2018

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8

08.01.2018

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/5 'Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)' veröffentlicht.

EFRAG unterstützt im Wesentlichen die Vorschläge des IASB, empfiehlt aber die Entwicklung einiger zusätzlicher erläuternden Beispiele, um die Unterscheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen weiter zu verdeutlichen. EFRAG erkennt auch die Notwendigkeit an, Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die Verfahren zur Zuordnung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für austauschbare Vorräte zu adressieren, schlägt aber vor, die vorgeschlagenen Leitlinien in IAS 2 Vorräte zu platzieren, um die Anwendung per Analogieschluss zu verhindern. Schließlich empfiehlt EFRAG, die vorgeschlagenen Änderungen aufzuschieben und mit anderen Änderungen an IAS 8 zusammenzufassen, die der IASB bereits vorläufig beschlossen hat, um wiederholte Änderungen des Standards in kurzer Zeit zu vermeiden.

Die EFRAG-Stellungnahme und ein Bericht zur Berücksichtigung der Kommentare, die zum Stellungnahmeentwurf eingegangen sind, sind über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

08.01.2018

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei CDSB, GRI, SASB, CPA Canada und ClientEarth.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, das sich mit der Anwendung von Wesentlichkeit auf klimarelevante Finanzinformationen befasst und die wichtigsten Herausforderungen und möglichen Strategien zur Bestimmung der Wesentlichkeit aufzeigt. Die Pressemitteilung auf der Internetseite des CDSB bietet eine Zusammenfassung der Hauptthemen und Zugang zum vollständigen Papier.

Die Global Reporting Initiative (GRI) stellt fest, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung den Beitrag der Unternehmen zur Armutsbekämpfung unterstützen kann. Ein neues Papier von GRI erläutert, wie die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung maximiert werden können, um das universell geltende Ziel für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goal, SDG) der Beseitigung von Armut bis 2030 zu erreichen, und skizziert Empfehlungen und spezifische Angaben, die Unternehmen leisten können. Auf der Internetseite von GRI haben Sie Zugang zu Corporate Reporting on Poverty.

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat seinen zweiten jährlichen Bericht zum Stand der geleisteten Angaben mit einer Analyse der Wirksamkeit von Nachhaltigkeitsangaben in SEC-Einreichungen 2017 veröffentlicht. Darin werden sowohl sich verbessernde Trends als auch Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Der Bericht enthält die SASB-Analyse der nach Umsatz zehn größten Unternehmen in jeder der 79 Branchen, für die der unabhängige Standardsetzer Standards entwickelt hat. Bitte klicken Sie hier, um den Bericht auf der Internetseite des SASB aufzurufen.

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Chartered Professional Accountants of Canada bzw. Comptables professionnels agréés du Canada, CPA Canada) veranstaltete in Zusammenarbeit mit dem Environmental Finance Advisory Committee (EFAC) der University of Toronto eine Expertenrunde, um zu diskutieren, ob Blockchain als dezentralisiertes Buchhaltungssystem die Kohlenstoffmärkte verändern könnte, indem es eine transparente und zuverlässige Methode zur Verfolgung von CO2-Emissionen und -Zertifikaten bietet. Bitte klicken Sie hier, um ein kurzes Video und einen Bericht von der Sitzung auf der Internetseite von CPA zu sehen.

ClientEarth, eine gemeinnützige Umweltrechtsorganisation, hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die Ergebnisse der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) des Finanzstabilitätsrats hervorgehoben werden und dargelegt wird, wie sich das Klimarisiko auf die Erstellung von Finanzberichten auswirken kann und welche potenziellen Risiken für die Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer bestehen. Während der Schwerpunkt der juristischen Analyse auf der Verantwortung der Wirtschaftsprüfer liegt, klimabedingte Risiken bei britischen Abschlussprüfungen zu berücksichtigen, sind viele der diskutierten Standards IFRS-Standards und können daher auch an anderer Stelle relevant sein. Bitte klicken Sie hier, um zur Analyse auf der Internetseite von ClientEarth zu gelangen.

Tagesordnung für die Januarsitzung des IFRS Interpretations Committee

04.01.2018

Das IFRS Interpretations Committee wird am 16. Januar 2018 anstelle seiner üblichen Sitzung eine Videokonferenz abhalten. Tagesordnungspunkte sind die Finalisierung einer Agendaentscheidung und ein Überblick über die laufenden Arbeiten des Committee.

