ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS
20.04.2018
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IFRS 5, IAS 7, IAS 32, IAS1/IAS36, IFRS 3/IFRS 13/IAS 28, IFRIC 17, IAS 1, IFRS 10, IAS 8/IAS 21/IAS 29 und IAS 38 enthalten.
Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.
ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.
Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.
Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der zweiundzwanzigsten in der Reihe, die Entscheidungen von August 2016 bis Juli 2017 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:
Standard | Thema |
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IFRS 5 — Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche | Klassifizierung eines Vermögenswertes, der voraussichtlich nicht innerhalb eines Jahres veräußert werden wird |
IAS 7 — Kapitalflussrechnungen | Ausweis und Angabe von Zahlungsmitteln mit Verfügungsbeschränkung |
IAS 32 — Finanzinstrumente: Ausweis | Ewige Schuldverschreibungen, die als Schulden klassifiziert sind |
IAS 1 — Darstellung des Abschlusses IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten |
Angabe von quantitativen Rohstoffpreisannahmen, bei denen ein signifikantes Risiko besteht, dass es zu wesentlichen Anpassungen des Buchwerts kommt |
IFRS 3 — Unternehmenszusammenschlüsse IFRS 13 — Bemessung des beizulegenden Zeitwerts IAS 38 — Immaterielle Vermögenswerte |
Kaufpreisallokation einer Gruppe von erworbenen Vermögenswerten |
IFRIC 17 — Sachausschüttungen an Eigentümer |
Abspaltung und Verteilung eines Segments an die Aktionäre des Emittenten |
IAS 1 — Darstellung des Abschlusses | Ausweis der Neubewertungsverluste von Vermögenswerten der betrieblichen Tätigkeit |
IFRS 10 — Konzernabschlüsse | Erlangung der Macht über ein Beteiligungsunternehmen nach einem Übernahmeangebot |
IAS 8 — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler IAS 21 — Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse IAS 29 — Rechnungslegung in Hochinflationsländern |
Mangelnde Wechselbarkeit von Fremdwährungen und Hochinflation |
IAS 38 — Immaterielle Vermögenswerte | Abschreibung von Inhaltsrechten für Filme und Fernsehprogramme |
Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem den Überblick über alle jemals veröffentlichten Durchsetzungsentscheidungen aktualisiert.