ASBJ veröffentlicht Erlöserfassungsstandard auf Grundlage von IFRS 15

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03.04.2018

Der japanische Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) hat einen Erlöserfassungsstandard veröffentlicht, der im Wesentlichen auf IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' basiert.

Der neue japanische Rechnungslegungsstandard Nr. 29 Rechnungslegungsstandard für Erlöserfassung baut auf dem Kernprinzip von IFRS 15 (ein Unternehmen hat Erträge zu erfassen, um die Übertragung von zugesagten Waren oder Dienstleistungen an Kunden in einer Höhe darzustellen, die die Gegenleistung widerspiegelt, auf die das Unternehmen als Gegenleistung für diese Waren oder Dienstleistungen Anspruch hat) und dem Hauptmodell zur Anwendung des Kernprinzips (das Fünf-Stufen-Modell) auf.

Der neue Standard ist jedoch nicht identisch mit IFRS 15, da der ASBJ bei seiner Entwicklung zwei Richtlinien befolgt hat: (1) Grundsätzlich alle Anforderungen des IFRS 15 berücksichtigen, aber (2) zusätzliche alternative Behandlungen in Erwägung ziehen, wo sie die Anwendung erleichtern würden (Kosten-Nutzen-Überlegungen). Ziel war es, einen Standard zu haben, der von den Unternehmen, die nach japanischen Rechnungslegungsstandards berichten, leichter angewendet werden kann, aber dabei einen Standard zu erhalten, der die internationale Vergleichbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt.

Unter anderem gibt es Abfahrten in den folgenden Bereichen:

  • Die Vertragskostenrechnung ist im neuen Standard nicht enthalten.
  • Es gibt mehrere alternative Behandlungsmethoden, die anstelle von Anforderungen, die nach IFRS 15 anzuwenden wären, angewendet werden können. Einige sind praktische Hilfsmittel für Posten, die typischerweise unwesentlich sind (geringfügige Vertragsänderungen, geringfügige Zusagen, Versand und Bearbeitung, kurzfristige Verträge, Versand auf dem Seeweg, Erfassungszeitpunkte für Standardverkäufe im Inland usw.), andere sind Ausnahmen für bestimmte Arten von Transaktionen (belastende Bau-/Softwareentwicklungsverträge, Verkauf und Rückkauf von Materialien).
  • Die meisten Angabevorschriften von IFRS 15 sind derzeit nicht enthalten. Der ASBJ beabsichtigt, diesen Abschnitt bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Standards (Geschäftsjahre, die zum 31. März 2021 enden) weiterzuentwickeln.

Der ASBJ ist der Ansicht, dass diese Abweichungen die internationale Vergleichbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen werden, aber bis der Standard von den Unternehmen angewendet wurde und der Grad der Anwendung der alternativen Behandlungen bekannt ist, ist nicht ganz klar, in wieweit sich die Abweichungen am Ende aufsummieren werden.

Der neue Standard und die gleichzeitig herausgegebenen Umsetzungsleitlinien sind nur in japanischer Sprache verfügbar. Sie können Sie sich von der Internetseite des ASBJ herunterladen.

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