Die Sitzung beginnt um 12.00 Uhr Londoner Zeit und ist auf 50 Minuten angesetzt.

Der Stab empfiehlt dem Committe, eine vorläufige Agendaentscheidung zu finalisieren, der zufolge kein Projekt auf die Agenda genommen werden soll, um zu interpretieren, wie ein Unternehmen eine Transaktion bilanziert, bei der es einem neu gegründeten assoziierten Unternehmen im Austausch gegen Anteile an diesem assoziierten Unternehmen Sachanlagen zur Verfügung stellt.

Der Stab wird auch die anderen laufenden Arbeiten kurz eingehen. Betroffen sind IFRS 15, IFRS 9, IAS 7, IAS 12 und IAS 37.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

Stellungnahme des DRSC zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit

03.01.2018

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/6 'Definition von wesentlich (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8)' Stellung genommen, der im September 2017 herausgegeben wurde.

In der Stellungnahme des DRSC zum IASB-Entwurf werden grundsätzlich die Angleichungsvorschläge und der identifizierte Klarstellungsbedarf bei der Definition von „wesentlich“ in IAS 1 und IAS 8 unterstützt. Das DRSC gibt allerdings zu bedenken, dass keine Notwendigkeit bestehe, die Wesentlichkeit von Abschlussinformationen im Kontext einer Falschdarstellung, dem Unterlassen oder der Verschleierung von Information zu definieren. Daher wird dem IASB ein Änderungsvorschlag für die Definition von „wesentlich“ in der Stellungnahme unterbreitet.

Das DRSC mahnt zudem Klarstellungsbedarf hinsichtlich der Interpretation bzw. Abgrenzung von „not material information“ vs. „immaterial information“ an. Ebenso wird darauf verwiesen, dass die Vorschläge im IASB-Entwurf zur Duplikation von IFRS-Vorgaben in IAS 1 und IAS 8 führen. Diese Duplikation sollte durch Nutzung von Querverweisen vermieden werden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Stellungnahme des DRSC zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8 in Bezug auf Rechnungslegungsmethoden und -schätzungen

03.01.2018

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/5 'Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)' Stellung genommen, der im September 2017 herausgegeben wurde.

Das DRSC ist der Meinung, dass die IASB-Vorschläge im Entwurf nur zum Teil zur Klarstellung hinsichtlich der Unterscheidung von „Änderungen in der Rechnungslegungsmethode“ in Abgrenzung zu „Änderungen in rechnungslegungsbezogenen Schätzung“ beitragen. Aus Sicht des DRSC besteht weiterer Klarstellungsbedarf in der Abgrenzung.

Zudem wird in der Stellungnahme vom DRSC betont, dass die Klarstellung in der Abgrenzung der Begrifflichkeiten nur ein Symptom aber nicht die eigentliche Grundursache adressiere. Die eigentlich konzeptionelle Klarstellung müsse vielmehr für die Fragestellung erfolgen, unter welchen Bedingungen rückwirkende Anpassungen der Vorperioden im IFRS-Abschluss vorzunehmen sind.

Mit dem Verweis, dass der Entwurf diese Grundsatzfrage nicht erörtert, schlägt das DRSC vor, dass der IASB als Lösung eine prinzipienbasierte Vorgabe entwickelt, wann rückwirkende Anpassungen der Vorperioden grundsätzlich vorzunehmen sind.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Tagesordnung für die nächste Sitzung von EFRAG-TEG

03.01.2018

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 17. und 18. Januar 2018 in Brüssel tagen. Für die Sitzung ist jetzt eine Tagesordnung verfügbar.

Ein wichtiger Schwerpunkt der Sitzung wird wieder IFRS 17 sein (angesetzte Diskussionszeit: 2,5 Stunden). Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung sieht wie folgt aus:

Auf der für die Sitzung angelegten EFRAG-Seite werden in Kürze die Sitzungspapiere zur Verfügung gestellt werden.

Neue Entwicklungen bei AFRAC

02.01.2018

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme gegenüber der europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und vier überarbeitete AFRAC-Stellungnahmen veröffentlicht.

Die Stellungnahme gegenüber EFRAG betrifft das Diskussionspapier zur Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten vom Juni 2017. Die entsprechende Stellungnahme von AFRAC finden Sie hier.

Außerdem hat AFRAC die folgenden vier AFRAC-Stelllungnahme überarbeitet (alle Verknüpfungen auf die entsprechenden Presseerklärungen auf der Internetseite von AFRAC):

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