalmarktbeirats (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) am 1. November 2018 zur Verfügung.

      Bei der Sitzung wurden insbesondere folgende Themen erörtert:

      • Primäre Abschlussbestandteile:
        • Definierte Zwischensummen in der Darstellung der finanziellen Leistung;
        • von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen; und
        • Disaggregation.
      • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital:
        • zusätzliche Angaben, einschließlich des Vorrangs der ausgegebenen finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente bei der Liquidation, der maximal möglichen Verwässerung der Stammaktien und der Bedingungen, die den Zeitpunkt und die Höhe der Cashflows der von dem Unternehmen ausgegebenen Finanzinstrumente beeinflussen;
        • erweiterte Eigenkapitalveränderungsrechnung, die zeigt, wie das Gesamtergebnis eines Unternehmens auf verschiedene Klassen von Eigenkapitalinstrumenten verteilt wird; und
        • Darstellung von Erträgen und Aufwendungen aus bestimmten Arten von finanziellen Verbindlichkeiten, d. h. solchen, deren Betrag nicht unabhängig von den verfügbaren wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens ist, im sonstigen Gesamtergebnis.
      • Lageberichterstattung:
        • Ziele der Lageberichterstattung;
        • Anwendung von Wesentlichkeit bei der Erstellung von Lageberichten; und
        • Prinzipien für die Erstellung von Lageberichten.
      • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten:
        • zusätzliche Angaben zum Erwerbszeitpunkt;
        • Warum benötigen Anwender Informationen über die späteren Erfolge des erworbenen Unternehmens?; und
        • zusätzliche Angaben zu späteren Erfolgen.

      Die nächste CMAC-Sitzung findet am 21. März 2019 statt.

      Die Sitzungsseite auf der Internetseite des IASB bietet Ihnen Zugang zum englischsprachigen Bericht von der Sitzung und zu den Aufzeichnungen.

      IVSC richtet neuen Board für Bewertungsstandards für Finanzinstrumente ein

      05.12.2018

      Der neue Board des internationalen Rats für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) besteht aus Vertretern internationaler Banken, Aufsichtsbehörden, Bewertungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Er wird Anfang 2019 mit der Ausarbeitung internationaler Standards beginnen.

      Die Presseerklärung auf der Internetseite des IVSC bietet einen Überblick über die Mitgliedschaft im neuen Board.

      Correction list for hyphenation

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